Beiträge von Salle

    Hallo,


    wenn du glaubhaft machen kannst, dass dir keine Mittel zur Verfügung stehen und du dir Liquidirierung des Hauses anstrebst, kannst du eventuell ALG2 Maßnahmen auf Darlehensbasis bekommen.
    Diese werden sobald das Haus verkauft ist vom Erlös abgezogen.


    Wenn die Arge aber nun auf dem Standpunkt bleibt, dass die Mieteinnahmen (da das haus unangemessen ist) als Einkünfte gewertet werden, bleibt dir nichts anderes übrig als die Mieteinkünfte für deinen Lebensunterhalt zu verwenden. (Achtung du kannst eine finanzielle Belastung bei einem Eigenheim nur geltend machen sofern dies angemessener Wohnraum für die BG darstellt)



    Wenn dann deine Schwester immer noch nicht einlenken möchte und dem Verkauf nicht zusteht, steht dann die Zwangsversteigerung des Haues an.
    Dies wäre sicher auch nicht in ihrem Sinne , da mit erheblichem Verlust zu rechnen wäre.


    Ich rate dir auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen da ich dir in diesem Falle auch keinen verlässlichen Rat geben kann.

    Hallo,


    ich habe das jetzt nicht genau verstanden, ihr wollt dann beide zuhause bleiben und du möchtest wissen wie hoch dein Anspruch auf ALG1 bzw. ergänzende Sozialleistungen ist???

    das Jugendamt stellt nur eine Möglichkeit dar...es gibt aber auch viele Initiativen die junge Frauen mit deinen Problemen begleiten und dir bei der Antragsstellung bei der Arge Hilfestellung leisten, somit hätte dein Fall sicher bessere Aussichten positiv entschieden zu werden.


    Ich weiß nicht aus welcher Stadt du kommst, aber es gibt in fast jeder größeren Stadt den Sozialdienst katholischer Frauen (du musst keine Katholikin oder Christin sein) die eine kostenlose Beratung anbieten.

    Hallo,


    ich kann dich sehr gut verstehen da ich bereits ähnliches durchmachen musste.
    Leider hast du keine Rechtsanspruch auf ALG 2 für dich da du Bafögberechtigt bist.


    Dir stehen für das Kind 205€ Regelbedarf zu und die Hälfte der Mietkosten.
    Für deinen Regelbedarf und die andere Hälfte der Miete musst du mit deinem Bafög aufkommen.


    Hier eine grob kalkulierte Kalkulation


    412€ Bafög
    Wohngeld ca. 70€
    205€ Regelbedarf für das Kind
    anteilig Miete für das Kind (gegebenfalls durch den Vater falls zahlungsfähig sonst durch die Arge) ca 250€
    anteilig deine Mietkosten von 250€


    ergibt einen Bedarf von


    1137€


    Dein tatsächlicher Bedarf wird von der Arge aber nicht berechnet sondern nur der deines Kindes, so das das Einkommen deines Kindes wie Kindergeld und Unterhalt von dessen Leistungen in Abzug gebracht werden.
    Der Bedarf deines Kindes beträgt 457€, davon werden die Einkünfte deines Kindes abgezogen also Kindergeld und Unterhalt, bleibt ein Zahlbetrag durch die Arge von 194€.


    Dir bleiben also 937€ zum leben.
    Hast du das 26 Lebensjahr schon beendet, wenn nicht hast du Anspruch auf Kindergeld für dich.
    Warum bekommst du nur 412€ Bafög und nicht den Höchstssatz?


    seit Anfang des Jahres besteht die Mögkichkeit auch als Bafögempfänger eine Mietbeihilfe der Arge zu erhalten (unter besonderen Voraussetzungen die einen Nebenerrwerb unmöglich machen) diesen kannst du aber erst beantragen wenn Wohngeld beantragt wurde und dies nicht ausreicht um die Wohnkosten zu decken.

    Ja bei einem Einkommen von 3000€ sicher, warum nicht fair?
    Ihr seid eine Familie und dementsprechend wird das Einkommen natürlich auch zur Gänze angrechnet.
    was ist denn mit dem leiblichen Vater, der kann natürlich auch zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden.

    Hallo,


    ja klar, doch oft rechnet das Arbeitsamt die Umzugskosten bzw. die höheren NK für Heizung etc hoch, und lehnt somit auch Wohnungen ab die von der Grundmiete her günstiger gewesen wären.

    das hast du schon richtig verstanden.
    Es besteht ja keine wirkliche Begründung warum du umziehen musst, 4km mit dem Fahhrad sind für einen jungen Mann von 20Jahren doch durchaus zumutbar.
    Warum sollte der Staat mehr bezahlen damit du Muskelkraft sparst, umziehen also nur wenn dem Staat dadurch eine Entlastung ensteht, also eine günstigere Miete als jetzt bezahlt wird.


