Beiträge von Salle

    Hallo,


    erst mal finde ich es bedenklich dass du die Einkünfte aus dem Hausverkauf wieder in eine Eigentumswohnung investierst obwohl deine persönliche finanzielle Situation dies eigentlich nicht zuließ und dann ganz selbstverständlich auf Steuergelder zurückgreifst.


    Deine Freundin musst du auf jeden Fall angeben, ob du dies machst... bleibt aber deinen moralischen Grundsätzen überlassen.


    Die Regelbeträge die euch zustehen kannst du überall im Internet einsehen, (Einkommen und Freibetrag gegenrechnen)

    Hallo,


    hier im Forum bist du leider absolut falsch. dass ist ein fall für das Jugendamt bzw. sozialarbeiterische Familienbetreuung.
    Gehe doch doch mal zum Jugenamt in deiner Stadt oder zur Famileinberatung etc. , die können dir sicher helfen.

    Hallo Doriel,


    Bei Anspruch auf Bafög besteht kein Anspruch auf ALG2 auch keine Vorauszahlung.
    Ich hatte das selbe Problem und ich habe trotz Kind keine Vorschußleistungen der Arge erhalten.
    Aber stellt einfach einen Antrag, bei einem netten Sachbearbeiter wird euch vielleicht doch ein Darlehen genehmigt.
    Du hast Anspruch auf eine Vorschußleistung des Bafög Amtes wenn die Bearbeitungsdauer länger als 8 Wochen in Anspruch nimmt, auch gibt es die Möglickeit in dringlichen Fällen auch bereits früher einen Vorschuß zu erhalten.
    Welche Kriterien als dringlich gelten kann ich dir aber nicht genau sagen,,,ein Kind hat bei mir in diesem Fall nicht gereicht um einen Vorschuß zu bekommen.

    Hallo,


    ich bin jetzt seit einigen Wochen hier im Forum unterwegs und muss sagen dass ich es super finde das es diese Möglichkeit gibt sich Rat und Unterstützung in allen Fragen rund um das Leben mit ALG2 zu holen.


    Auf der einen Seite als teilweise selbst betroffene kann ich die Problematiken der Leute hier sehr gut nachvollziehen.
    Leben mit ALG2 ist schwer, undurchsichtig und nervenaufreibend.
    Viele Leute die hier Rat suchen, wissen nicht mehr ein noch aus sind aber dennoch motiviert an ihrer eigenen Situation etwas zu ändern.
    Für die einigen ist es schwieriger für die anderen weniger und für machen aufgrund des Alters oder anderern persönlichen Tragödien unmöglich.
    Doch der Grundtonus den man heraushört ist Scham, Zukunftsangste und der Wunsch nach Selbstbestimmung
    und eigenen Verdienstmöglichlkeiten.
    Also Leute die aus Not heraus Sozialleitungen in Anspruch nehmen MÜSSEN, dies aber nicht als lebenswerten und erstebenswerten Lebensweg erachten.


    Doch leider bin ich hier auch bereits auf eine andere Kategorie gestoßen, die das Bild des ALG2 Empfängers nachhaltig negativ in der Öffentlichkeit prägen.
    Leute denen es egal ist, dass Sozialleitungen aus Steuergeldern anderer Menschen finanziert werden und ihre eigene Verantwortung an den Staat übertragen und meinen das dieses ihr gutes Recht sei.
    Ich finde die Fragen die eine nur darauf abstimmen Tricks und Kniffe zu erfahren um an weitere nichts rechtsmäßige Leistungen zu kommen verwerflich und unmoralisch.
    Nicht nur der Allgemeinheit gegenüber sondern auch allen anderen Leistungsbeziehern gegenüber die Mißtrauen, Sanktionen und Überwachungen im Gegenzug mit zu tragen haben.


