Beiträge von Salle

    Hallo,


    wichtig wäre vielleicht in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass lediglich die Grundversorgung bezahlt wird. Das Heißt einfacher Zahnersatz (keine Implantate etc) und außer im Schneidezahnbereich unverblendet. 3000€ kommt mir ehrlich gesagt ein wenig viel vor, für eine einfache Versorgung.


    Solltest du eine Behandlung wählen die nicht zur Grundversorgung zählt, steht es dir frei den Differenzbetrag selber zu zahlen.


    Viele Zahnärzte bieten Ratenzahlungen an. Ein Preisvergleich lohnt sich auch immer, es gibt oft beachtliche Preisunterschiede

    Hallo,


    grundsätzlich wird das Einkomemn der Kinder nur als Einkommen der BG gewertet, so lange die Kinder sich aus diesen Einnahmen nicht komplett selbst finanzieren können. Verdient ein Kind soviel, dass es seinen eigenen Lebensunterhalt (und darüber hinaus) bestreiten kann, ist das Kind nicht mehr Teil der BG und das Einkommen kann nicht auf den ALG2 Anspruch der Eltern angerechnet werden.

    Hallo,


    ich glaube kaum, dass die Arge dir eine zweite komplette Ausbildung finanzieren wird. In der Regel werden Ausbildungen nur finanziert wenn der Hilfeempfänger über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, seinen alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann oder mit dem erlernten Beruf die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sehr gering sind.


    In der Regel kommen aber auch in diesen Fällen eher Umschulungen und keine zeitintensiven Ausbildungen in Frage. Doch fragen kostet nichts.

    Hallo,


    es gibt keine Notwenigkeit für den Umzug (z. Bsp. ein Arbeitsplatz, Familienzusammenführung etc.), deswegen wäre ein Widerspruch vergeudete Zeit und Papier.


    Grundsätzlich sollte es mit der wahrheitsgemäßen Aussage bezüglich der Kaution keine Probleme geben...solltest du einen unangenehmen SB haben, der versucht dir aus allem einen Strick zu drehen (auch wenn er damit nicht durchkommt ...Unannehmlichkeiten sind Unannehmlichkeiten), viele Vermieter gestatten dem Mieter die Kaution in Raten zu zahlen..-..

    Hallo,


    ihr wollt also wegen dem Zivildienst heiraten und euch danach (damit der eine den anderen nicht unterstützen muss) wieder scheiden lassen. Ist doch ein toller Plan...


    Egal wie man dem Zivildienst gegenüber stehen mag, ist es doch immer noch besser diesen zu machen, einige € zu verdienen und eventuell nebenher den Schulabschluss (ist durchaus möglich) nachzuholen.


    Fakt ist, wenn ihr heiratet bildet ihr eine BG. Wenn ihr nicht zusammen wohnt seid ihr euch gegenseitig trotzdem zu Unterhaltzahlungen verpflichtet. Übrigens auch nach Scheidung!


    Auch wenn ihr jetzt heiratet bleiben die Eltern deines Freundes zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

    Hallo,


    bekommen deine Eltern kein Pflegegeld? Welche Pflegestufe haben sie?


    Meines Erachtens handelt es sich bei einem Urlaub mit deinen Eltern nicht um einen Erholungsurlaub für dich, da du deine Eltern während dieser Zeit ebenso wie daheim betreust.

    Hallo,


    wie liralife bereits schrieb, bildet ihr nach eurem Zusammenzug sofort eine BG, da ihr ein gemeinsames leibliches Kind habt.


    Ihr müsst euch auch nicht privat versichern, sondern könnt euch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Die Beiträge sind je nach Einkommen gestaffelt...der niedrigste Beitrag liegt bei ca. 150€ monatlich. Die Kinder werden natürlich mitversichert.

    Liebe Dagmar,


    ich stimme liralife in diesem Fall vollkommen zu. So sind die Rechtsbestimmungen nun mal und etwas anderes hätte liralife überhaupt nicht schreiben können. Hife besteht nicht aus den Dingen die man gerne hören möchte sondern aus Fakten!


    Ich finde ebenfalls, dass eine junge Familie sich einen Wohnschlafraum einrichten kann ohne das man von unzumutbaren Zuständen sprechen kann!


    Auch ein erneuter Antrag wird nichts bringen, da auch der SB sich an die Gesetzeslage zu halten hat. Wenn tessi nun trotzdem umzieht wird sie die Umzugskosten, die Kautionskosten etc. selbst bezahlen müssen. Ebenso werden nur die angemessenen KDU der momentanen Wohnung übernommen. Ich weiß nicht ob einer jungen Familie mit einer solchen finanziellen Belastung zu Gunsten eines weiteren Zimmers geholfen ist.

    Hallo,


    richtig Plasma!


    ..hier wo ich wohne bekommt man auch regelmäßig einen Termin, die sind nämlich froh, wenn sich genug Leute melden. Das es jedes Mal 25€ gibt, weiß ich übrigens aus sicherer Quelle. Viele Studenten bessern sich so ihre Geldbörse auf.


    Deinen gewollten und nicht gekonnten Sarkasmus im ersten Satz hättest du dir sparen können, da ich weder vor habe wegen dem Geld Plasma zu spenden noch ALG2 beziehe!


    Ich kann es halt nur verstehen, wenn ein ALG2 Empfänger diese Möglichkeit in Betracht zieht um zumindest den ein oder anderen € mehr in der Tasche zu haben!

    Hallo,



    wer finanziert denn die Umschulung? Die Arge? Meisterbafög?


    Die angemessenen KDU sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich!

    Hallo,



    ich finde diese Frage überhaupt nicht schwachsinnig. Wenn man regelmäßig Blut spenden geht (geht einmal die Woche) kann im Monat schon ein Betrag von 125€ zusammen kommen. Pro Spende gibt es in der Regel eine Aufwandsentschädigung von 25€. Du bist natürlich verpflichtet diesen Betrag der Arge zu melden.


    Da aber wie bereits erwähnt, eine Aufwandsentschädigung und keine Entlohnung gezahlt wird, wird die Arge es sei denn dein SB sitzt neben dir an der Maschine, nichts davon mitkriegen.

    Hallo,



    leider sind die Umstände die du beschreibst für die Arge kein Grund um einen Umzug zu genehmigen. Ich kann sehr gut verstehen, dass du in deiner Situation einfach Ruhe brauchst. Spreche nochmal mit deinem SB, wenn das nichts bringt und leider ist davon auszugehen, steht es dir natürlich frei trotzdem umzuziehen. In diesem Fall müssen aber die Umzugskosten, die Kautionskosten etc. von dir übernommen werden.


    In der Regel werden dann für die neue Wohnung weiterhin die KDU in Höhe der alten Wohnung übernommen sofern diese angemessen war.

    Hallo,


    natürlich kann dein Freund 2 Nächte in der Woche bei dir schlafen, so lange du ihm kostenlos Unterschlupf gewährst. Auch für ALG2 Empfänger gilt die Regelung laut dem Mietrecht. Hier sind Besuche bis zu einer Dauer von 6 Wochen möglich.