Beiträge von Salle

    Fakt ist du bekommst KEINE größere Wohnung weil es für diese KEINE Begründung gibt.
    Warumm solltet ihr eine größere Wohnung bekommen als andere Paare.


    Die einzige Möglichkeit besteht darin eine Wohnung zu finden die größer aber wesentlich günstiger ist.
    das heißt wenn du eine Wohnung findest die z. Bsp. 400€ inklusive Heizkosten kostet, hättest du eventuell die Möglichkeit diese genehmigt zu bekommen.


    Einn Anrecht auf Umzugsbeihilfe hast du aber nicht! Auch werden die Mietkosten nicht AUFGESTOCKT, dies würde nur erfolgen wenn eine dritte Person mit in die Wohnung einziehen würde.

    Das Attest muss nur in einer vorgegebenen Frist anerkannt werden und aus diesem muss hervor gehen dass du die Anforderungen deiner Beschäftigung auch in absehbarer Zeit nicht erfüllen kannst.
    Das heißt das Leiden muss chronisch sein, nicht akut. Bei einem akuten langwierigem Leiden hättest du dich krank schreiben lassen müssen. In diesem Falle hättest du Krankengeld bekommen das gegebenenfalls durch Hartz 4 Leistungen ergänzt worden wäre.
    Ausserdem bist du verpflichtet dich sofort Arbeitslos zu melden.


    Ich weiß nicht wie der Sachverhalt in deinem Fall ist, solltest du gekündigt haben und dich nicht sofort arbeitslos gemeldet haben bzw. dein Leiden die Kündigung nicht rechfertigte besteht kein Anrecht auf leistungen bzw. Anerkennung des Attestes.

    Hallo,


    Möbelkosten werden nur übernommen wenn keine Möbel vorhanden sind.
    Da du bereits einen Wohnung hast und in dieser auch Möbel stehen, ist davon auszugehen das du über Möbel verfügst.
    Deiner Behauptung dass du nur geliehende Möbel hast und diese nun zurück geben musst steht die Arge natürlich skeptisch gegenüber.


    Möbelbeihilfen werden meist nur gewährt wenn es sich um einen Erstbezug (erste eigene Wohnung, scheidung etc.) handelt.
    Du hast auch kein Anrecht auf Geldleistungen, oft werden Möbelhilfen auch in Sachleistungen (Möbellager etrc.) gewährt.


    Die Möbel die dir zustehen...Bett, Sitzgelegenheit, Tisch, Schrank und eine Kochmöglichkeit


    Die Umzugskosten werden nur getragen wenn ein Umzug unumgänglich war (Umzug wegen Arbeit, Aufforderung zum Umzug weil Wohnung zu teuer, Kündigung etc.) und selbst dann hat die Arge die Möglcihkeit dir Umzugsbeihilfe nur im Rahmen eines Darlehens zu gewähren.

    Hallo,


    die Wohnung wird in diesem Falle nicht genehmigt werden, da die Arge sich zu Recht fragen würde wie du die restlichen 150€ bei den knapp bemessenen Leistungen aufbringen willst.
    Solche Ausnahmen werden nur gemacht wenn der Eiegenteil minimal ist, also ca 10-35€.

    Hallo,


    die Wohnung ist definitiv zu teuer und eine Übernahme durch die Arge ausgeschlossen.
    Selbst in den teuersten Städten (München,Köln) wäre die Übernahme ausgeschlossen.
    Für dich, gerade bei Kostenübernahme einer neuen Wohnung ist der Mietspiegel deiner Stadt ausschlaggebend.
    Das heißt, bei der Arge erkundigen wie hoch die Miete sein darf, dort bekommst du auch einen Vordruck den dein zukünftiger Vermieter ausfüllen muss.


    Also Wohnungen suchen, wenn du einen Wohnraum gefunden hast der angemessen ist und der Vermieter dir den Zuschlag erteilt, Vordruck ausfüllen lassen.
    Mit diesem gehst du zur Arge, die prüfen das Angebot und erteilen wenn alles den Vorgaben entspricht eine Kostenübernahme.
    Erst dann kannst du den Mietvertrag unterschreiben.


    Du wirst dem Vermieter als wohl oder übel reinen Wein bezüglich der Finanzierung einschenken müssen, es kann natürlich sein dass du unangenehme Erfahrungen mit manchen Vermietern machen wirst, aber Kopf hoch und durch, es sind nicht alle so.

    Die Arge wird sich nicht an die Eltern wenden da ein Leistungsbezug des Freundes (da ordentlich eingeschriebener Student) ausgeschlossen ist.
    Die Arge würde nur eventuell Leistungen dritter einziehen sofern ein Anrecht auf Leistungen besteht würde, da dies NICHT der Fall ist bsteht kein Anrecht auf Leistungsvorschuß.
    Die Arge ist keine vermittelnde Instanz die Unterhalstzahlungen jeglicher Art eintreibt!


