Beiträge von Salle

    hallo,


    wenn du deine Wohnung von den dir zustehenden ALG1 Leistungen finanzieren kannst brauchst du keine Genehmigung sofern du nicht in absehbarer Zeit ALG2 beziehen wirst.


    Da du schwanger bist, ist aber absehbar dass du ALG 2 ergänzend bzw. deine Lebensunterhalt in der nächsten Zeit komplett durch diesen sicher stellen musst.
    Die vorherige Genehmigung ist also erforderlich.


    Du musst bei der Arge einen ergänzenden Antrag auf ALG 2 stellen nicht beim Arbeitsamt die zahlen nur tatsächliche Ansprüche und keine Leistungsaufstockung.

    da du schwanger bist hast du auch unter 25 einen Anspruch auf eigenen Haushalt.
    Die Wohnungssuche ist für alle ALG2 Empfänger an ein gewisses Prozedere gebunden.
    Du bekommst von der Arge einen Vordruck den der zukünftige Vermieter sofern er dir den Zuschlag für die Wohnung erteilt, ausfüllt.
    Mit diesem gehst du zur Arge, dort wird die Übernahme geprüft (dies erfolgt meist sofort) mit der Bestätigung der Kostenübrnahme gehst du zum Vermieter und kannst den Mietvertrag unterschreiben.


    Du kannst meist schon im Vorfeld abschätzen ob die Wohnung übernommen werden kann, denn es gibt Richtlinien bezüglich der Mietkosten, die kannst du bei der Arge erfragen um dir unnötige Gänge zur Arge mit zu teuren Mietangeboten zu ersparen.
    Leider bist du darauf angewiesen einen Vermieter zu finden, der bereit ist das Prozedere mit dir zu beschreiten, doch wenn du dich um diese Angelegenheit auch kümmerst kann die Kostenübernahme auch sehr schnell erfolgen.


    Wenn du den Mietvertrag jetzt unterschreibst kann die Arge dir die Leistungen versagen da keine Zustimmung erfolgte.

    Hallo


    wenn BAb ausgeschlossen ist und die Weiterbildung nicht mehr gefödert bzw. zertifiziert ist kannst du von Glück reden, dass dir ein zinnsloses Darlehen angeboten wurde.
    Leider ist es so dass man sich für seine Bildung oftmals verschulden muss, dieses Problem haben alle Studenten dieses Landes und dies in höherem Umfang als es bei dir der Fall wäre.

    Hallo,


    rein rechtlich gesehen hast du Anspruch auf eine eigene Wohnung ab 25, rein moralisch möchte ich das jetzt nicht bewerten weil ich deine persönlich Situation nicht kenne.
    das Jugendamt ist NICHT mehr für dich zuständig, nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres oder als Nachbetreuung bei vorangegangener Betreuung durch das Jugenamt bis zum 22. Lebesjahr.

    Was soll sie denn beim Unfallchirurgen oder Neurologen????


    Ein Attest vom Hausarzt, Orthopäden, oder Sportmediziner würde ich anraten.
    Gegebenenfalls auch nach einem Gutachten mit Langzeitprognose fragen!
    Es kann sein das du dich aber trotzdem noch einem Amtsarzt vorstellen musst.


    Wie bereits gesagt ist auch maßgeblich wann du gekündigt hast, ob das Attest bereits vor Kündigung ausgestellt wurde .
    Besteht ein Aufhebungsvetrag oder hast du einfach so fristlos gekündigt.


    Und wann hast du dich arbeitslos gemeldet?

    Hallo,


    leider ist es so, dass ein Vorvetrag gefordert wird dieser muss über eine sozialverischerunpflichtige Stelle sein, keine 400€ Jobs.
    Eventuelle Fahrtkosten kannst du nur geltend machen sofern die Stelle von der Arge vorgeschlagen wurde oder Stellen in deinem Ausbildungsberuf in deiner Stadt nicht vorhanden sind.


    Es gibt keine Regelung Betreff der Dauer des Zusammenlebens, der Gestzgeber möchte hiermit verhindern das nicht verheiratete Paare besser gestellt sind als Eheleute.


    Dein Freund ist aber zuerst seinen Kindern gegenüber zu Unterhalszahlung verpflichtet.
    Das heißt alles nach Abzug der Unterhaltszahlungen fließt in die BG ein.

    Hallo,


    grundsätzlich steht auch deiner Frau Sozialleistungen zu sofern dein Einkommen nicht ausreicht euch beide zu finanzieren.
    Ob vorerst (bis deine Frau den Deutschkurs absolviert hat) das Sozialamt anstatt der Arge einspringt weiß ich nicht genau.


    folgende Leistungen stehen euch zu


    347€ pro Person + Mietkosten ca 500€


    1194€

    Hallo,


    die Genehmigung ist nicht ausgeschlossen, aber ich weiß wie gesagt nicht wie sich der Mietspiegel in Essen gestaltet.
    Ein weiterer Abelehnungsgrund wären die erhöhten Nebenkosten bzw. Heizkosten die durch die Größe der Wohnung enstehen.
    Bleibt nicht mehr als nachfragen!!


    Viel Glück

    Hallo,


    wie gesagt den Mietspiegel erfragst du am besten dirkt bei der Arge.
    Ich kann hier nur grob schätzen das dir wahrscheinlich Mietkosten von ca 450€ inkl. Neben und Heizkosten zustehen.
    Die Heizkosten werden pauschalisiert.

