Beiträge von Salle

    Hallo,


    kleiner Nachtrag...sollten deine Eltern aufgrund der schlechten Auftragslage nicht über genügend Einkommen verfügen um die gesamte Familie (eventuell Geschwister) finanzieren zu können und auch über keine Vermögenswerte verfügen, könnte Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen bestehen. Diese müssen aber von deinen Eltern beantragt werden.

    Hallo,


    uiffi , wenn Beckspistol von seinen Eltern nur 300€ Unterhalt beansprucht, ist davon auszugehen, dass er bereits für einen großen Teil seines Unterhaltes selber aufkommt.


    Und wieso sollte es unmoralisch sein von den Eltern Unterhaltszahlungen für eine Ausbildung oder Studium zu verlangen. Wie können denn sonst die Leute, die aus irgendwelchen Gründen mit ihren Eltern zerstritten sind und keinen Anspruch auf Bafög wegen des Einkommend der Eltern haben, sonst ihr Studium finanzieren können?

    Hallo,


    Bafög wird in der Regel nur bis 30 (Erstbeantragung) gezahlt. In Einzelfällen gibt es Ausnahmen, es können zum Beispiel Kindererziehung, schwere Erkrankungen etc. angerechnet werden. Da du aber bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, wird es wahrscheinlich schwer.

    Hallo,


    die Beiden können auch jetzt schon (ab dem 5.Monat) eine eigene Wohnung für sich beanspruchen. Es handelt sich um eine Familienzusammenführung im engeren Sinne und dem Paar kann nicht zugemutet werden, durch den Verbleib im Elternhaus an der gemeinsame Sorgepflicht für das Kind gehindert zu werden, bzw. ein normales Familienleben erst verzögert beginnen zu können.


    Ebenfalls besteht Anspruch auf eine Erstausstattung. Den Antrag möglichst zeitnah stellen.
    Die Eltern des Elternteils der die Hauptversorgung (also in diesem Fall die Kindsmutter) sind für diese Zeit NICHT unterhaltspflichtig für die Tochter. Die Mutter hat durch die Schwangerschaft also auch schon jetzt einen eigenen Anspruch, sofern sie keine bafögleistungen etc. erhält, aber spätestens mit Beginn des Mutterschutzes. Die Mutter und der Vater bilden automatisch eine BG sobald sie zusammen wohnen, egal ob verheiratet oder nicht! Im Falle des gemeinsamen Kindes ist eine HG ausgeschlossen!


    Die Eltern der Mutter werden erst wieder Unterhaltspflichtig wenn die Tochter eine Ausbildung aufnimmt. Ebenso sind die Eltern des Kindsvater zu Unterhaltszahlungen an den Sohn verpflichtet, aber nicht an das Enkelkind.


    Ich würde ebenfalls wie Uiffi den beiden raten, eine Beratungsstelle aufzusuchen und sich Hilfe zu holen. Es ist für junge Menschen auch mit familiären Rückhalt schwer einer so großen Verantwortung Gerecht zu werden, auch wenn die Familie das oft nicht wahr haben will.


    Nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen junge Eltern, doch hat eine junge Elternschaft schon so manches Leben zerstört weil niemand einsehen wollte, dass die jungen Eltern mit dieser Situation noch nicht zurecht kommen können, so reif sie auch erscheinen mögen..


    Alles Gute



    PS. auf jeden Fall einen Antrag bei der Mutter Kind Sttiftung stellen.


    http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=26446.html

    Hallo,


    wie Kitty bereits bemerkte, wird nicht jede Ausbildung mit Bafög gefördert. Hier gibt es Richtwerte die die Ausbildungsstätte erfüllen müssen. Ob die Schule die du nun besuchen willst darunter fällt kannst du beim Bafögamt erfragen, bzw. wird dies wahrscheinlich auch auf der Homepage der Schule zu finden sein.


    Sollte die Ausbildung dem Grunde nach Förderungsfähig sein, heißt das noch lange nicht das alles gebongt ist. Du kannst nämlich nicht von einer Gafögförderungsfähigen Ausbildung zur nächsten springen. Ob in deinem Fall Anspruch auf Bafög nach einem Wechsel besteht kannst du bei deinem Bafögamt erfragen.