    Leider ist da nichts zu machen, eventuell besteht im Diplomsemester die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten wenn Ihr glaubhaft machen könnt das der Abschluß bei Versagen der Leistungen bedroht ist.
    In diesen Fällen hat die Arge die Möglichkeit Leistungen zu gewähren, dies geschah bisher aber nur in Einzelfällen und ausserdem kann es sein, dass diese wieder auf die Eltern verweist.


    Ist ja nicht gerade eine feine Sachen der Eltern!


    Wie alt ist denn dein Freund? bekommt er noch Kindergeld und Wohngeld beantragt?


    Tut mir echt leid dass ich euch nicht helfen kann, ich weiß wie das ist, mache gerade ähnliches durch.

    Hallo,


    nein auch dann hättest du keinen Anspruch auf eine größere Wohnung.
    Ein Anspruch besteht erst dann wenn die Kinder ihren Festen Wohnsitz bei dir haben.
    Ich verstehe deine Beweggründe auch nicht bzw. dass du der Meinung bist dass dir eine größere Wohnung zusteht nur weil deine Kinder dich am WE besuchen.

    Hallo,


    das kann die Arge nur wenn die Vermögenswerte liquidiert werden können (auch mit erheblichen Verlusten)
    sollte das nicht der Fall und die Anlage kann auch nicht veräussert werden dann geltet ihr unter Vorbehalt als mittellos und habt einen Anspruch auf eine darlehensweise Gewährung von Leistungen.

    Hallo,


    das Jobcenter ist nicht verpflichtet die Mietrückstände deiner Freundin zu begleichen, da deine Freundin Bestandteil dieses Vertrages ist und nicht die Arge.
    Deine Freundin ist juristisch betrachtet eine eigenständige Person und kann auch nur als diese belangt werden.
    Maßgeblich ist nur die Bewilligung der neuen Wohnung bzw. die Bestätigung der Meldeadresse, die Überprüfung einer formal korrekten Beendigung des vorherigen Mietverhältnisses obliegt nicht der Arge.


    das heißt für dich, dass du dir möglichst schnell eine neue Wohnung suchen solltest wenn du die Miete nicht alleine tragen kannst, da du lediglich die Möglichkeit hast deine EX juristisch zu belangen.
    Da diese aber ALG2 bezieht ist sie natürlich nicht zahlungsfähig und du könntest nur einen Titel gegen sie erwirken.
    Geld würdest du aber erst sehen wenn sie über höhere Einkünfte verfügt.


    Der Vermieter im Gegenzug wird sein Geld aber unabhängig davon einfordern.
    Da ihr beide im Mietvertrag steht, seit ihr vor dem Gericht eine Mietpartei und das Geld wird sofern eine Person des Vertrages über kein Einkommen verfügt von der anderen Person gefordert.
    Sollten beide Parteien Einkommen haben wird es zu 50% beiden Parteien zu Lasten gelegt.


    Wenn du also über Einkommen verfügst wirst du die Mietschulden vorerst begleichen müssen, natürlich mit der Option dass du diese über einen Titel (sofern es dir gelingt einen gegen sie zu erwirken) von ihr zurück fordern kannst.

    Hallo,


    natürlich könnt ihr nicht gezwungen werden zusammen zu ziehen, aber der Kindsvater ist auch in den ersten drei Lebensjahren dir gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.


    Ob es dazu kommen wird, hängt davon ab wieviel der Kindsvater verdient und nach seinen Lebenserhaltungskosten übrig bleibt.
    Hier ist nicht nur unbedingt maßgeblich wieviel dem Kindsvater nach Abzug seiner eigenen Lebenserhaltungskosten bleiben.


    Zum Beisspiel
    der Kindsvater zahlt eine Miete von 900€ monatlich für seine eigene Unterkunft. In diesem Falle werden aber nicht nur die restlichen Einkünfte nach Abzug der eigenen Lebenserhaltungskosten in die Berechnung der zu leistenden Unterhaltsverpflichtungen einfließen sondern wesentlich mehr, da der Kindsvater eine für seine Verhältnisse zu teure Wohnung bewohnt.


    Das heißt die Lebenserhaltungskosten des Vaters müssen angemessen sein, im Schnitt liegen die anrechnungsfreien Einkünfte des Kindsvaters zwischen 800-900€.


    Eventuell können Auto oder Fahrkosten zur Arbeit mit in den anrechnungsfreien Betrag einfließen sofern die
    Dringlichkeit dieser zur Erhalt der Arbeitsstätte nachgewiesen werden können.


    Alles was dann übrig bleibt kommt erst dem Kind zu Gute, sollte nach Abzug der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind ein Restbetrag beliben wird dieser Prozentuall deinen Lebenserhaltungskosten zufließen.