    Anrecht auf einen Umzug mit einer Mehrbelastung bei den Mietkosten (Mietspiegel der jeweiligen Stadt) als jetzt hast du nur wenn der Umzug unabdingbar wäre, also bei Aufnahme einer Stelle, Lehre oder ähnliches.

    Du hast nicht unbedingt ein Anrecht auf einen Umzug, auch nicht wenn die alte Wohnung die mögliche m² unterschreitet.
    In deinem Falle ist deine Wohnung ja auch nur wesentlich kleiner, die Begründung des Bettsofas ist irrelevant da es zumutbar wäre ein Einzelbett auch im Wohnzimmer unterzubringen bzw. gibt es auch Bettsofas die durchaus genauso bequem sind wie Betten, ich nächtige selbst auf einem.

    Bei aller Erhitzung der Gemüter sollte man doch noch sachlich und auf einem gewissen Niveau kommunizieren.


    Die Frage die sich stellt ist ob deine Krankheit wirklich chronischer Natur ist und du den Nebenerwerb auch in absehbarer Zeit nicht ausführen kannst.
    Dies musst du von einem Arzt klären lassen, gegebenfalls bekommst die Auflage einen Amtsarzt aufzusuchen der auch ganz gezielt schaut ob simuliert oder dramatisiert wird.
    wenn deine Beschwerden begründet sind, sollte dir dies keine Sorgen machen!


    Also zur Arge, dort deine Beschwerden mitteilen und gegebenfalls Attest vorlegen.


    An Madammin


    Es ist sicherlich sehr schwer für dich und es ehrt dich das du trotz deiner Erkrankung arbeitest, doch oftmals führen auch nicht lebensbedrohliche Erkrankungen dazu, das eine Arbeit in bestimmten Berufssparten nicht mehr ausgeführt werden kann.
    Nicht jeder ist ein Simulant

    Wenn ihr zusammen wohnt geltet ihr natürlich als BG, ich weiß nicht ob du bereits ALG 2 beziehst.
    Was euch zusteht kannst du leicht ausrechnen...347€ pro person, 205€ für das Kind und die Mietkosten, falls unangemessen nur anteilig.
    Dem gegenüber wird sämtliches Einkommen gestellt (Kindergeld gilt als Einkommen, Erziehungsgeld nicht)

    Handelt es sich bei diesem Betrag nur um die Gasrechnung oder anteilig auch Strom?
    Es ist in der Regel so, dass für gasverbrauch + Strom in einem Abschlag in rechnung gestellt werden.
    Es gibt aber Heizostenpauschalewerte die durch die Arge anerkannt werden, wenn die Heizkosten wesentlich höher sind, müssen diese nicht zwingend durch die Arge beglichen werden.

    Hallo,


    ich gehe davon aus, dass dein Sohn bei euch lebt...dann ist es so das ihr als eine BG gewertet werdet.
    das heißt alle Einkünfte werden zusammengerechnet, abzüglich der Unterhaltsleitunges deines Freundes für seine leiblichen Kinder.
    Wenn weniger übrig bleibt als die gestzlich vorschgeschriebenen Sätze könnt iht ergänzend ALG2 beantragen.
    Dein Sohn hat als Einzelperson KEINEN Anspruch auf ALG2 Leistungen, nur eventuell ihr gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft.


    Der ALG2 Antrag muss durch euch (deinen Freund und dir) als Haushaltsvosrtand gestellt werden.

    Unabhängig davon, dass ich nicht nachvollziehen kann das man sich eine Wohnung kauft obwohl die persönliche finanzielle Situation nicht abgesichert ist, und dann lieber auf Steuergelder zurückgreift (liegt dies doch in deinen moralischen Wertevorstellungen) habt ihr Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen-.


    347? pro Person
    + anteilig NK der Wohnung, deine Freundin wird aus der Beschäftigung auch über eine Krankenversicherung verfügen, die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für deine Person würde von der Arge übernommen werden.


    also ca. 700? Lebenserhaltungskosten + ca 100? Nebenkosten + ein anrechnungsfreier Betrag deiner Freundin wegen Eigenerwerb ca. 160?


    das heißt im Schnitt würdet ihr ca. noch 240? von der Arge bekommen.
    In jedem Falle heißt es Gürtel enger schnallen!!!

    Hallo,


    warum das Jugendamt vermeiden, euer Sohn könnte sich dort in Betreuung geben ohne das er oder ihr als Eltern in Mißkredit fallen würdet, bzw. eure weiteren Kinder ebenfalls durch das Jugendamt betreut werden würden.
    Das Arbeitsamt wird keine Wohnung bezahlen, da eure Schilderungen des mißharmonischem Zusammenlebens und der damit verbundenen Unzumutbarkeit für die Geschwisterkinder bzw euch als Eltern, von einer staatlichen Institution überprüft werden müssen...also das Jugendamt.