Beiträge von arem

    Hallo,


    ich hoffe, ich bin hier nicht falsch (im Thread mein ich). Ich habe über die Suchfunktion nichts entsprechendes gefunden (oder ich bin einfach zu dämlich)
    mein Onkel möchte seine Tochter (macht jetzt das Abi in der kommenden Zeit fertig), zu Mietzahlung im eigenen Haus verpflichten - da sie selten den Allerwertesten hochbekommt.
    Jetzt hat sie (die Tochter, die zahlen soll) erzählt, das sie theoretisch Hartz 4 oder entsprechende Gelder beantragen könne, um beispielsweise die Miete zahlen lassen könne.


    Klartext: Der Vater will, das die Tochter einen Teil der Miete mitträgt. Und wenns nur 100 Euro sind. Es ist eine 3 - Zimmer Wohnung, die von Vater, Mutter und 2 Töchtern bewohnt wird. Kann die besagte Tochter nun wirklich Ansprüche gelten machen, das ihr Vater für Sie Miete mitkassiert vom Staat ? Der Vater soll nämlich einen Untermietvertrag aufsetzen für die Tochter, damit sie das Schreiben zum Amt tragen kann.
    Zwar ist damit das Ziel verfehlt, das die Dame den Hintern hochbekommen soll, aber wenn der Vater dann Geld bekommt, ist er auch fürs Erste beruhigt.


    Da ich jedoch in der Hartz 4 - Regelungen (oder anderen Geldregelungen kaum bewandert bin wende ich mich an Euch. Ich soll dem Vater nämlich helfen, weil er nicht weiss, worauf er sich bei so etwas einlässt!)



    Jetzt hoffe ich auf fachliche Kommentare.


    Vielen Dank schonmal

    ja, dann hab ich das ja richtig verstanden. aber meine frau hätte anspruch auf hartz 4, wenn sie hier in deutschland ankommt ? sie darf glaub ich nicht mal arbeiten ohne den 630 stündigen sprachkurs. in der zeit darf sie aber hartz 4 empfangen ?


    gibts für sie einschränkungen, nur weil ich bafög empfange ?



    mfg

    hallo,


    ich habe hier eine etwas verzwickte situation. ich hoffe, ihr könnt mir helfen. ich bin 31 jahre alt und habe mich entschieden zu studieren. bin schon im vierten semester, und noch ca 3 liegen mir bevor.
    ich habe letztes jahr geheiratet (im ausland) und nächstes jahr möchte meine frau nach deutschland zu mir ziehen. (sie ist nicht-EU-lerin). das bedeutet sie bekommt ein visum zum zwecke der familienzusammenführung, das hier zu einem permanenten visum umgestellt wird. soweit so gut.
    jetzt darf sie hier aber noch nicht arbeiten, erst wenn sie den kurs mit 630 stunden absolviert hat (600 h deutschkurs, 30 h kultur und geschichte). erst dann bekommt sie eine arbeitserlaubnis, und dann hat sie noch lange keine aussicht auf einen job. sondern muss DANN erst suchen gehen.
    die frage ist, hat sie anspruch auf staatliche finanzielle hilfe ? evtl hartz 4 ? wir haben keine kinder. und ich beziehe bafög (höchstsatz)- und habe noch einen nebenjob - der mir ca 360-400 euro monatlich einbringt.


    ich bitte um eure hilfe.


    gruss
    arem