Beiträge von Salle

    Hallo,


    eine Wohnung von 30m² finde ich persönlich für 2 Personen zu klein.


    Wichtig wäre zu wissen, ob ihr die Wohnung bereits zu zweit ausgesucht und bezogen habt, oder ob einer zum anderen dazugezogen ist. Solltet ihr die Wohnung zusammen angemietet haben, habt ihr die Größe der Wohnung billigend in kauf genommen. Sollte einer erst später eingezogen sein, bestehen durchaus noch Chancen eine größere Wohnung genehmigt zu bekommen.


    In diesem Fall solltet ihr euren Umzugsantrag ausführlich und schriftlich begründen (Aufteilung der Zimmer etc) und eurer SB nochmal vorlegen. Sollte sie trotzdem keine Notwenigkeit sehen, zum Teamleiter usw. . Nicht abwimmeln lassen!

    Hallo,


    das nennt sich Grundversorgung (einfache Brücken und Kronen im Backenzahnbereich unverblendet, im Schneidezahnbereich einfach verblendet). Sollte deine Freundin aus kosmetischen Gründen eine Mehrversorgung wünschen, wird trotzdem der Betrag der Grundversorgung bezahlt.


    Es lohnt sich mehere Kostenvoranschläge einzuholen, da sich bei den Preisen durchaus Differenzen von meheren 100€ ergeben können. Viele Zahnärzte bieten auch Ratenzahlungen an.

    Hallo Stern,


    mich würde auch mal interessieren welcher Art dein Interesse an diesem Thema ist. Wenn du für irgendwas recherchierst wäre es doch ganz nett, den Leuten zu sagen für was und wen!


    Bitte poste die Frage nicht in jedem Bereich!!!!

    Wie wäre es denn damit, die best möglichste Lösung für alle zu finden?



    Schließlcih sind es seine Kinder, für die ist er schließlich verantwortlich auch wenn er sich jetzt ein "neues" Leben mit dir aufbauen will.

    Wovon lebst du denn? Wenn du ALG 2 Empfänger bist gibt es z. Bsp. eine Zuzahlungsgrenze für Medikamente, ebenso wenn du nur über ein geringes Einkommen verfügst,


    Medizinische Leistungen die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können nicht bei der Arge geltend gemacht werden.
    Wenn die Schiene und die anschließende Krankengymnastik von den Ärtzten als notwendige Therapiemaßnahmen gesehen werden, wirst du versuchen müssen eine Kostenübernahme der Krankenkasse zu erreichen.

    Hallo,


    wenn du nicht mehr eingeschrieben bist, 25 jahre alt bist und über kein Einkommen und Vermögenswerte verfügst, kannst du ALG2 Leistungen beantragen.


    Wenn du noch keine 25 bist, sind deine Eltern noch Unterhaltszahlungen verpflichtet. Wenn sie diese aus finanziellen Gründen nicht leisten können, und du noch zuhause lebst können deine Eltern ergänzende ALG Leistungen beantragen.


    Solltest du U25 sein und nicht mehr zuhause wohnen, können dir auch ALG2 Leistungen bewilligt werden, wenn deine Eltern keine Unterhaltszahlungen leisten können.


    Solltest du bereits 25 sein und noch zuhause wohnen, kannst du trotzdem unabhängig vom Einkommen deiner Eltern ALG2 Leistungen beantragen, sofern die oben genannten Kriterien erfüllt sind.

    Nein, es besteht kein Anspruch auf ALG2 Leistungen oder BAB. Wie gesagt sind deine Eltern dazu VERPFLICHTET, dich während deiner Ausbildung finanziell zu unterstützen und das scheinen sie ja theoretisch auch zu können, sonst würde Anspruch auf Bafög bestehen.

    Hallo,


    also ist die Aubildung dem Grunde nach Bafögförderungsfähig. Bafög wurde aber abgelehnt, da die Eltern zuviel verdienen. Das bedeutet also, dass deine Eltern dazu verpflichtet sind dich während der Ausbildung finanziell zu unterstützen.


