Beiträge von Salle

    Hallo,


    generell werden z. Bsp. Probearbeiten die über einen Tag angelegt wurden, nicht bezahlt. Bei Probearbeiten die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sieht das aber anders aus. Hier kommt es aber auch auf die Berufssparte an, in der Gastronomie etc. wird die Probearbeit oft als Einarbeitung deklariert und dementsprechend nicht oder nur gering entlohnt.


    Ich würde dir raten, den Betrieb ganz genau anzuschauen und dann zu entscheiden welche Probezeit dir angemessen erscheint. Generell gilt aber, nicht länger als einen Tag ohne Entlohnung zu arbeiten.

    Hallo,


    wie hoch der Mehrbedarf ist, wird im Einzelfall entschieden. Wie dies in deinem Fall ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Warum du aber meinst, dass dir eine größere Wohnung zusteht ist mir schleierhaft. Eine Miete von 457€ für eine Person, erscheint mir bereits recht hoch.

    Ja, das sehe ich genauso, es kann nicht der Sinn einer guten Erziehung sein, dem Kind eine heile Welt vorzuspielen. Ich glaube auch kaum, dass deine Tochter in den nächsten Jahren einen Datenabgleich beantragen wird und so dem dunklen Familiengeheimnis auf die Spur kommt.

    Hallo,


    natürlich sind Fahrzeiten in Kauf zu nehmen, aber nur so lange sie noch zumutbar sind. In deinem Fall scheinen die Fahrzeiten die Zumutbarkeit aber deutlich zu übersteigen. Hier gibt es eine Grenze, was die Fahrzeiten betrifft. Wie liralife bereits sagte, lasse dir die Ablehnung schriftlich geben und gehe in die nächste Runde.


    Das beste wird sein, alles zu dokumentieren. Also wann du losfährst, wie oft du umsteigst und wie lange du auf die Verbindungen warten musst und wieviel Zeit du brauchst um die Ausbildungsstätte schließlich zu erreichen.


    M.E. ist die Begründung einer nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keine Basis um den Umzug abzulehnen, da die Ausbildung ja als Maßnahme um eine solche zu erreichen gedacht ist. Wenn die Ausbildung aber aufgrund der Fahrzeiten und Verbindungen gefährdet ist, scheint die ganze Bewilligung der Umschulung ehr kontraproduktiv.


    Viel Glück

    Hallo,


    einen Teil deines Gehaltes wirst du auf jeden Fall abgeben müssen. Dafür gibt es 2 Varianten.


    Variante1 du kannst mit deinem Lehrlingsgehalt deinen Lebensunterhalt nicht alleine sicher stellen, also bleibst du Teil der BG und dein Einkommen wird abzüglich Freibetrag als Einkommen der BG gewertet.


    Variante2 du kannst mit deinem Lehrlingsgehalt, Kindergeld und eventuell Wohngeld deinen eigenen Lebensunterhalt sicher stellen. In diesem Fall gehörst du nicht mehr zur BG und wirst deinen Mietanteil selber zahlen müssen.

    Hallo,


    bezüglich des Widerspruches wirst du dich wahrscheinlich noch ein Weilchen gedulden müssen, doch dass ihr ohne einen Cent in der Tasche dahsteht kann nicht sein.
    Sollte das Geld morgen früh nicht auf dem Konto sein, sofort zur Arge und auf einen Vorschuss bestehen. Diesen wird man euch wahrscheinlich nicht auszahlen wollen, da eure Leistungen bereits angewiesen wurden. Das Zauberwort ist aber Mittellosigkeit, schließlich stehen jetzt 4 Feiertage an, an denen das Geld sofern es Donnerstag nicht da sein sollte ganz sicher nicht kommen wird.

    Hallo,


    was spricht denn dagegen den Job zu behalten?


    Bei einem Einkommen von 827€ netto wird kaum Anspruch auf ALG2 Leistungen bestehen. Eventuell kannst du noch Wohngeld beantragen.

    Hallo,


    es bleibt erst einmal zu klären was ihr Monat zur Verfügung habt, habt ihr ein Eigenheim oder wohnt ihr zur Miete etc.?


