Beiträge von Sandra

    Nein ich habe kein weiteres Einkommen außer wie oben erwähnt Kindergeld und Unterhalt. Nur zahlt die ARGE mit glaub ich nur 288€ statt der kompletten Miete von 314,68€ aber wie gesagt genau weiß ich nicht was sie zahlen. Aber sie zahlen halt nur die Kaltmiete.


    Ich weiß sehr wohl was da steht. Aber in dem Sinne ist es ja auch ein Einkommen wurde mir sogar von meiner Fallmanagerin der ARGE so dargestellt, deswegen musste ich es ja auch auf dem AA anzeigen das ich eine Gutschrift bekommen habe weil dieses ALS EINKOMMEN zählt. Und nochmal es gab KEINE Vorauszahlung in diesem Sinne da die ARGE nur die Kaltmiete übernimmt sprich ich trage die Kosten für Heizung und Warmwasser selbst. Und da das Guthaben auch auf Heizung und Warmwasser bezieht ist es wohl mein gutes Recht MEIN Geld einzubehalten ODER ?? :)


    Ich weiß zwar nicht was daran die Krönung ist aber du wirst sicher viel belesener sein als ich und über dies sicher urteilen können. Nur zur Information die ARGE zahlt mir nicht die ganze Miete also zahle ich einen Teil von meinem Geld. Sprich Leistungen von Unterhalt und Kindergeld. Also zahlt mir das ARGE nicht die Betriebskosten.... somit sehe ich es als selbstverständlich an das ich das Geld was ich eingezahlt habe auch behalte.. :)


    PS:Ich weiß sehr wohl was Arbeit ist


    Zitat

    Zunächst einmal werden alle Einnahmen aus nicht selbstständiger, sowie aus selbstständiger Arbeit (auch Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb) bei der Berechnung des ALG II angerechnet. Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit errechnen sich die Freibeträge aus dem erwirtschafteten Überschuss (Gewinn vor Steuern).
    Ebenfall berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden....


    Die bei Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze ursprünglich vorgesehene Regelung zum Zuverdienst wurde im Oktober 2005 zu Gunsten der Leistungsbezieher geändert.


    Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst.

    Hallo zusammen


    ich habe dieses Jahr eine Betriebskostenrückzahlung von 53.96? erhalten sprich es ist ein Einkommen. Nun möchte aber das Arbeitsamt das ich die 53,96? an sie zurückzahle. Da sie mir ja die Miete zahlen bzw einen Teil davon. Nun meine Frage


    Als Hartz4 Empfänger kann ich ein Einkommen von 100? haben ohne das es angerechnet wird. Also kann ich das doch als Einkommen zählen. Da ich ja dafür gewirtschaftet habe sprich ich habe gespart das ich eine Gutschrift bekomme. Was sagt ihr dazu. Also ein Anwalt meinte das es durchaus möglich ist mit diesem Widerspruch gegen die Rückzahlung durchzukommen


    PS: Glaube ich habe mich im Forum geirrt. Könnte mich bitte jemand von den Mods ins Richtige verschieben.:)