Beiträge von Salle

    Hallo,


    wie Kitty bereits schrieb, bist du dazu verpflichtet dich während des Leistungsbezugs dem allgemeinen Arbeitmarkt zur Verfügung zu stellen. Das heißt natürlich nicht im Umkehrschluss, dass du zwingend als Kassiererin oder Reinigungsfachkraft arbeiten musst. Es steht dir frei dich auch auf andere Stellenagebote zu bewerben. Ebenfalls muss während des ALG2 Bezugs die Aufnahme einer Praktikumsstelle bewilligt werden, da diese entweder schlecht entlohnt nzw. gar nicht entlohnt werden, und du für diese Zeit dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst wirst du wahrscheinlich auf (ergänzende) ALG2 Leistungen angewiesen sein. Neben einer Praktikumsstelle im Medienbereich noch nebenher zu jobben kann durchaus schwierig werden, da die zeitlichen Anforderungen in der Regel sehr hoch sind.


    Den SB wird es nicht interessieren, dass du die Zeit für deine Mappe nutzen möchtest und nicht vor hast rumzubummeln, da die Studienplätze an Kunstschulen heiß begehrt und rar gesäht sind und der Erfolg in der Summierung fraglich.


    Ich würde dir ebenfalls raten, dich nicht zu sehr auf eine direkte Aufnahme zu versteifen (ich gehe davon aus, dass du nicht allzu viel Erfahrung hast, da du keine Referenzprojekte für deine Mappe zu haben scheinst) sondern auch noch einen Plan B falls es dieses Mal mit der Aufnahme nicht klappt.


    Viel Glück

    Hallo,


    am besten du suchst eine Beratungsstelle auf, z. Bsp den Sozialdienst katholischer Männer und lässt dich dort bei dem erforderlichen bürokratischen Aufwand unterstützen.

    Hallo,


    eine Wohnung deren Kaltmiete theoretisch angemessen wäre kann leider aufgrund unangebrachter Nebenkosten abgelehnt werden. Insbesondere dann, wenn sich die erhöhten Nebenkosten z. Bsp. durch Treppenhausreinigung, erhöhtes Energieaufkommen (z.Bsp. Aufzug etc), Antennennutzung, Möblierung etc. zusammen setzt. Ob die NK in deinem Fall toleriert werden, kann dir leider nur dein SB sagen.


    Viel Glück

    Hallo,


    ich schließe mich uiffi an, suche eine Beratungsstelle auf. Dort kann man dir in allen Fragen helfen. (z. Bsp. den Sozialdienst katholischer Frauen).


    Einige Fakten vorweg...


    du bildest mit dem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das heißt du bekommst unabhängig vom Einkommen deiner Eltern Unterstützung der Arge sofern du deinen eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst und auch über keine Vermögenswerte verfügst.


    Wenn du mit dem Kind alleine in einer Wohnung wohnst bekommst du


    angemessene Kosten der Unterkunft
    345€ Regelleistung für dich
    207€ Regelleistung für das Kind
    ca. 47€ Mehrbedarf für Alleinerziehende
    300€ Elterngeld (bleibt anrechnungsfrei)


    Davon in Abzug gebracht wird das Kindergeld für dein Kind und die Unterhaltsleistungen (Unterhaltsvorschuss sofern der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann)


    An einmaligen Leistungen steht dir eine Erstausstattung (Wohnung und Kindersachen) zu. Diese ist bei der Arge zu beantragen.


    Ich würde dir auf jeden Fall raten auch einen Antrag bei der Mutter Kind Stiftung zu stellen.


    Solltest du mit deinem Freund in eine gemeinsame Wohnung ziehen, bildet ihr 3 zusammen eine BG. Das Einkommen deines Freundes wird dann auf die Einnahmen der gesamten BG angerechner. Unterhaltsvorschuss würde in diesem Fall wegfallen. Dieser Betrag würde aber gegebenfalls durch die ALG2 Leistungen wieder gedeckt werden.

    Hallo,


    Lärmbelästigung ist dem Vermieter zu melden, dieser muss den Nachbar dann auffordern sich an die Hausordnung zu halten. Oftmals ist es aber so, dass die Häuser so hellhörig sind dass auch noch ein leiser Fernseher zu hören ist. In diesem Falle muss man halt einfach damit leben.


    Sollte die Heizung wirklich so laut sein, wie du es hier schilderst kannst du den Vermieter ebenfalls auffordern die Heizung überprüfen zu lassen.


    Und eine Mietminderung von 75% bei einer klickenden Heizung kann ich mir kaum vorstellen.

    Hallo,


    wie liralife schon sagte ist der Streit mit dem Nachbar kein Umzugsgrund. So lange ihr euch im angemessenen Rahmen verhaltet (also nicht ständig Geschrei und dergleichen) hat euer Nachbar keine Handhabe.


