Beiträge von REIAYA

    hallo zusammen


    ich hab da mal ne ganz bescheidene frage:
    ist es einem der hartz4 bekommt gestattet in 2 mirtverträgen zu stehen?
    wäre nett wenn jemand einen gesetzestext hätte wo das beschrieben steht finde leider nur angaben zu größe und preis.
    wäre echt schön wenn schnell wer antwortet


    MFG REIAYA

    Vor einigen Monaten ist meine ex Freundin aus der gemeinsammen Wohnung ausgezogen und hat mir netterweise einiges an Mietschulden hinterlassen.
    Sie hatte vom jobcenter die Genehmigung erhalten eine neue Wohnung zu beziehen allerdings hat sie sich nie aus dem bestehenden Mietverhältnis austragen lassen
    was bedeutet das sie im Moment in 2 Miietverträgen steht.
    Beim Jobcenter war ich auch schon weil ich erreichen wollte das das Jobcenter den Mietanteil von ihr der letzten Monate übernimmt, da sie ja noch immer im Mietvertrag steht.
    da wurde ich aber abgewimmelt mit der Begründung das es dem Jobcenter egal ist wieviele Wohnungen ein hartz4 Empfänger besitzt solange sie nur für eine Wohnung die Miete übernehmen müssen.
    Meine Fragen nun.
    1. Müsste nicht eigentlich bei der ersten Wohnung die Miete bezahlt werden? und nicht einfach bei einer anderen?
    2. Welche Schritte könnte ich einleiten um das Geld zu bekommen?
    3.Hat jemand genaue Gesetzestexte wo genau erklärt wird wieviele Wohnungen man haben darf?
    finde leider nur sachen wie z.B. wie groß sie sein darf oder was sie kosten darf.