Alles anzeigenHallo,
wie eben bereits erwähnt besteht die Möglichkeit durch den Auszug deiner Freundin aus dem Elternhaus das die Wohnung dieser unangemessen ist und eine Überzahlung bei einem Haushalt von 2 Personen erfolgen wird.
Ausserdem sieht der Gesetzgeber den Verbleib von U25 im elterlichen Haushalt vor da dies die Staatskasse entlastet.
Anträgen auf Auszug, auch wenn dieser nicht mit Mehrkosten verbunden ist wird in den seltensten Fällen stattgegeben da diese eine Grundlage für Präzedenzfälle schaffen könnten.
Bekommt deine Freundin denn die ihr zustehenden Leistungen durch ihre Eltern auch ausgehändigt oder wird sie durch die Zahlung der Leustungen an ihre Eltern benachteiligt da die diese sie zum Beispiel für eigene Bedürfnisse verwenden?
Ich weiss nur, dass das geld die Eltern von meiner Freundin ihrem namen aus beziehen.Es ist nicht grad all soviel...!!!Sie sieht von dem Geld keinen Cent.
Auserdem habe ich heute erfahren, dass die wohnung meiner Freundin ihrer Eltern zu groß sei, dass Sie schon von der ARGE ein schreiben erhalten haben,dass sie sich eine neue Wohung suchen sollen..!! Durch den Familien Problem.., steht meine Beziehung voll unter Spannung, ich weiss echt nicht mehr weiter..!!!!