Hallo,
wenn du glaubhaft machen kannst, dass dir keine Mittel zur Verfügung stehen und du dir Liquidirierung des Hauses anstrebst, kannst du eventuell ALG2 Maßnahmen auf Darlehensbasis bekommen.
Diese werden sobald das Haus verkauft ist vom Erlös abgezogen.
Wenn die Arge aber nun auf dem Standpunkt bleibt, dass die Mieteinnahmen (da das haus unangemessen ist) als Einkünfte gewertet werden, bleibt dir nichts anderes übrig als die Mieteinkünfte für deinen Lebensunterhalt zu verwenden. (Achtung du kannst eine finanzielle Belastung bei einem Eigenheim nur geltend machen sofern dies angemessener Wohnraum für die BG darstellt)
Wenn dann deine Schwester immer noch nicht einlenken möchte und dem Verkauf nicht zusteht, steht dann die Zwangsversteigerung des Haues an.
Dies wäre sicher auch nicht in ihrem Sinne , da mit erheblichem Verlust zu rechnen wäre.
Ich rate dir auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen da ich dir in diesem Falle auch keinen verlässlichen Rat geben kann.