Nun, das ist die Sicherung zum Lebensunterhalt, doch es gibt ein Existenzminimum und die Sozialhilfe liegt darunter, doch wo liegt das Existenzminimum? In Östereich sind es 17000 und ein paar Zerquetschte im Jahr, für Deutschland habe ich es aber nicht ergooglen können.
Des Weiteren ist mir bei der Berechnung aufgefallen, das eine Frau mit 2 Kindern weniger ausbezahlt bekommt, als eine Frau mit 1 Kind, entzieht sich mir jeglicher Logik, bis jetzt gab es noch keinen Bescheid der stimmte und es wurde immer zu wenig ausgezahlt, da die Stadt einen Teufel tut und einem sagt wo man was wie beantragen muss, soll oder kann.
So zum Beispiel bei mir, ich bekomme nur die Regelleistungen
347€ Alleinerziehendenzuschlag 125€ für die Kinder je 208€
Einkommen 308€ und 247 Unterhalt für ein Kind
Unterhaltsvorschuss wurde eingestellt da 72 Monate vorbei
Auszahlungsbetrag sind 200€
Irgendwie stimmen die Rechnungen mit meinen und den Rechnern im Netz nicht überein.
Hier ein Beispiel eines ALGII Rechners
Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Niedersachsen):
347.00 €
Kinder bis 13 Jahre:
416.40 €
Mehrbedarf Alleinerziehende:
124.92 €
Summe der Leistungen:
888.32 €
2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
0.00 €
Heizkosten :
0.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
0.00 €
3 Einkommen
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss:
247.00 €
Kindergeld:
308.00 €
Summe der Einkünfte:
555.00 €
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
888.32 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
0.00 €
- Summe der Einkünfte:
555.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
333.32 €