    Ich würde an eurer Stelle den Spieß einfach rumdrehen und mich beim Vermieter oder der Hausverwaltung über den Nachbarn beschweren. Es kann ja nicht sein, dass ihr in eurer Wohnung für die ihr schließlich auch Miete zahlt mal nicht mal mit eurer Tochter spielen könnt ohne von eurem Nachbarn belästigt zu werden.

    Hallo,


    ich glaube kaum dass das Sozialamt einen Umzug genehmigen wird. Es handelte sich bei der Renovierung um eine vorrübergehende Lärmbelästigung (die auch z. Bsp. durch Baustellen vor dem Haus oder eine Umleitung in Verbindung mit erhöhten Verkehrslärm etc enstehen kann, stelle dir mal vor alle Leute würden aufgrund solcher Lärmbelästigungen einen Umzugsanspruch haben) und bei den Geräuschen der Heizung oder des Fernsehers handelt es sich um Geräusche des täglichen Lebens die jeder hinnehmen muss. Wenn der Fernseher unten wirklich so störend ist, wäre dies mit deiner Nachbarin zu klären.

    Hallo,


    ich stimme liralife in allen Punkten zu und würde dir auch raten eine Beratungsstelle für junge Erwachsene aufzusuchen. Dort kann man dir sicher alle Fragen beantworten und dich während des ganzen Papierkrams unterstützen.


    Zum Beispiel der Sozialdienst Katholischer Frauen!

    Hallo,


    grundsätzlich erfolgt durch die Arge keine sozialarbeiterische Beratung. Es ist ja nicht automatisch so, dass jeder ALG2 Empfänger eine soziale Beratung braucht. Wenn du eine solche Hilfe brauchst, kannst du dich an die Caritas, die AWO oder eine andere eingetragene Beratungsstelle wenden.

    Hallo,


    wenn du ALG2 Empfänger bist, der Umzug und die neue Wohnung von der Arge genehmigt wurden, dann ja.
    Die Kaution darf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 3 Kaltmieten aber nicht übersteigen.

    @kitty...dich will sicherlich keiner prügeln...:-),



    das sehe ich genauso, wenn man sich entschließt Kinder in die Welt zu setzen, sollte man sich vorher Gedanken machen. Natürlich ist keine Verhütungsmethode zu 100% sicher, das habe ich selber am eigenen Leib erfahren...


    Ich hätte selbst jetzt noch finanzielle Bedenken ein weiteres Kind zu bekommen, obwohl wir es uns eigentlich leisten könnten...aber man weiß ja nie was noch kommt.
    Also noch ein wenig arbeiten und absichern für den Notfall und dann vielleicht irgendwann nochmal ein zweites Kind.

    Hallo,


    ich finde man muss den ganzen Sachverhalt ein wenig differenzierter betrachten...
    Ich finde es auch vollkommen normal, dass der neue Lebensgefährte seine Familie finanziell versorgt. In diesem Fall die Mutter und das Kind. Wo kämen wir denn sonst hin, wenn man über diesen Punkt überhaupt diskutieren könnte.


    Auf der anderen Seite kann ich jeden Alleinerziehenden verstehen, der sich bei einer neuen Lebenspartnerschaft in einer Zwickmühle befindet. Natürlich wird UVG weiter gezahlt ( so lange man nicht mit dem neuen LG verheiratet ist). Doch wird dieser auch zusammen mit dem Kindergeld nicht ausreichen um den Lebensunterhalt der in die Beziehung mitgebrachten Kinder sicher zu stellen. Das heißt der neue Mann (sofern er genug verdient) wird vom Staat in Anspruch genommen, die nichtleiblichen Kinder finanziell zu versorgen weil er eine Beziehung mit der Kindsmutter hat. Natürlich wusste der neue LG vorher dass Kinder mit in die Beziehung gebracht werden, aber das bedeutet doch nicht gleichzeitig, dass er ganz selbstverständlich die finanzielle Verantwortung des Kindsvaters aufgewälzt bekommt. Ebenfalls hat der neue Partner, der die Kinder finanziell versorgt keine Rechte bezüglich des Kindes. Diese obliegen dem leiblichen Vater, auch wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Fair ist etwas anderes.


    Hier sind wieder die Alleinerziehenden die Leidtragenden. Nicht nur dass sie die Erziehung der Kinder alleine bewältigen müssen, nebenher arbeiten und mit den ganzen finanziellen Sorgen alleine dastehen wird auch die Aussicht auf eine neue Beziehung getrübt. Ich muss auch ehrlich gestehen, dass ich wenn ich einen Alleinerziehenden Mann kennengelernt hätte, der ALG2 bezieht nicht bereit gewesen wäre, die finanzielle Verantwortung für die Kinder zu übernehmen während die leibliche Mutter auf der faulen Haut liegt.


