Beiträge von Salle

    Hallo,


    das steht eigentlich nicht zur Diskussion, da es in der Praxis aufgrund der finanzielen Haushaltslage nicht möglich ist. Mir ging es hier vielmehr um das Aufzeigen der Mißstände mit denen ALG2 Empfänger einfach leben müssen (in diesem Fall zählen natürlich auch Geringverdiener zu den Leidtragenden), und die man auch nicht schön reden kann bzw. dass die Bemessung der Regelsätze gerade für Kinder einfach nicht ausreichen können.


    Doch grundlegende kann ich sagen, dass ein Kind sicher keine geringeren Bedarf hat als ein Erwachsener, eher im Gegenteil.

    uiffi


    eine konstruktive Duskussion sieht anders aus, auch kann ich in deinen Worten nicht den sicher von der gewollten Sarkasmus finden, sondern lediglich eine Ansammlung von unbedachten und der Diskussion nicht zuträglichen selbstgefälligen Geschwätz!

    Hallo,


    ich muss mich jetzt hier auch mal einschalten. Hört hört, was man hier zu lesen kriegt. Zwischen den Zeilen Unterstellungen, Vermutungen und Pauschalisierungen. Lebensmittelgutscheine, Gutscheine für Hygienartikel, Gutscheine für Bekleidung! ?


    Der degardierte Hilfeempfänger der aufgrund des Umstandes, dass er keinen Job hat vollkommen entmündigt und stigmatisiert wird. Ist ja auch richtig so, denn schließlich muss bei dem Hilfeempfänger etwas grundlegend schief laufen. Mit der allgemeinen Arbeitsmarktsituation hat das natürlich überhaupt nichts zu tun, der Politik kann man nichts vorwerfen, hat man doch seine Schuld getan dass die Leute nicht auf der Straße rumgammeln sondern brav vor der Tafel warten.


    Natürlich ist das Staatssäckle leer und eine Erhöhung der Regelsätze eigentlich nicht finanzierbar, das wissen fast alle, doch bedeutet dies im Umkehrschluss nicht automatisch dass die Regelsätze vollkommen angemessen bemessen sind.


    207€ für ein Kind. Ja das ist viel Geld. Ziehen wir mal die Schulsachen, die Bekleidung (übrigens sind Schuhe gerade für kleine Kinder sehr wichtig um einer Schädigung vorzubeugen die sonst später wieder dem Gesundheitssystem zu Lasten fallen) , das Essen (jeder wird verstehen, dass gerade Kinder in der Wachstumsphase gesundes Essen brauchen und es mit einer Dosensuppe oder Nudeln mit Ketchup nicht getan ist, auch das daraus resultierende Übergewicht würde später wieder den Krankenkassen zu Lasten fallen), auch Kinder von ALG2 Empfängern brauchen Anreize oder Hobbys. Ein Kind von einem ALG2 Empfänger hat einfach nicht die gleichen Chancen (sprich Bildung, wie will man Nachhilfe bezahlen und jetzt sag mir nicht dass alle vernünftige Eltern ganz selbstverständlich den Stoff der 11 oder 12 Klasse vermitteln können) auf eine den Talenten entsprechende Entwicklung (die Dunkelziffer der Kinder die ein besonderes musikalisches oder sportliches Talent etc. ist sicher hoch, doch kann dieses nicht gefördert werden), die seelische Belastung gerade von Teenagern, die mit Klamotten aus der Kleiderkammer in der Schule sitzen und sich Hänseleien ausgestezt sehen.


    Egal aus welchem Grund die Eltern ALG2 beziehen sind die Kinder immer die Leidtragenden und das muss auch einfach so gesagt werden.


    In der Realität fahren die Eltern nicht mit dem schönen Wagen durch die Gegend, rauchen Kette und schleppen tagtäglich einen Kasten Bier nach hause. Ganz im Gegenteil, die meisten Eltern sparen sich das Geld vom Mund ab, damit ihre Kinder zumindest eine einigermaßen lebenswerte Kindheit verbringen können, ob sie nun besonders gebildet sind oder nicht!


    Wieviele ALG2 Empfänger laufen mit kaputten Sachen herum, weil sie sich im Moment auch nichts aus der Kleiderkammer leisten können, weil die Stromnachzahlung ins Haus geflattert ist oder eines der Kinder Geburtstag hat. Vom allgemeinen Erscheinungsbild brauchen wir erst gar nicht zu sprechen, wer stellt schon jemanden trotz ausreichender Qualifikation für den Empfang ein, der seine Klamotten sichtbar aus der Kleiderkammer bezieht. Wieviele ALG2 Empfänger laufen ohne Brille oder Zähne herum weil sie sich einfach keine leisten können.


