Beiträge von ClarkHH

    Ich habe nach langer überstandener Krankheit jetzt Hartz IV beantragen müssen und hierzu eine Frage:


    Ich habe vor ca. 2 Jahren eine kleine Eigentumswohnung von meiner Mutter geschenkt bekommen. Hieraus erziele ich eine kleine Mieteinahhme von ca. 250 ? im Monat.


    Muß ich dies bei meinem Antrag angeben, bzw. schaut die ARGE II ins Grundbuch um festzustellen wer der Eigentümer ist? Ich nämlich schon überlegt, daß wenn sie es herausfinden Ihnen einfach den Kaufvertrag meiner Mutter zu zeigen, sodaß sie die Eigentümerin ist.


    Vielen Dank für ehrliche Antworten und Eure Hilfe.


    Ich habe zur Zeit viele Schulden und brauchen jeden Cent um diese zurück zahlen zu können