    Hallo,


    leider hast du keinen Anspruch auf ALG2 sofern du Bafög berechtigt bist.
    Schulkosten etc. kannst du nicht geltend machen da die Ausbildung an einer Privatschule immer dem Auszubildenem zu lasten gelegt wird.
    Auch wenn du nachweisen kannst, dass du mit dem Geld das dir zur Verfügung steht deine Unkosten nicht decken kannst wird die Arge dir anraten eine andere Ausbildungsform zu súchen die nicht mit Kosten verbunden ist.


    Du kriegts doch sicher Kindergeld oder?
    Ausserdem hast du die Möglichkeit dir einen Nebenjob zu suchen, denn der Baföghöchssatz sieht keine komplette Finanzierung der Ausbildung vor.


    Anrechnungsfrei bleiben 205€ monatlich.


    Die Kosten der Ausblidung bleiben auch beim Bafög nicht anrechnungsfrei, du hast aber die Möglichkeit einen Antrag auf unbillige Härte zu stellen.
    Das würde bedeuten, dass du aufgrund deiner persönlichen finanziellen Situation mehr dazu verdienen darfst.


    Du hast auch Anrecht auf Wohngeld!!

    Hallo,


    das ist immer problematisch wenn die Eltern zuviel Geld verdienen und nicht zahlen.
    Ich gehe davon aus, dass in eurem Falle Elternunabhängisges Bafög ausgeschlossen wurde und so bleibt euch nur die Möglichkeit die Unterhaltszahlungen seiner Eltern einzuklagen.
    Wenn ihr das aus welchen Gründen auch immer nicht machen könnt oder wollt sieht es schlecht aus, da dein Freund im Prinzip über Einkommen verfügt auch wenn ihm dieses nicht zur Verfügung steht.


    Zum UVG...weiß das Jugendamt das du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, denn eigentlich wird UVG nur an alleinerziehende geleistet?


    Wenn ihr heiraten solltet fällt UVG auf jeden Fall weg, auch wenn er nicht der Kindsvater ist.
    Dann musst du einen Titel gegen den Kindsvater erwirken, dieser muss zwar nachzahlen wenn er eigenen Verdienst hat...doch wird euch das für den Moment nicht viel nutzen.


    Habt Ihr eich schon über Studiendarlehen etc. erkundigt?

    Wenn ihr heiratet bedeutet das in keinem Falle mehr Geld für euch, dein Freund oder dann Mann wird zwar mit Einkommen eingerechnet sofern er eins hat.
    Er hat aber im Gegenzug immer noch kein Anrecht auf ALG2 da er eingeschriebener Student ist.
    In Härtefällen kann Studenten aber seit 01.01.07 ein Zuschuß bei den Wohnkosten gewährt werden, dies ist aber zu prüfen und wurde bisher nur bei Härtefällen (z. Bsp. während der Diplom oder Magisterarbeit und diese bei Versagung der Leistung gefährdet gewesen wäre) bewilligt.

    Sozialhilfe steht nur Personen zu die aufgrund des Alters (Schulpflicht oder Rentenalter) oder einer Behinderung dem allgeinem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können.
    Das bedeutet im Klartext, wenn die Kündigung keinen gerechtfertigten und nachweisbaren Gründen unterliegt gibt es für die Zeit der Sperre keine Sozialleistungen.

    Hallo,


    da du Mutter eines Kindes bist, steht dir eine Wohnung zu. Diese muss auch wenn du mittellos bist von der Arge gezahlt werden.
    Die Wohnung muss aber im Rahmen des Mietspiegels deiner Stadt liegen, die Zimmerzahl ist unwesentlich sofern sie die Quadratmeterzahl und die vorgeschriebene Kostengrenze nicht übersteigt.
    Wenn du im Leistungsbezug stehst, hast du auch Anrecht auf eine Erstaustattung, ob die allerdings in Sachleistungen (Möbellagern etc) oder in Auszahlung eines Festbetrages steht ist von Arge zu Arge unterschiedlich.

    Hallo,


    euch stehem natürlich 90m² Wohnfläche zu und das Amt würde sicher die laufenden Kosten für eine neue Wohnung übernehmen wenn diese wesentlich größer und kostengünstiger wäre.
    Da die Arge keine Begründung für einen Umzug sieht, werdet ihr aber keine Unterstützung bei den Umzugkosten, Kaution etc. erhalten.
    Die Attestierung durch den Arzt bzw. Lehrer halte ich für überflüssig, da die Arge dann argumentieren würde, dass es in diesem Falle den Eltern auch zumutbar wäre einen Schlafwohnraum einzurichten.

    Lieber Horsching....


    eine Anstiftung zum Betrug? traurig wenn man so etwas macht denn schließlich sind das Steuergelder die auch von verarmten Familien zu entrichten sind die viel weniger als in diesem Falle zur Verfügung haben.


    Finde ich scheiße!!