Beiträge von Salle

    Hallo,



    grundsätzlich gilt:!


    wenn der Umzug von der Arge als Notwendig anerkannt wurde, müssen auch die Kautionskosten (unabhängig von weiteren Darlehen) im gesetzlich festgelegten Rahmen (max. 3 Nettomieten) übernommen werden, sofern die Wohnung den Richtlinien deiner Stadt enstpricht und der Umzug in diese Wohnung bewilligt wurde.

    Hallo,


    wie liralife schon schrieb, wird eine betriebliche Ausbildung (Lehre) nicht baföggefördert.


    Wenn du nun eine Lehre beginnst, habt ihr schonmal das Ausbildungsgehalt. (Wird dein Freund weiterarbeiten?) und das Gehalt deines Freundes. Jetzt gibt es mehere Möglichkeiten.



    wie liralife bereits schrieb:


    Entweder bekommt ihr Wohngeld, Kindergeld und Kinderzschlag.


    oder


    Wenn diese nicht ausreichen um euren Bedarf zu decken, besteht Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen (sofern ihr über keine Vermögenswerte etc. verfügt)


    bzw. könnte nicht vielleicht auch noch Anspruch auf BAB während der Lehre bestehen?
    Was sagst du liralife, mit BAB kenne ich mich nicht so gut aus?

    Hallo,


    aber eventuell könnte euer Bedarf auch mit dem Job, Kindergeld, UVG, Wohngeld und Kinderzuschlag gedeckt werden, sodass ihr nicht auf ergänzende ALG2 Leistungen zurückgreifen müsstet.

    Hallo,


    leider ein ganz klares NEIN. Es gibt keine seriöse Unternehmen die bei mangelnder Bonität einen Kredit vergeben!


    Die Arge vergibt keine Kredite, entweder man ist ALG2 berechtigt oder nicht.

    Generell ist es so, dass du ein Recht auf Bildung hast. Dieses kann dir keiner nehmen. Wenn du nun eine Ausbildung beginnst die von der Arge nicht gefördert werden kann (z. Bsp. da sie dem Grunde nach Bafögförderungsfähig ist) oder von der Arge nicht gefördert werden will, kannst du diese unabhängig und auch ohne das ok von der Arge aufnehmen.


    Anspruch auf ALG2 Leistungen besteht dann in diesem Falle nur für deine Tochter. Wenn du nun kein Bafög bekommen solltest (Härtefallregelung) könntest du deinen Bedarf z. Bsp. mit einem 400€ Job und Wohngeld decken. Die Arge hat im Falle einer Ausbildungsaufnahme, kein Recht dich weiterhin als Arbeitssuchend zu vermitteln, sondern muss dies so hinnehmen.


    Die Krankenversicherung könnte weiterhin über den Bedarf deiner Tochter gedeckt sein, dass heißt das diese auch weiterhin von der Arge gezahlt werden müsste.

    Hallo,


    ich würde dir trotzdem raten, doch nochmal schlau zu machen. Die Begründung erscheint mir doch ein wenig willkürlich. Oftamls sind die Mitarbeiter auf dem Bafögamt mehr als inkompetent. Die Leute werden halt abgewimmelt...also nicht abwimmeln lassen.


    Eine gute Anlaufstelle wäre auch die ASTA, dort kennt man sich mit Härtefallregelungen in der Regel sehr gut aus (auch wenn es dort um Studentenbafög geht)


    Anspruch auf Wohngeld für dich besteht (auch falls du Bafög bekommen solltest). Wieviel das wäre kannst du mit einem Wohngeldrechner ausrechnen.

    Hallo,


    wenn ich das richtig verstanden habe, hast du noch nie Bafög bezogen bzw. auch noch keine abgeschlossene Ausbildung. Es ist zwar richtig, dass Bfög nur bis 30 beantragt werden kann, doch es gibt noch die sogeannte Härtefallregelung. Diese wird eventeuell bei dir greifen, da gerade Erziehungszeiten (alleinerziehend/ Krankheiten etc) auf den Bewilligungszeitraum angerechnet werden können.


    Spreche doch mal deinem zuständigen Bafögamt vor oder lasse dich telefonisch beraten.