    Es enstseht ein Kreislauf und viele ALG2 Empfänger befinden sich auf dem Abstellgleis. Das ist Fakt! Und vielen Kindern von ALG2 Empfängern wird es auch nicht besser ergehen, da sie keine Chance hatten und in jungen Jahren bereits vollkommen desillusioniert sind. Wie sieht es denn aus, wenn ein Kind von ALG2 Empfängern einen Nebenjob aufnimmt und selber für schöne Kleidung (eigene Identität gerade für Heranwachsende unheimlich wichtig für die weitere Entwicklung) arbeitet, es wird abgezogen. Wo besteht hier eine Wahl für diese Kinder.


    Schlussendlich möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass der größte Prozentsatz der ALG2 Empfänger alles macht um eine Anstellung zu finden und sich trotzdem mit den hier genannten Vorurteilen rumplagen muss. Gerade in einem solchen Forum sollte man sich mal überlegen ob man wirklich Theorien posten möchten die vor rechtschaffender Überheblichkeit nur so triefen!“!!!!!!!!!!!!

    Hallo,


    es steht dir frei umzuziehen auch wenn die Arge die Notwenigkeit eines Umzuges nicht anerkennen will, sofern du die Umzugskosten selber trägst. Die neue Wohnung muss aber mit dem üblichen Prozedere von der zuständigen Arge genehmigt werden, sonst kann es Probleme mit den Mietkosten geben. Generell aber gilt, es kann dir keiner verbieten von A nach B zu ziehen so lange keine Mehrkosten für die Arge damit verbunden sind.


    Due Existenzgründung kann natürlich für den angestrebten Umzug eine Begründung sein. Vor der Selbstständigkeit solltest du deine Pläne auf jeden Fall mit deinem SB besprechen, da die Arge eine Unterstützung durchaus verweigern kann, sofern sie in der Art der Tätigkeit keine Rentabilität sieht. Das würde bedeuten, dass du dich ohne Berücksichtigung deiner selbständigen Tätigkeit dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen musst.

    Hallo,


    ja du solltest auf jeden Fall SOFORT einen Antrag stellen. Ob die Miete für einen 3Personenhaushalt (Baby kommt ja) zu teuer ist, kannst du bei der Arge erfragen. Am besten erst einmal anonym per Telefon, da falls die Wohnung nicht angemessen sein sollte, mit dem Vater deines Freundes bestimmt ein Vereinbarung getroffen werden kann.

    Hallo,


    einige Kirchen erbringen manchmal eine kleine Unterstützung wenn die Eltern finanziell nicht in der Lage sind ihre Kinder auszustatten. Fragen kostet nichts.

    Zum Beispiel können Zvildienst oder Wehrdienst auf den Anspruchszeitraum von Bafögleistungen wie auch Untehaltsleistungen angerechnet werden.


    Andere Begründungen können z. Bsp. Krankheiten, Betreuung eines leiblichen Kindes sein.


    Ich möchte hier ungern spekulieren oder vorschnell urteilen, da wir ja nicht wissen warum k6w noch keine Ausbildung absolvierte. Vielleicht gibt es nachvollziehbare Gründe. Außerdem muss es ja nicht bedeuten, dass er bisher auf der faulen Haut gelegen hat.

    Das ist ja gerade die Frage...da wir nicht wissen wie es sich im Falle von K-pax wirklich verhält ....



    Wenn er noch nie eine eigene Wohnung bewohnt hat, besteht also Anspruch auf eine Erstaustattung (ob er Tisch und Stuhl aus dem Elternhaus mitnehmen kann ist ja noch nicht erwiesen, außerdem braucht es für einen eigenen Haushalt ein wenig mehr).


    Sollte er bereits eine eigene Wohnung ebwohnt haben, erübrigt sich das Diskussionsthema sowieso...



    ob Umzug oder Koffer...es geht ja nur darum was K-pax im einzelen zustehen könnte...das mag ich natürlich aus der Ferne nicht zu beurteilen

    Hallo,


    es ist so...Bafög kann bis zum 30 Lebensjahr beantragt werden, darüber hinaus müssen treffende Gründe vorliegen die das absolvieren einer Ausbildung bisher unmöglich machten.


    Die Unterhaltspflicht bis zum 27. Lebensjahr ist so richtig doch kann diese aus den oben genannten Gründen auch über das Alter hinaus bestehen.


    Sollte Anspruch auf Bafög bestehen, wird das Bafögamt für die Berechnung des Anspruches auch jetzt (mit 28 Jahren) das Einkommen der Eltern als Berechnungsgrundlage nehmen. Sollte der Vater sich weigern Unterhaltszahlungen zu leisten, weil er meint seine Unterhaltspflicht erfüllt zu haben muss dies dem Bafögamt mitgeteilt werden. In diesem Fall wird dann geprüft ob die Grundlage für Elternunabhängiges Bafög (in diesem Fall eine Härtefallregelung) und Leistungen zuerkannt werden können.