    Je nachdem wie hoch euer Einkommen ist, kommen verschiedene Leistungen in Frage.


    Wohngeld + Kinderzuschlag wäre euer Einkommen mit diesen Leistungen nicht gedeckt würde wahrscheinlich Anspruch auf ALG2 Leistungen bestehen.

    ich wollte mal eine kleine Diskussion zum Thema Zeitarbeit anregen. In letzter Zeit habe ich vermehrt gehört, dass viele SB der Argen ihre Kunden massiv versuchen in die Zeitarbeit zu schieben, Ablehnen kann man dies in den seltensten Fällen, doch die Frage ist wem damit geholfen ist.


    Ist ein ALG2 Empfänger der es ablehnt für eine Zeitarbeitsfirma tätig zu werden ein Sozialschmarotzer? Ist ein ALG2 Empfänger der eine gering entlohnte Tätigkeit ablehnt ein Sozialschmarotzer?
    Diese Frage ist aus meiner Sicht schwer zu beantworten! Denn es geht nicht um Faulheit oder darum überhaupt nicht arbeiten zu wollen, sondern vielmehr darum auf Lebenszeit in eine finanzielle Armut und Abhängigkeit gedrängt zu werden, aus der man sich kaum noch befreien kann.


    Natürlich muss es die Geringverdiener geben, wie sollte unser Staat auch sonst noch funktionieren, also werden die die auf dem Wartegleis stehen an ihre Verantwortung der Gesellschaft gegenüber erinnert. Es ist ein gutes Gefühl seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, doch kann bei den meisten Zeitarbeitsfirmen davon keine Rede sein. Die meisten Menschen die bei einer solchen Firma tätig sind und noch Kinder zu versorgen haben, sind auf ergänzende Leistungen mit allen Schikanen und Unannehmlichkeiten angewiesen. Ist es zumutbar eine solche Stelle, die nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, annehmen zu müssen und auf unbestimmte Zeit gegen den eigenen Willen von Staatsleistungen abhängig gemacht zu werden?

    Hallo,


    die Arge wird dir keine größere Wohnung finanzieren, da das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter und nicht bei dir hat. Wie ihr das Umgangsrecht mit dem Kind regelt bleibt eucht überlassen, so lange ihr euch gütlich einigen könnt.

    Hallo,


    so wie du dir das vorstellst wird das auf keinen Fall funktioniern. Wäre ja noch schöner.
    Es würde sich hier um eine wissentlich herbei geführte Hilfebedürftigkeit auf Kosten der Steuerzahler handeln. Also ich verspüre wenig Lust dir deine Eigentumswohnung zu finanzieren damit du es dir gemütlich machen kannst. UNVERSCHÄMT!

    Hallo,


    ich sehe das etwas anders. Es gibt durchaus Jugendliche die trotz einer guten Erziehung eine recht ausgedehnte Pubertät erleben und das Leben als soches auch mit 20 noch nicht ansatzweise begriffen haben. Wie es in eurem Fall aussieht kann ich natürlich nicht beurteilen und ich möchte ungern spekulieren oder ein vorschnelles Urteil fällen.


    Es gibt wahrscheinlich genauso viele Jugendliche aus gutem Hause die auf der faulen Haut liegen, nur fällt dies natürlich nicht so ins Gewicht da die Eltern sich den Unterhalt des faulen Sprößlings leisten können.
    Ich differnziere hier ganz klar zwischen einem Jugendlichen der die Unterstützung der Eltern braucht und einem der diese ausnutzt ohne dass er in irgendeiner Weise sanktioniert werden kann.


    Was kitty schreibt stimmt so NICHT. Wenn es so einfach wäre und man mit einem kurzen Gespräch beim Sb seine Wohnung bekommt, weil die Mutter bestätigt hat dass sie keinen Bock mehr auf Sohnemann hat, dann hätten alle U25 keine Sorgen mehr dem elterlichen Haushalt möglichst schnell zu entfliehen,.