    Hallo,


    dir steht mit einem Kind eine größere Wohnung zu, ca 60m².
    Die Höchstmiete richtet sich nach dem Mietspiegel deiner Stadt, denn kannst du dir aus dem Netz laden oder direkt bei der Arge erfragen.

    Hallo,


    ihr werdet wahrscheinlich keine Leistungen mehr bekommen.
    Euch würde zustehen


    347€ Lebenserhalt pro Person also 694€ + ca 500€ Wohnung sind insgesamt rund 1200€


    Abzahlungen für Versicherung, Grundstücke etc. gelten nicht als anrechnungsfreie Beträge

    Hallo,


    347€ Erwachsener
    207€ für jedes Kind inkl. Kindergeld
    die Mietsätze die hinzu kommen richten sich nach der Stadt in der gewohnt wird.

    Hallo,


    das ist leider richtig, Bafögbezug schließt ALG2 Leistungen aus.
    Sie hat aber Anspruch auf Wohngeld und kann sich noch was dazu verdienen (bei Schülerbafög sind das in der regel 205€ im Monat) ausserdem bekommt sie Kindergeld.


    Folgende Mittel würden ihr zur Verfügung stehen


    480€ Bafög
    154€ Kindergeld
    205€ Nebenverdienst
    ca. 35€ Wohngeld


    also 874€ gesamt


    Davon sollten sich die Lebenserhaltungskosten für eine Person bestreiten lassen.
    Da sie erst 19 ist kann sie weiterhin eine Bertreuung durch das Jugenamt in Anspruch nehmen, dazu würde ich in diesem Fall auch raten

    Eine Auseinandersetzung mit den Eltern ist in euren Fall unausweichlich.
    Lasst euch einen Termin bei der Arge geben und schildert den Sachverhalt, die persönlichen Probleme mit den Eltern etc.
    Da die Eltern sowieso aufgefodert wurden einen angemessenen Wohnraum umzuziehen stehen eure Chancen nicht schlecht.
    Da deine Freundin erst 18 ist könnt ihr auch beim Jugenamt oder der Caritas (Sozialdienst katholicher Frauen) vorsprechen und um eine Beratung bitten.

    Hallo,


    damit ein Umzug in eine andere Stadt bewilligt wird, müssen Gründe vorliegen.
    Zum Beisspiel eine fester Arbeitsvertrag (vorvertrag muss vorliegen) oder eine Famileinzusammenführung, zum Beispiel wenn der Kindsvater in der neuen Stadt lebt.
    Du darfst auf keinen Fall ohne Genehmigung in eine andere Wohnung oder Stadt ziehen da dir in diesem Falle deine Leistungen versagt werden können.
    Wenn du mit deinem Partner zusammen lebst wird sein Einkommen komplett mit in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet und deine Leistungen dementsprechend gekürzt.


    Deiner Freundin steht eine Wohnung für 3 Personen zu, also ca 70m², die jetztige Wohnung kann aber trotzdem als angemessen beurteilt werden sofern diese nicht relevant kleiner ist oder die Kinder noch sehr jung sind.
    Sie sollte einen Termin bei der Arge machen und dort den Sachverhalt schildern.
    Zur Mietobergrenze kann ich keine Angaben machen, da der Mietspiegel je nach Stadt variiert.

    Hallo,


    es gibt Berechnungstabellen wie groß das Eigeneheim sein ohne das es als Vermögen in die Leistungsberechnung einfließt.
    Sind die Kinder denn bereits als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen?
    Wie lange ist das her?
    Handelt es sich um ein Einfamilienhaus oder um ein Mehrfamilienhaus in dem jeder eine eigene Wohnung bewohnt?
    Wie alt sind die Kinder?

    Hallo,


    du hast Anspruch auf einen Umzug schon allein wegen des zweiten Kindes, ausserdem hast du Anspruch darauf die Erziehungspflicht zusammen mit dem Kindsvater in einer gemeinsamen Wohnunug auszuüben.
    Da der Kindsvater noch Student ist, hat er keinen Anspruch auf Sozialleistungen, auch nicht wenn er kein Bafög erhalten sollte.
    Du wirst aber sofern der Kindsvater aufgrund seines Einkommens seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann auch für das Kind Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen.
    Du hast keinen Anspruch auf UVG wenn du mit dem Vater in einer gemeinsamen Wohnung lebst.
    Die Mietkosten der neuen Wohnung werden zu dreiviertel getragen, den Rest muss der Kindsvater zahlen.
    Die aktuellen Mietsätze sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, besorge dir den Mietspiegel und frage gegebenfalls bei deiner zuständigen Arge nach.


    Ich würde dir raten einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Arge einzureichen.
    Dieser kann formlos sein sollte aber die wesentlichen Beweggründe die einen Umzug in eine größere Wohnung unabdingbar machen darstellen.


    Füge diesem bei, dass du von deinem Anrecht einer Familienzusammenführung Gebrauch machen willst


    Ich kann dir leider nicht sagen ob Teile des Einkommens deines Freundes angerechnet werden da ich nicht weiß wieviel dieser im Monat zur Verfügung hast, aber der Zuschlag für Alleinerziehende wird in jedem fall wegfallen.