    Hier ist es natürlich wichtig zu wissen, wie weit die beiden Wohnorte von einander entfernt liegen. Sollte es sich um das Nachbardorf handeln oder um eine 300km entfernte Stadt....muss dies berücksichtigt werden...denn wenn z. Bsp im Dorf A keine Wohnung zu bekommen ist, im Nachbardorf B aber die Mieten günstig sind, stellt dies durchaus eine Begründung dar.


    Sollte dies nicht der Fall sein, (der gewünschte Wohnort zu weit entfernt) kann k-pax trotzdem in die neue Stadt umziehen wenn er die Kosten selber trägt. Die Angemessenheit muss dann von der neuen Arge geprüft werden.
    Sollte es sich um einen Erstauszug handeln, besteht trotzdem Anspruch auf eine Erstausattung diese kann nicht verwährt bleiben.

    uiffi


    wenn noch keine Ausbildung gemacht wurde, ist es doch schnuppe weil die Eltern bis dato noch keine Ausbildung finanziert haben.


    Ob der Vater zahlen will oder nicht, stellt sich in diesem Zusammenhang leider nicht....auf rein menschlicher Ebene gebe ich dir Recht, wenn keine Gründe vorliegen wieso weshalb noch keine Ausbildung gemacht wurde.

    Hallo,


    es ist fraglich ob in deinem Fall überhaupt noch Anspruch auf BAB besteht, da du bereits ein Nettoeinkommen von 550€ bekommst. Hinzu kommen 164€ Kindergeld und Wohngeld. Damit ist dein Bedarf gedeckt.


    Wenn du mit deiner Freundin die im ALG2 Bezug steht zusammen ziehst bildet ihr eine BG. Das heißt dein Einkommen wird bei der Berechnung der Leistungsansprüche deiner Freundin berücksichtigt.


    Dies kann aber auf jeden Fall (mindestens) im ersten Jahr des Zusammenwohnens umgangen werden, indem ihr erklärt keine Einstehgemeinschaft zu bilden.

    Hallo,


    deine Tochter wird aus der BG herausfallen. Dies ist aber nicht immer von Vorteil, da es finanziell dann noch schlechter aussehen kann als jetzt. Deine Tochter wird sofern sie weiterhin im elterlichen Haushalt lebt nur einen geringen Bafögsatz bekommen (wieviel das ist kannst du mit einem Bafögrechner ausrechnen).



    Deine Tochter bekommt Bafög und Kindergeld (sofort einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen, da man dir sonst das Kindergeld als Einkommen anrechnet und nicht der Tochter, das würde euch dann fehlen), sie kann Wohngeld beantragen und einen kleinen Nebenjob machen. Somit würde sie komplett aus der BG fallen und ihr Einkommen darf überhaupt nicht auf eure Leistungen angerechnet werden. Im Gegenzug wird sie ihren Anteil der Miete an euch abtreten müssen.

    Hallo,


    ja das denke ich auch, der Dreh und Angelpunkt bei der Unterhaltsfrage wird die Umschulung sein. Was ist das für eine Umschulung? Hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung, die bereits von deinem Vater unterstützt wurde. Ist die Umschulung dem Grunde nach förderungsfähig z. Bsp. durch Meisterbafög?
    Welcher Abschluss ist zu erwarten.


    Solltest du noch keine abgeschlossene Ausbildung haben, die Umschulung die du gerade machst aber dem Grunde nach Bafögförderungsfähig (Schülerbafög) ist dein Vater zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

    Hallo,


    solltest du noch nie in einer eigenen Wohnung gewohnt haben und dies der Erstauszug aus dem Elternhaus sein, besteht sehr wohl Anspruch auf eine Umzugsbeihilfe!

    Hallo,


    ob die von dir angestrebte Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist, kann dir deine zukünftige Ausbildungsstätte sagen.


    Sollte die Ausbildung förderungsfähig sein...


    Wenn du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, ist deine Mutter in der Zeit der Ausbildung noch unterhaltspflichtig (Beginn bis zum 30. Lebensjahr), sollte deine Mutter zu wenig verdienen greift dann das Bafög. (Achtung das Einkommen des Siefvaters wird beim Eigenerhalt der Mutter mit angerechnet)


    Solltest du bereits eine abgeschlossene Ausbildung haben, die von deiner Mutter finanziell unterstützt wurde besteht eventuell Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.


    Der Höchstatz Bafög für Auszubildende mit eigenem Haushalt liegt bei ca 550 inkl. Krankenkassenbeitrag.

    Hallo,


    wie lange wohnst du mit deinem Freund zusammen. Das ist ein wesentlicher Punkt bei der rein rechtlichen Beurteilung ob überhaupt eine Einstehgemeinschaft besteht, sofern du und dein Freund dies nicht schon bestätigt habt.


    Wenn du auf den Bezug von ergänzenden ALG2 verzichtest und lediglich ALG1 bekommst, besteht eventuell Anspruch auf Wohngeld.