    Anspruch auf ALG2 Leistungen besteht nicht aus 2 Gründen


    1 Die Ausbildung ist dem Grunde nach Bafögförderungsfähig
    2. deine Eltern verdienen anscheinend genug um dich während der Ausbildung zu unterstützen
    3. Anspruch auf ALG2 Leistungen (unabhängig vom Einkommen deiner Eltern) würde nur bestehen, wenn du dich nicht in einer Ausbildung befinden würdest.


    Deine Eltern können dir auch nicht einfach so jegliche Unterstützung versagen.

    Hallo,


    grundsätzlich sind deine Eltern während der (ersten) Ausbildung bis zum 27 Lebensjahr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Wenn sie ihrer Unterhaltspflicht wegen eines zu geringen Einkommens nicht nachkommen können, greift während der Ausbildung entweder Bafög oder BAB. Wenn die Ausbildung die du absolvierst weder Bafögförderungsfähig noch mit BAB gefördert werden kann, besteht nicht automatisch Anspruch auf ALG2.


    Ebenso sieht sowohl BAB und Schülerbafög einen Verbleib im elterlichen Haushalt vor, sofern die Ausbildungsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.

    Nein, ich glaube nicht, dass dies im Interesse der Arge wäre.
    Die Arge wird aber trotzdem keine 260€ Nk bzw. 180€ Nebenkosten zahlen. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum. Die einzige Möglichkeit wäre, die Nebenkosten zu reduzieren und stattdessen einen kleine Miete einzuführen und somit auf die Gesamtsumme von 260€ zu kommen.


    Die Freundin könnte ihm z. Bsp. ein Zimmer der Wohnung untervermieten, somit hätte man auch kein Problem bezüglich der zu hohen m².

    ja, genau...


    520€ Gesamtnebenkosten


    260€ anteilig für beide Parteien


    diese 260€ fallen also jeweils anteilig auf 65m², Peter stehen aber nur max. 45m² zu.
    Es fallen Nebenkosten pro m² von 4,00€ an und das ist eindeutig zu viel. Bei 45m² wären das 180€ NK.

    Es handelt sich um eine WG und keine Bedarfsgemeinschaft.


    So weit ich das verstanden habe wird nur Peter ALG2 Leistungen beantragen. Ihm stehen 45m² zu. Wenn man diese durch die m² Zahl und die Nebenkosten von 520€ monatlich teilt, kommen wir rauf die 180€ NK die für 45m² deutlich zu hoch liegen.

    Hallo,


    wenn der Vater keinen Unterhalt für die Kinder zahlen kann und du außer dem Bafög über kein weiteres Einkommen und keine Vermögenswerte verfügst, wirst du für deine Kinder eränzende ALG2 Leistungen beantragen können.


    Wie hoch die zu erwartenden Leistungen sind errechnet sich aus der Differenz der Einkommen der Kinder (Kindergeld + UVG) zum tatsächlichen Bedarf (Regelleistung und Kosten für Unterkunft).


    Due KDU sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Einfach mal bei deiner zuständigen Arge anrufen.


    Wenn du eine angemessene Wohnung gefunden hast, kann eine Umzugsbeihilfe beantragt werden.

    Hallo,


    da du noch keine 25 Jahre bist, sind deine Eltern noch zu Unterhaltsleistungen verpflichtet. Wenn die Einkünfte deiner Eltern nicht ausreichen, um den gesamten Bedarf der BG zu decken, können ergänzende ALG2 (oder eventuell Wohngeld)Leistungen beantragt werden. Der Antrag ist vom Vorstand der BG (in deinem Fall deine Mutter) bei der Arge einzureichen.

    Hallo,


    eigentlich gilt der Tag an dem man Hilfebedürftigkeit angemeldet hat. Wie Saga bereits anmerkte versehen manche Argen den Antrag mit einem Datum, an dem das erste Gespräch und die Abholung des Antrages stattgefunden hat.


    Man unterliegt aber auch einer Mitwirkungspflicht und 3 Monate erscheinen mir doch recht lang um die Unterlagen die dir fehlten zusammen zu bekommen. Es kann also durchaus sein, dass die Arge dir eine mangelnde Mitwirkungspflicht unterstellt und dir Leistungen erst ab dem Datum der Abgabe bewilligen.