    Sollte dies möcglich sein, wird ebenfalls geprüft ob eine vergleichbare Alternative im Umkreis deines Elternhauses für diese Ausbildung in Betracht kommt. Sollte dies der Fall sein, wirst du diese Ausbildungsstätte besuchen müssen, da Schülerbafög wenn möglich einen Verbleib im elterlichen haushalt vorsieht. Ebenfalls gibt es zumutbare Anfahrtswege (in der Regel sind 1,5 Stunden noch durchaus zumutbar)


    Sollte es keine Alternative in der Nähe deines Wohnortes geben und Ansprcuh auf Bafög, wirst du sofern auch dein vater keinen Unterhalt leisten kann, den Höchssatz bekommen. Hinzu kommt das Kindergeld, eventuell Wohngeld und vielleicht ein Nebenjob.

    Hallo,


    ist dein Vater aufgrund seiner finanziellen Situation denn in der Lage Unterhaltszahlungen zu leisten? was verdient deine Mutter? Was meinst du mit schulischer Ausbildung (abgeschlossene Ausbildung oder Schulabschluss?) . Handelt es sich um Elternunabhängiges Bafög? Was steht auf deinem Bescheid? Wie hoch i

    Hallo,


    dein bafög kann nicht auf den Leistungsanpruch deines Freundes angerechnet werden. Es handelt sich um zweckgebundene Einnahmen die zur Finanzierung des Studiums!


    Solltest du noch einen Nebenjob haben, können diese Einnahmen auf den Leistungsanspruch deines Freundes angerechnet werden, sofern ihr als Bedarfsgemeinschaft geltet.


    Sollten deinem Freund ALG2 Leistungen zustehen und dem Umzug stattgegenen werden, wird die Miete nur anteilig für deinen Freund gezahlt. Deinen Mietanteil musst du selber finanzieren, da du als Student keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen hast.

    Hallo,


    wie Berthold bereits sagte, stehen dir als Ü25 Leistungen unabhängig vom Einkommen deiner Eltern zu. Hier reicht eine formlose Erklärung. Dies hat die Arge auch anzuerkennen und da kann auch deine Arge keine Extrawurst braten.


    Ebenfalls hast du Anspruch auf eine eigene Wohnung da du nicht mehr unter die U25 Regelung fällst! !!!

    Hallo,


    nein, du kannst nicht gezwungen werden eine weitere Stelle anzunehmen, auch wenn du mit deiner momentanen Anstellung nicht den kompletten Unterhaltssatz zahlen kannst.
    Es handelt sich bei dir ja um eine Übergangslösung und du arbeitest zudem noch an deiner Promotion.



    Es ist zwar richtig, dass es die Möglichkeit gibt, Väter anzuzeigen die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen wollen, doch hat dies in den meisten Fällen sowieso keine Aussicht auf Erfolg, da nachgewiesen werden muss dass der Kindsvater vorsätzlich handelt.

    Hallo Fynn,


    zuerst...wenn der Vater finanziell nicht in der Lage ist, muss er auch keinen Unterhalt zahlen. Es gibt eine Unterhaltstabelle, aus dieser geht hervor was bei welchem Einkommen gezahlt werden muss. Auch das Jugendamt legt die Unterhaltsleistungen aufgrund dieser Tabelle fest. Egal ob die Kindsmutter jemanden vom Jugendamt kennt, dein Mann muss nur zahlen wenn er kann. Deshalb ist die Befürchtung um eure finanzielle Existenz unberechtigt.

    kleiner nachtrag...


    da du ALG2 beziehst, besteht eventuell die Möglichkeit, dass deine Tochter die Umzugskosten zurück in den elterlichen Haushalt (wie es schließlich die U25 Regelung vorsieht) finanziert bekommt.

    Hallo,


    wenn die Kindsmutter über keine finanziellen Mittel verfügt, der Kindsvater aber schon, kann er sehr wohl zur Zahlung der Mietkosten und Unterhaltsleistungen herangezogen werden.


