Beiträge von Salle

    Horst


    jetzt schreiben wir schon mehere Jahre nicht immer friedlich nebeneinander her und du hast noch immer nicht bemerkt, dass ich eine Frau bin, obwohl ich keinen Hehl daraus machte. Da fragt man sich doch welches Gehirn hier größer ist.


    Wer wird das nächste Objekt deiner Hetzkampagne sein? Vielleicht die Kinder, die bereits mit der Annahme eines Nebenjobs wie Zeitungen austragen, den Männern die 400€ Jobs wegnehmen?

    Hallo,


    du hast mit KEINER Sperre zu rechnen! Sobald du die Ausbildung gekündigt hast stehen dir Leistungen im vollen Umfang zu, sofern du natürlich die regulären Anspruchsvorasusetzungen (kein Vermögen etc) erfüllst.

    Hallo,


    ab 25 Jahren steht dir eine eigene Wohnung (unabhängig vom Einkommen der Eltern/ sofern du dich nicht einer Ausbildung befindest- Unterhaltspflicht der Eltern) zu. Wenn du über keine Einkünfte (die deinen Bedarf decken) oder Vermögenswerte (abzüglich Freibeträge) verfügst, besteht Anspruch auf ALG2. Das heißt, dein Auszug muss weder begründet werden (du bist schließlich erwachsen, das sollte als Begründung reichen) noch kann deine SB, dir diesen verweigern weil z. Bsp. genug Platz im Elternhaus wäre.


    Ab deinem 25 Geburtstag (nach Beendigung der Ausbildung) stehen dir auch ALG2 Leistungen zu, wenn du noch im Haushalt deiner Eltern lebst. Der Regelsatz und falls ihr einen Vertrag aufsetzen wollt auch anteilige Kosten der KDU. Bitte nicht angeben, dass du dich an den Verpflegungskosten im Haus deiner Eltern beteiligst, sonst besteht die Gefahr dass man euch trotz deines Alters noch versucht eine BG zu unterstellen (gemeinsames wirtschaften). Wie ihr das zu Zeiten deiner Ausbildung geregelt habt, geht die Arge nichts an.


    Ebenso sollte die Beantragung einer Erstausstattung kein Problem sein.

    Hallo Mike,


    ich werde dir ein erstes und auch ein letztes Mal auf deine Fragen oder auch Vermutungen antworten, da ich der Meinung bin dass du Hilfe brauchst die dir dieses Forum nicht geben kann. Ich weiß nicht was du gelesen oder auch verstanden haben willst, doch unter dem Strich geht aus dem Post, der hier Bestandteil deiner Aufregung ist, genau das hervor, was du mir vorschlagen möchtest, Richtig, ich antworte nicht auf Fragen, die mir aus subjektiver Sicht suspekt erscheinen. Das ist mein gutes Recht, ich bin nämlich weder Psychologe noch ein Sozialarbeiter und werde auch nicht für meine Zeit bezahlt, deshalb kann ich auch frei über sie verfügen ohne mich rechtfertigen zu müssen. Alle Leute die hier im Forum versuchen Hilfestellungen anzubieten, machen das in ihrer freien Zeit in der sie auch mit einem guten Buch auf dem Sofa liegen könnten. Es besteht also kein Anspruch deinerseits auf die Beantwortung deiner Fragen, noch das diese zwingend zur Kenntnis genommen werden.


    Ich denke, dass du in einer psychosozialen Beratunsgstelle besser aufgehoben wärst als hier. Dies hier ist ein reines Forum für Sozialleistungen. Das man dies nicht immer genau trennen kann ist klar, da natürlich auch Personen hier im Forum Hilfe suchen, die aufgrund einer derartigen Erkrankung in eine Notsituation gerieten. Doch muss man hier auch ganz klar differenzieren und in deinem Fall scheint eine psychiatrische Indikation vorzuliegen die den Rahmen des Forums sprengt. Ich möchte dich bitten dies zu beherzigen und dich den Bedingungen des Forums anzupassen. Natürlich kannst du Fragen stellen und auf die meisten die sich auf Probleme mit Sozialleistungen beziehen, wirst du auch sicherlich eine Antwort erhalten. Doch ein Austausch über deine psychologischen Probleme kann in diesem Forum nicht in dem Maße stattfinden wie du es zu fordern scheinst. Ebenfalls möchte ich dich bitten, mich einfach hier in Ruhe meine Wege gehen zu lassen, so wie es bisher auch dir zugestanden wurde. Ich habe wenig Lust auf einen Austausch noch fühle ich mich fachlich qualifiziert um dir mit deiner erheblichen Problematik weiter zu helfen.

    Hallo,


    ja so sollte es gehen. Die Pauschale (ich würde vorschlagen 50€) für Kabelfernsehen und Telefon/Internet sollte nochmals gesondert ausgewiesen werden. Diese wird die Arge dann von den 200€ abziehen, aber dafür kommt ihr nicht in Schwierigkeiten und müsst die Pauschale plötzlich nach unten korrigieren.