    Ich hatte dieses Problem auch. Der Vater meines Kindes hat noch einen einzigen Cent gezahlt. Während dem Studium bekam ich Bafög, Kindergeld und ergänzende ALG2 Leistungen für meinen Sohn. Als ich dann meinen Mann (damals noch Freund) kennen lernte und mit ihm zusammen zog wurden die ALG2 Leistungen für meinen Sohn gestrichen. Ich konnte meinen eigenen Lebensunterhalt durch das Bafög sicherstellen, für meinen Sohn war dann mein Freund verantwortlich, während der Kindsvater seine auf 2 Jahre angelegte Weltreise antrat und natürlich nicht einen einzigen Cent Unterhalt zahlte noch irgendein Interesse an seinem Kind zeigte.


    Alle Versuche den Kindsvater finanziell in Anspruch zu nehmen waren fruchtlos. Es interessierte weder das Gericht noch das Jugendamt, dass der Kindsvater sich zu diesem Zeitpunkt bereits ganze 10 Jahre aus der Verantwortung gezogen hat. Er wurde weder nachdrücklich aufgefordert sich endlich einen Job zu suchen, noch wurden ihm weitere gerichtliche Schritte angedroht.


    Fazit ist, dass mein Freund meinen Sohn (nicht mich, da ich meinen eigenen Lebensunterhalt zu jeder Zeit sicherstellen konnte) die ganze Zeit während meines Studiums finanziert hat. Es geht hier nicht darum, dass er dies nicht gerne für meinen Sohn und mich getan hat sondern vielmehr darum, dass der leibliche Vater vollkommen aus der Verantwortung gezogen wurde und sich auf Kosten meines Freundes ein schönes Leben ermöglichte ohne auch nur leisen Anstoß daran zu finden. Im Gegenzug durfte mein Freund blechen, hat sich um das Kind gekümmert und durfte mal nicht mal eine Einverständniserklärung des Kindergartens oder der Schule unterschreiben, weil er rein rechtlich nichts mit meinem Kind zu tun hatte.


    Wie sieht das ganze jetzt aus, wenn eine geschiedene Frau mit drei kleinen Kindern einen neuen Mann kennenlernt und der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt. Wenn der neue Lebensgefährte gut verdient, bleibt ein schaler Beigeschmack, wenn der neue Lebensgefährte wenig verdient wird er zum Sozialfall gemacht, während der leibliche Vater sich der lästigen Verantwortung entziehen kann.


    Meines Erachtens gibt es hier eindeutig Handlungsbedarf bezüglich der Inanspruchnahme leiblicher Väter die keine Lust haben zu zahlen. Wie kann es sein, dass ein Vater jahrelang keinen Unterhalt zahlt und die Mutter die ihrer Erziehungspflicht nachkommt sich mit der Arge rumschlagen darf.
    Darüber rege ich mich auf. Schließlich hat der Steuerzahler die Unterhaltslast der Kinder zu tragen solange sich kein neuer (dummer) LG findet dem man diese Verantwortung aufbürden kann.

    Hallo,


    ich kann deine Bedenken schon verstehen. Ich finde es ebenfalls unmöglich, dass ein neuer Partner finanziell für nichtleibliche Kinder in Anspruch genommen wird und die leiblichen Väter sich auf die faule Haut legen können.


    Doch dass er für dich aufkommt finde ich selbstverständlich.

    Hallo,


    sorry da habe ich mich ein wenig missverständlich ausgedrückt...ich meinte eine Umschulung im Sinne von Fortbildung etc..., also ein Maßnahme die nach kurzer Zeit abgeschlossen ist .


    Es gibt leider keine wirkliche Begründung, dass dir Arge die Ausbildung finanziert.


    1. du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung
    2. es gibt in deinem Beruf durchaus die Möglichkeit eine Anstellung zu finden
    3. die Umschulung die du machen willst ist eine auf 2 Jahre ausgelegte Vollzeitausbildung
    4. kinderfreundliche Arbeitszeiten sind kein Argument


    Auch wenn dein Freund ein Schreiben aufsetzen sollte, aus dem hervor geht, dass er dich einzustellen gedenkt wird das die Arge nicht interessieren.


    Da dein Freund weder eine eigene Kanzlei hat und noch gar nicht fertig ist. Vielleicht entschließt er sich sein Studium abzubrechen, fällt mehrfach durchs Examen oder ihr trennt euch...eine sicherer Arbeitsplatz sieht leider anders aus...


    Wie gesagt fragen kostet nichts...


    Vielleicht solltest du einfach warten bis dein Freund fertig ist, arbeitet und dir die Ausbildung finanziert. Wäre ja eine Investition in eure gemeinsame Zukunft.