    Viel Glück

    Hallo,


    grundsätzlich hast du Anspruch auf eine eigene Wohnung, da du bereits Mutter bist. Da du noch nicht volljährig bist, wäre dies mit einer Betreuung zu kombinieren. Sobald du 18 bist, hast du unabhängig von einer Betreuungsperson (Vormund für das Kind bist dann du) Anspruch auf eine Wohnung. Diese wird, sofern du über kein Vermögen oder andere Einkünfte verfügst durch die Arge finanziert.


    Die angemessenen KDU für deine Stadt kannst du bei deiner Arge erfragen.


    Du solltest dir aber gut überlegen, ob du das alles alleine schaffen kannst. Es gibt auch betreute Wohnformen (WG s für junge Frauen mit ihren Kindern), dort bekommst du Unterstützung in allen anfallenden Fragen, hast aber trotzdem deinen Freiraum und kannst eigenverantwortlich leben. Ein Ansprechpartner wäre z. Bsp. der Sozialdienst Katholischer Frauen.

    Hallo,


    ich kann deine Situation sehr gut nachvollziehen, aber helfen kann ich dir leider auch nicht wirklich!


    Ich glaube nicht, dass ,man das einfach so nhinnehmen muss, sondern das ein verbindlicher Termin gefunden werden muss und darauf auch ein Anspruch besteht.


    Liralife kennt sich in Fragen zum Unterhalt gut aus, vielleicht äußert sie sich auch noch zu deiner Frage.

    Hallo,


    nein, grundsätzlich steht dir eine eigene Wohnung zu, da du mit deinem Kind eine eigene BG bildest. Einem Umzugsantrag muss also stattgegeben werden. Doch soltest du dir gut überlegen, ob du das ohne die Unterstützung deiner Eltern wirklich schaffst und ob ein Umzug in eine eigene Wohnung wirklich das Beste ist.

    Hallo,


    kleine Ergänzung


    für Alleinerziehende Bafögempfänger besteht die Möglichkeit zusätzlich Wohngeld zu beantragen oder ergänzende Leistungen (Bezuschussung) der Arge für die Kosten der Unterkunft.
    Ebenfalls steht dir, zu den Regelleistungen für deine Tochter auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende weiterhin zu.


    Ebenfalls kannst du Betreuungskosten geltend machen.


    Bezüglich der Möbel kannst du dich an die Mutter Kind Stiftung wenden (bis das Kind drei Jahre alt ist).


    Viel Glück

    Hallo,


    Internatskosten können in besonderen Fällen vom Jugendamt übernommen werden. Z. Bsp. bei hyperaktiven Kindern, ADS, Hochbegabung, oder Überforderung der Eltern bei der Erziehung. Natürlich muss das Internat in diesem Fall seine fachlische Qualifikation nachweisen.


    Doch selbst wenn eine Sache zutrifft, wird es nicht leicht einen solchen Antrag durch zu bekommen.

    Hallo,


    ich schließe mich uifi an. Mir sind nur Fälle bekannt, in denen eine Maklergebühr nach vorheriger Absprache (z. Bsp. bei schwieriger Wohnungssituation etc) ausnahmsweise übernommen wurde. Da kommt es auf den SB und die Begründung an und natürlich wie hoch die Maklergebühren sind.


    Widerspruch wird in eurem Fall wahrscheinlich nicht viel bringen. Ich würde an euerer Stelle versuchen ein Darlehen bei der Arge zu bekommen. Da es sich um einen relativ niedrigen Betrag handelt, könnte diesem durchaus stattgegeben werden, gerade wenn ihr den Mietvertrag bereits unterschrieben habt.


    Sollte die Arge sich quer stellen könnt ihr immer noch mit dem Makler verhandeln, einige lassen sich durchaus auch auf Ratenzahlungen ein.,

    Horst


    das sehe ich genauso wie du. Das ist eine riesige Schweinerei und eine große Benachteligung aller Alleinerziehenden. Ich verstehe die Begründung auch nicht, dass nur weil ein Kind im Haushalt lebt eine BG bestehen soll. Ich hoffe, dass sich diesbezüglich noch viele Leute entschließen zu klagen und sich das nicht einfach gefallen zu lassen.


    In diesem Fall scheinen die Beiden ja schon ein wenig länger zusammen zu wohnen, so dass sie sowieso als BG gewertet werden würden auch wenn kein Kind im Haushalt leben würde.
    Dass der Partner (in diesem Fall ist es ja andersrum) auch für das Kind einstehen muss, finde ich generell unmöglich.