    Leider ist es solchen leuten auch zu verdanken dass viele Menschen sich nicht mehr trauen Anträge auf Erstaustattung etc. zu stellen aus Angst auf ablehnende Reaktionen mit Unterstellung auf Schmarotzertum.


    Ich möchte niemandem zu nahe treten noch eine gesteigerte Dankbarkeit für Sozialleistungen fördern sondern eine Diskussion anregen...

    du sollst und das heißt in diesem Falle du musst, sofern du weiterhin Leistungen beziehen willst.
    Die Kostenübernahme durch die Arge muss vor Umzug bestätigt werden.


    Sofern du trotzdem umziehst, obwohl die Arge dem Umzug generell oder für eine bestimmte Wohnung nicht genehmigt hat können wie bereist erwähnt Leistungen komplett versagt oder teilweise gestrichen werden.
    Auf jeden Fall werden nur Mietkosten in Höhe der alten Wohnung übernommen, das ist übrigens die gängigste Praxis!


    Theoretisch ist es auch richtig das Umzüge genehmigt werden müssen, gerade was die Unterkunftskosten angeht, wäre dies nicht der Fall würde alle einfach umziehen und teilweise in wunderschönen Altbauten resiedieren die man sich Leute mit einem normalem Gehalt nicht leisten könnten und auf drohende Obdachlosigkeit bei Nichtzahlung der Miete pochen.
    Auf der anderen Seite sind die Mietkosten natürlich sehr knapp bemessen und es ist oftmals unmöglich eine Wohnung zu finden die angemessen ist.


    Die Rechtslage bzw. Ansprüche bei streichen der Leistungen und drohender Obdachlosigkeit ist im Falle eines nicht genehmigtem Umzuges, besteht nicht, da diese Situation durch die betreffende Person wissentlich herbei geführt wurde.

    Hallo,


    ihr habt Anspruch auf den Regelsatz von 347€ pro Person zuzüglich angemessener Heizkosten und Nebenkostenzahlung abzüglich eurer Einkünfte.

    Hallo,


    du hast keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung auch nicht darauf mit deinem Freund eine gemeinsame Wohnung zu beziehen.
    Wie schon von dir gesagt bildest du mit deiner Mutter eine BG und dies wird auch so bleiben so lange du keine Ausbildungsstelle oder das 25. Lebensjahr vollendet hast.
    Auch hast du rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Taschengeld von deiner Mutter da diese als Vosrtand der BG gilt und ihr damit obliegt den Haushalt zu verwalten.
    So lange sie dieser Verpflichtung nachkommt. also du durch sie mit Nahrung, Hygienartiklen etc. versorgt wirst hast du keinen gesplitetten Anspruch auf die Leistungen.
    Solltest du einfach ausziehen wird man dir bzw. deiner Mutter als Haushaltsstand die Leistungen für deine Person versagen, du stehst also mit nichts da.


    Die Regelung der U25 ist in Kraft getreten um die Töpfe der Arge zu entlasten, und der Erstfinanzierung tausender junger Leute die selbständig sein wollen aber es nicht sind zu entgehen.
    Würdest du jetzt ausziehen wäre dies eine Mehrbelastung für den Staat, da deine Miete anteilig zu tragen wäre + die deiner Mutter.


    Auszügen aus dem elterlichen Haushalt U25 werden nur stattgegeben sofern der Vervleib im Elternhaus unzumutbar ist.
    Also nicht wegen kleineren Streitereien sondern z. Bsp. bei häuslicher Gewalt, Alkoholkonsum etc.
    Diese Vorwürfe werden bei Jugendlichen durch das Jugendamt geprüft und das Ergebnis der Arge bzw. der Jugenhilfe vorgelegt.

    Hallo,


    nochmal...wenn du vor hast einen Job zu kündigen, aus gesundheitlichen Gründen etc. bist du verpflichtet dies dem Arbeitsamt vor der Kündigung mitzuteilen.
    Diese prüft dann ob die Kündigung gerechtfertigt ist nach Vorlagen von Attesten etc.
    Wenn du einfach kündigst, auch wenn ein Attest vorliegt, dich nicht vorher arbeitslos gemeldet hast sondern dies im Alleingang durchgezogen hast bekommst du eine Sperre.