    Hallo,


    ein gemeinsamer Mietvertrag ist nicht von Vorteil, die Betonung liegt hier auf "gemeinsam", das legt die Arge sich gerne mal so zurecht wie sie es gerne hätte. Besser wäre es wenn einer den Mietvetrag unterschreibt und der andere mit dem einen Untermietvetrag aufsetzt. Diesen kann man dann nochmal vom Vermieter absegnen lassen.


    Die Arge wird wahrscheinlich zu 99% versuchen euch irgendwann eine eheähnliche Gemeinschaft anzudichten. Da musst du dich nur mal hier im Forum umschauen mit welcher Willkür die Argen hier oftmals vorgehen.


    Es ist durchaus davon auszugehen, dass die Arge irgendwann mal an die Haustüre klopft um sich von deinen Lebensumständen zu überzeugen. Dass jeder seinen eigenen Räumlichkeiten (Wohnzimmer, Badezimmer und Küche können natürlich gemeinsam genutzt werden) haben sollte versteht sich von selbst. Auch ansonsten sollte eine Gütertrennung erkenntlich sein. Z. Bsp. 2 gesonderte Küchenschränke mit getrennten Vorräten. Getrennte Wäschekörbe, eine Liste über der Waschmaschine wer wann gewaschen hat...etc.


    Selbst wenn ihr dies nicht so handhaben wollt, würde ich euch raten in der Wohnung ganz bewusst solche Hinweise zu streuen.


    Sollte dann mal irgendwann eine Aufforderung auf Offenlegung der Einkommensverhältnisse des Mitbewohners ins Haus schneien, sollte dieser auf keinen Fall darauf reagieren. Weder mündlich noch schriftlich. (Der Mitbewohner ist dazu auch nicht verpflichtet, da er mit der Arge nichts am Hut hat) sondern jegliche Kommunikation über den ALG2 Empfänger mit dem Hinweis, dass es sich um eine WG und keine BG handelt, laufen lassen.

    Hallo liralife,


    das hört sich nicht gut an und wenn zu all den anderen Problemen auch noch die Arge Ärger macht erst Recht nicht. Das ist echt eine riesige Schweinerei, was die im Moment so alles treiben um ihre Statistiken zu fälschen und mittellosen doch nochmal in die Geldbörse zu greifen. Lasse dich nicht entmutigen....und gute Besserung!

    Suche eine Beratungsstelle für junge Erwachsene ( Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen oder Männer, das Jugendamt etc.) auf, dort kann man dich bei allen weiteren Schritten beraten und mit dir klären ob bei deinen Umständen ein Auszug überhaupt in Betracht kommt.

    Hallo,


    ja kann sie, wenn sie den Richtlinien für eine Wohnung für eine Person in deiner Stadt entspricht und ein Mietvertrag besteht!


    Umzugskosten werden nur gezahlt, wenn eine Begründung für diesen vorliegt.

    Hallo,


    grundsätzlich hat die Arge bevor die Vaterschaft rechtlich anerkannt wurde keine Grundlage den Kindsvater zur Kasse zu bitten. Natürlich versucht die Arge über die Einkommensfeststellung, den Vater vorher bereits finanziell einzubeziehen. Wenn dein Sohn die Vordrucke, Verdienstbescheide etc. ausfüllt wird die Arge dies als Einverständis werten, für das Kind und die Mutter finanziell einzustehen.


    Finde ich persönlich auch vollkommen legitim, warum sollte die Arge für die Babyausattung zahlen, wenn der Kindsvater ein dickes Einkommen hat. Im Falle deines Sohnes ist dies aber nicht gegeben, da sein Verdienst unter dem Eigenerhalt liegt. Die weitere Vorgehensweise bezüglich der Unterhaltsregelung hat liralife ja bereits umfassend erklärt. Viel Glück und ein wenig Hoffnung dass sich die Situation mit der Kindsmutter noch ein wenig entspannt.


    PS. Ihr solltet auf jeden Fall einen Antrag für die Erstausstattung bei der Mutter Kind Stiftung stellen. Dies muss der Arge nicht mitgeteilt werden!