Hallo,
die Beiden können auch jetzt schon (ab dem 5.Monat) eine eigene Wohnung für sich beanspruchen. Es handelt sich um eine Familienzusammenführung im engeren Sinne und dem Paar kann nicht zugemutet werden, durch den Verbleib im Elternhaus an der gemeinsame Sorgepflicht für das Kind gehindert zu werden, bzw. ein normales Familienleben erst verzögert beginnen zu können.
Ebenfalls besteht Anspruch auf eine Erstausstattung. Den Antrag möglichst zeitnah stellen.
Die Eltern des Elternteils der die Hauptversorgung (also in diesem Fall die Kindsmutter) sind für diese Zeit NICHT unterhaltspflichtig für die Tochter. Die Mutter hat durch die Schwangerschaft also auch schon jetzt einen eigenen Anspruch, sofern sie keine bafögleistungen etc. erhält, aber spätestens mit Beginn des Mutterschutzes. Die Mutter und der Vater bilden automatisch eine BG sobald sie zusammen wohnen, egal ob verheiratet oder nicht! Im Falle des gemeinsamen Kindes ist eine HG ausgeschlossen!
Die Eltern der Mutter werden erst wieder Unterhaltspflichtig wenn die Tochter eine Ausbildung aufnimmt. Ebenso sind die Eltern des Kindsvater zu Unterhaltszahlungen an den Sohn verpflichtet, aber nicht an das Enkelkind.
Ich würde ebenfalls wie Uiffi den beiden raten, eine Beratungsstelle aufzusuchen und sich Hilfe zu holen. Es ist für junge Menschen auch mit familiären Rückhalt schwer einer so großen Verantwortung Gerecht zu werden, auch wenn die Familie das oft nicht wahr haben will.
Nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen junge Eltern, doch hat eine junge Elternschaft schon so manches Leben zerstört weil niemand einsehen wollte, dass die jungen Eltern mit dieser Situation noch nicht zurecht kommen können, so reif sie auch erscheinen mögen..
Alles Gute
PS. auf jeden Fall einen Antrag bei der Mutter Kind Sttiftung stellen.
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=26446.html