    Selbst wenn du nun ein Attest hast und dieses der Arge auch vorgelegt hast wirst du aus den oben genannten Gründen trotzdem gesperrt weil du deiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen bist.

    Ich stimme d.bella zu, da kann doch was nicht stimmen was ist mit Kindergeld, Erziehungsgeld und UVG.
    Entweder es wurde etwas falsch berechnet oder du hast versäumt es zu beantragen.


    Abzahlungen von Altlasten kannst du nicht geltend machen und wenn deine Schulden nicht allzu hoch sind würde ich dir auch von einer Privatinsolvenz abraten.
    Ich kann verstehen dass du deine Schulden abzahlen willst, aber wenn du nicht in der Lage bist die raten von 70€ abzuzweigen solltest du mal über eine Verringerung der Ratenhöhe nachdenken.
    Rein rechtlich gesehen bist du zahlungsunfähig und das Inkassobüro wird froh sein überhaupt etwas zu bekommen, auch wenn es im Moment dann vielleicht nur 20 oder 30€ sind.

    Hallo,


    Ich bin kein Jurist aber nach meinem Verständnis kann diese Rückzahlung nicht als anrechnungsfreies Einkommen angerechnet werden.
    Die Nebenkosten werden als Vorauszahlung nach Schätzwerten geleistet, diese wurden durch die Arge an den Vermieter gezahlt und dementsprechend wird die Arge auch die durch sie zuviel geleisteten Zahlungen zurückfordern.

    Grundsätzlich ist es so, das dein Freund einen Anspruch auf eine Krankenversicherung hat bzw. verpflichtet ist sich zu freiwillig zu versichern.
    Oftmals ist es so dass die Arge sich nicht darum kümmert und im Fall einer Nichtversicherung wartet bis der Betreffende auf sie zukommt denn es könnte ja auch sein dass die Person über eine private Versicherung verfügt.
    Wie das bei den Regelleistungen funktionieren soll, steht in den Sternen.


    Auf jeden Fall sofort hin und versichern lassen, auch wenn Rückstände bestehen muss dein Freund wieder aufgenommen werden.

    Hallo,


    euch stehen ALG2 Leistungen zu, allerdings kann der Antrag erst mit einer gültigen Adresse in Deutschland bearbeitet werden.
    Ihr könnt natürlich jetzt schon die für die Beantragung notwendigen Unterlagen zusammentragen damit es später schneller geht.

    Hallo,


    der § gilt nicht für dich da es sich um deine erste eigene Wohnung nach Auszug bei den Eltern handelt.
    Das heißt nicht das du einfach ausziehen kannst!!


    Lasse dir von der Arge schriftlich bestätigen wieviel der Mietkosten übernommen werden.

    Hallo ihr beiden,


    ich kann eure Problematik sehr gut nachvollziehen.
    Die Richtwerte der Wohnungskosten sind oftmals nicht umsetzbar da es schlicht weg keine Wohnungen gibt die kostenrechnisch in dieses Raster fallen, auch niht wenn man bereits erhebliche Abstriche gemacht hat.


    Ich würde euch raten euch noch mal an den Teamleiter zu wenden und den Sachverhalt zu schildern und eure Bemühungen bezüglich der Suche nach angemessenem Wohnraum dar zu legen.
    Wenn die Miete die Richtwerte nicht erheblich übersteigt, dann bietet an für die Mehrkosten selber aufzukommen. Diese dürfen dann aber einen gewissen Betrag nicht übersteigen.


    Wenn ihr einfach umzieht kann man euch im schlimmsten Falle alle Leistungen versagen, wenn ihr Glück habt werden weiterhin Kosten in Höhe der alten Miete übernommen.