Hallo,
natürlich könnt ihr nicht gezwungen werden zusammen zu ziehen, aber der Kindsvater ist auch in den ersten drei Lebensjahren dir gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Ob es dazu kommen wird, hängt davon ab wieviel der Kindsvater verdient und nach seinen Lebenserhaltungskosten übrig bleibt.
Hier ist nicht nur unbedingt maßgeblich wieviel dem Kindsvater nach Abzug seiner eigenen Lebenserhaltungskosten bleiben.
Zum Beisspiel
der Kindsvater zahlt eine Miete von 900€ monatlich für seine eigene Unterkunft. In diesem Falle werden aber nicht nur die restlichen Einkünfte nach Abzug der eigenen Lebenserhaltungskosten in die Berechnung der zu leistenden Unterhaltsverpflichtungen einfließen sondern wesentlich mehr, da der Kindsvater eine für seine Verhältnisse zu teure Wohnung bewohnt.
Das heißt die Lebenserhaltungskosten des Vaters müssen angemessen sein, im Schnitt liegen die anrechnungsfreien Einkünfte des Kindsvaters zwischen 800-900€.
Eventuell können Auto oder Fahrkosten zur Arbeit mit in den anrechnungsfreien Betrag einfließen sofern die
Dringlichkeit dieser zur Erhalt der Arbeitsstätte nachgewiesen werden können.
Alles was dann übrig bleibt kommt erst dem Kind zu Gute, sollte nach Abzug der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind ein Restbetrag beliben wird dieser Prozentuall deinen Lebenserhaltungskosten zufließen.