Hi,
das habe ich irgendwoe auf foerderland.de gelesen unter dem Bereich, wer eine Bedarfsgemeinschaft bildet und wer nicht. Woanders las ich von:
ZitatAlles anzeigenArbeitslose über 25 Jahre bilden keine Bedarfsgemeinschaft mit Eltern
Freitag 26. Januar 2007, 16:08 Uhr
Kassel (ddp). Arbeitslosen über 25 Jahren darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden, nur weil sie noch bei ihren Eltern wohnen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil. Sobald Kinder das 25. Lebensjahr vollendet hätten, würden sie nicht mehr zu der so genannten Bedarfsgemeinschaft ihrer Familie gehören, befanden die Kasseler Richter. Sie hätten damit grundsätzlich Anspruch auf die volle Regelleistung nach den Hartz-IV-Gesetzen.
Also im Prinzip hätte ich ja dann generell Anspruch auf ALG II oder versteh ich das falsch?