    Alle anderen Nebenkosten sollten als Vorauszahlungen deklariert werden und nach der Abrechnungsperiode auch belegt werden. Strom ist immer vom ALG2 Empfänger zu zahlen, Stromkosten für den Hausflur etc. gehört aber zu den Nebenkosten. Am besten wäre es wenn ihr euch eure letzte Nebenkostenabrechnung (Steuer, Wasser etc) nochmal anschaut und diese Posten dann auch auflistet.


    Eine Pauschale von 150€ für die Nebenkosten und als Aufwandsentschädigung für die Nutzung des Zimmers sollte aber drin sein.

    Hallo,


    wenn die Maßnahme Vollzeit durchgeführt wird, bekommst du weiterhin die vollen ALG Bezüge und musst nicht noch nebenher arbeiten, da du ja ansonsten die Weiterbildung zeitlich überhaupt nicht ordentlich machen könntest.


    Viel Glück

    Hallo,


    es sollte vielleicht noch darauf hingewiesen werden, dass nicht nur das Zimmer zur Verfügung gestellt wird (anteilige Nebenkosten) sondern auch die Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer etc.


    Sollten der Arge diese Nebenkosten deutlich zu hoch ausfallen, können noch Kosten für Telefon, Kabelfernsehen etc. geltend gemacht werden. Diese werden zwar nicht übernommen, doch es bleibt zumindest noch ein Spielraum und zumindest werden anteilig die Kosten von 200€ übernommen....und außerdem müsst ihr die Kosten im Nachinein nicht nach unten korrigieren,...das sieht nämlich immer schlecht aus...

    @liralife


    nach meiner Info, hat auch der Elternteil der Unterhalt zahlt kein Anrecht auf das Kindergeld wenn das Kind über 18 ist und eine eigene Wohnung bewohnt. Bei mir hat es damals diesbezüglich keine Probleme gegeben. Anscheinend hat sich da über die Jahre was geändert. Ist natürlich blöd für die Kinder, wenn sie nachher ihrem Geld hinterher laufen müssen....

    Hallo Horst,


    ich stimme dir zu, die Penetranz mancher User ist kaum zu übertreffen und die Teilnahme am Forum wird auch für mich immer fraglicher. Profilneurose gegen Erfahrungsaustausch...fraglich für alle Beteiligten. Vor 2 Jahren sah das noch ganz anders aus, denn auch wenn manche Antworten nicht ganz richtig waren, stand doch der Wille zu helfen im Vordergrund....

    Kitty


    so kitty, so langsam überdehnst du die Grenzen des guten Geschmacks. Woher willst du bitte wissen, was lustig für ihre Tochter getan oder auch nicht getan hat. Dass du dir anmasst hier pauschal über die Mutterqualitäten und den Charakter eines vollkommen fremden Menschens und seinen Lebensweg zu urteilen, zeugt von einem unwendigen Geist und brotloser Ignoranz! Das ist einfach unglaublich!


    Den Verbleib des Kindergeldes in Frage zu stellen ist eine Sache, doch dermaßen persönlich zu werden....einfach nur vollkommen antisozial!


    Ich verspüre wenig Lust mich weiter mit dir asueinanderzusetzen...lustig hat ihre Antwort erhalten und für weiteres ist mir meine Zeit zu kostbar!

    Kitty


    Frau Merkel muss genauso wie alle anderen Politiker private Fahrten auch privat bezahlen, dass hier oft Missbrauch getrieben wird steht auf einem anderen Zettel!


    Da Frau Merkel ja so wenig verdient kannst du ihr ja von deinem Einkommen noch was abgeben....kindischer geht es ja wohl nicht mehr...kein Kommentar!


    Dass Frau Merkel auf einem Staatsempfang gezwungen ist, das ein oder andere Schnittchen zu sich zu nehmen, muss glaube ich auch nicht dikutiert werden!

    Die Freundin kann natürlich häufig bei dir in der Wohnung sein. Auch täglich, ohne das von einer Lebensgemeinschaft ausgegangen werden muss!


    Wie bereits gesagt, kann sie auch persönliche Dinge in deiner Wohnung haben (natürlich keinen kompletten Hausstand) ohne das eine BG bestehen muss.


    Man sollte jetzt nicht panisch werden und die Beziehung so wie alle anderen Paare ohne Einschränkung weiterleben. Wichtig ist nur, wo deine Freundin ihren Lebensmittelpunkt (sprich wo sie gemeldet ist und wo sich ihr Hausrat befindet) hat!

    da wäre ich mal ganz vorsichtig!


