Hallo,
da du schwanger bist ist eine weitere Begründung für einen Auszug aus dem Elternhaus nicht erforderlich. Eine Stellungnahme deiner Eltern und eine Prüfung der derzeitigen Wohnverhältnisse kann von deiner Arge nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
Ebenfalls bildest du mit deinem Kind eine eigene BG und die Vermögensverhältnisse deiner Eltern sind ebenfalls nicht als Grundlage für die Berechnung der dir zustehenden Leistungen heranziehbar.
Im Klartext bedeutet dies, dass einem Umzug (auch wenn deine Eltern eine 20 Zimmerwohnung bewohnen) stattgegeben werden muss. Ebenfalls bist du berechtigt, alleine als Antragssteller aufzutreten und Leistungen zu beantragen.