Hi Elli!
Ich kann dich erstmal beruhigen, solange du nicht mit deinem Freund zusammen ziehst bekommst du weiterhin Hartz4 und er lebt für sich. wenn dein Kind da ist, muß einer für den Unterhalt aufkommen, meist der Vater, kann der nicht zahlen bekommst du Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt. Deine Bedarfsberechnung würde dann so aussehen(z.B.)
Elli 345?
+ Kind 207?
+ Miete ?
= Bedarf ?
- Kindergeld 154 ?
- Unterhalt ???? ( Höhe hängt vom Einkommen des Kindsvaters ab)
== Bedarfsauszahlung;)
Was ich nun nicht genau weiß wie hoch der Mehrbedarf bei Schwangerschaft und später denn bei Alleinerziehung ist das würde dann noch dazu kommen.
Ich hoffe es hilft
Gruß Goliemama