    Zwischen Nebenkosten die durch das Bewohnen des Zimmers und einer Beteiligung an den Haushaltskosten bzg. durchfüttern, besteht ein großer Unterschied. Wenn ihr nun angebt, dass dein Freund sich an den Haushaltskosten mit den 200€ beteiligt werden diese nicht nur als KDU gewertet sondern auch auf den Regelbedarf angerechnet. Also 200€ für die Nebenkosten (kein Essen, Hygieneartikel etc).


    Also ganz wichtig, dein Freund wirtschaftet alleine (Lebensmittel etc) es besteht eine HG und keine BG!

    Sorry, eine kleine Korrektur


    zu meinen Studentenzeiten war Wohngeld noch mit Bafög kombinierbar, wie ich eben gelesen habe ist dies nun aber nicht mehr der Fall.


    Also ist für dich doch Arge zwecks eines Mietkostenzuschusses Ansprechpartner.

    Kitty


    unter sachlich verstehe ich etwas anderes kitty!...und ja ich habe richtig gelesen! Dein Post ist aggressiv und vollkommen übertrieben...oder kennst du den tatsächlichen Sachverhalt. Wer sagt denn dass sich lustig an dem Geld zu Ungunsten der Tochter berreichert. Schon mal auf die Idee gekommen, dass die Tochter aus welchen Gründen auch immer, finanziell gesehen auf das Kindergeld verzichten kann und es ihrer Mutter gerne zur Verfügung stellen möchte? Ich persönlich würde meiner Mutter immer gerne helfen, denn schließlich hat sie eine Menge für mich getan. Vielleicht sieht lustigs Tochter das genauso!



    @liralife
    ich kenne das nur so, dass einem Absplittungantrag des Kindes (über 18 und eigener Haushalt) immer stattgeggeben wird...wie das mit Unterhaltsansprüchen und dem Einbehalt der Leistungen ist weiß ich nicht, wäre aber interessant zu wissen...

    Kitty
    Was berechtigt dich zu einem derart unsachlichen Ton?


    Ich finde das sehr unangebracht. Auch Klaus und liralife haben trotz ihrer persönlichen Meiunung noch einen sachlichen und konstruktiven Ton.


    lustig
    Ich verurteile das nicht so sehr, wie meine Vorredner da ich wie du selber schon angebracht hast, die Vorgeschichte nicht kenne.
    Es gibt die Möglichkeit, dass deine Tochter bei der Familienkasse einen sogenannten Abzweigungsantrag stellt. Das Kindergeld wird dann auf ihr Konto überwiesen. Was sie dann damit macht, bleibt ihr überlassen.

    Hallo,


    das kann wirklich zu Problemen führen...ihr solltet diese Pauschale also nicht als Miete aufführen sondern als Kostenbeteiligung an den Nebenkosten. Strom, Heizung, Warmwasser, Müll etc.

    Hallo,


    wenn deine Freudind weder bei dir gemeldet ist und auch nicht im Mietvetrag steht besteht keine BG. Gegenteiliges muss die Arge nachweisen. Deine Freundin kann selbstverständlich bei dir zu Besuch sein und auch bei dir übernachten. (Laut Mietvertrag kann der Mieter Besucher bis zu 6 Wochen am Stück in seiner Wohnung beherbergen)Dass sich Kleidung (Zahnbürste etc) vom Partner in der Wohnung befinden ist auch kein Grund eine BG zu unterstellen. Deine Freundin kann jeden Tag zu Besuch kommen, kochen könnt ihr natürlich auch gemeinsam.


    Also der Arge direkt mitteilen, dass du den Vordruck nicht ausfüllen kannst und wirst weil du schließlich alleine in der Wohnung lebst. Ob du eine Freundin hast, geht die Arge überhaupt nichts an. Auf solche Fragen muss du nicht antworten. Was zählt, ist das du die Wohnung alleine angemietet hast und auch nur du dort gemeldet bist.



    PS: wie kam es denn überhaupt dazu, dass die Arge dir eine BG unterstellt? Wenn dich deine Nachbarn oder sonst jemand im näheren Umfeld angeschwärzt hat, sollte man das für die Zukunft Ernst nehmen. Gerade wenn deine Freundin sich wirklich ohne Unterbrechung in deiner Wohnung aufhält!

    Hallo,


    ja natürlich wurde dir das gesagt! Wenn die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht zahlt das Bafögamt natürlich nicht den Zuschuss zur Krankenversicherung! Somit ist alles korrekt berechnet!


    Wie ich dir bereits in einer Neantwortung deiner anderen Fragen geschrieben habe, kann in Härtefällen eine Bezuschussung der Mietkosten durch die Arge erfolgen. In deinem Fall scheint das aber eher unwahrscheinlich.


    Du bekommst Bafög, Kindergeld und nach Beantragung Wohngeld. Damit sollte dein Bedarf gedeckt sein. Es steht dir natürlich frei. einen Antrag bei der Arge zu stellen.