    Dass die Tochter nun in eine eigene Wohnung zieht, haben sich in diesem Falle die Eltern aufs Fähnchen zu schreiben und sollten demnach nicht auch noch jammern, dass sie für ihre minderjährige Tochter finanziell aufkommen müssen. Wird ja schließlich Gründe haben, warum die Tochter weder beim Vater noch der Mutter die Unterstützung bekommt die für einen jungen Menschen in diesem Alter so wichtig ist.

    kleiner Nachtrag...400€ + 330€ decken nicht den Bedarf von 2 Personen, demnach ist der Bezug von Wohngeld unter diesen Vorrasussetzungen ausgeschlossen, egal ob beide zusammen den Antrag stellen!


    Wie bereits angemerkt wird Wohngeld nur dann bewilligt, wenn durch Zahlung (wohngeld ist eine Bezuschussung) der Lebensunterhalt sichergestellt werden kann! Das ist hier nicht der Fall!

    Hallo,


    nein die Erstattung wird euch nicht auf die ALG Leistungen angerechnet, da ihr mit euren Regelleistungen in Vorschuss gegangen seid.


    Aber direkt der Arge mitteilen, damit es nicht zu Missverständissen (Kontoauszüge etc.) kommt.

    Hallo Marcus,


    bei allem Verständnis für Menschen mit dem Krankheitsbild Depressionen, solltets du trotzdem nicht vergessen, dass du immer noch für dich selber verantwortlich bist. Diese Verantwortung kannst du nicht auf die Arge abwälzen und deine Hände voller rechtschaffender Unschuld in den Schoß legen. Wie dein Lebensweg bisher verlaufen ist, mag schwierig gewesen sein, doch es gibt viele Leute die es noch viel schwieriger hatten und die trotzdem weiter schauen wie sie klar kommen.


    Dein SB hat dir lediglich gesagt wozu er verpflichtet ist. Eine Wohnungsausstattung gibt es nur für den, der seine erste eigene Wohnung bezieht. Da dies bei dir nicht der Fall ist, ist davon auszugehen, dass du über eine Wohnungseinrichtung verfügst. Dass diese deiner Schilderung nach, aus welchen Gründen auch immer nicht mehr existiert ist irrelevant. Statt dem SB infantil mit einem Suizid zu drohen, hättest du den Sachverhalt auch ruihg schildern können und eventuell ein kleines Daröehen aushandeln können.


    Dass dein SB aufgrund deines Benehmens irgendwann ungehalten wurde ist durchaus zu verstehen, er ist schließlich nicht dein Therapeut, schuldig an deiner Misere noch verantwortlich für dich und dein Leben.


    Ich würde dir raten, dir einen Therapeuten zu suchen und dich von einer Sozialdienststelle betreuen zu lassen. Die können dir auch bei deinem Möbelproblem und deinen weiteren Problemen helfen.

    Hallo,


    der Vater bleibt der Vater, egal ob die Kindsmutter einen neuen Lebensgefährten hat und dieser gut verdient. Für Kinder die nicht mehr im Elternhaus leben und sich in der Ausbildung etc. befinden, besteht Anspruch auf Unterhaltszahlungen beider Elternteile. Hat einer der Eltern kein Einkommen um Unterhaltszahlungen leisten zu können, wird der andere Elternteil komplett (bis zum Höchstsatz) in Anspruch genommen, sofern dies seine finanziellen Möglichkeiten zulässt.


    Dass die jüngste Tochter nun in einer Pflegefamilie wohnt, habt ihr euch auch selber zuzuschreiben. Keiner hat auch gefragt...habt ihr die Tochter deines Mannes denn gefragt ob sie bei euch wohnen möchte. Kein Kind wird einfach so in eine Pflegefamilie gegeben, obwohl ein Elternteil sie Fürsorgepflicht auf sich nehmen will und diese auch erfüllen kann. Fakt ist, dein Mann hat eine Verpflichtung seinen Kindern gegenüber und diese ist nicht nur finanzieller Natur.