Hallo an Alle,
wir haben ein ganz ähnliches Problem. Wir wohnen momentan in einer 3-Zimmer Wohnung mit 72 qm. Eingezogen sind wir mit ca. 554 Euro Miete. Das war 2005... Im Jobcenter wurde uns diese Wohnung mündlich genehmigt, schriftlich erhielten wir wie damals angekündigt eine Ablehnung mit der Begründung:
"Die Wohnung ist unangemessen teuer".
Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Agentur für Arbeit im Falle eines Umzuges nur verpflichtet sei, die angemessenen Mietkosten von in Berlin gültigen 444 Euro zu übernehmen.
Da die Miete in unserer jetzigen Wohnung aber in der Zwischenzeit auf 630 Euro gestiegen ist, und im November voraussichtlich weiter steigen wird, haben wir eine neue Wohnung gesucht!
Diese ist 75 qm groß, 2,5 Zimmer, und die Miete beträgt "nur noch" 555 Euro.
Wer sich wundert... auf Grund einer bestehenden Selbstständigkeit haben wir einen gewissen "Anspruch" auf das zusätzliche halbe Zimmer... das haben wir auch in unseren Antrag zur Genehmigung geschrieben!
Das Problem ist, dass eine Ablehnung der neuen Wohnung schon im Raum steht und wir in Berlin nur schwer günstigeren Wohnraum in dieser Größe finden.... inkl. Küche und Fußbodenbelag, was bei uns, auf Grund der fehlenden Finanzierbarkeit, notwenidig ist.
Welche Sanktionen drohen bei einem Umzug ohne Genehmigung?!
LG