Beiträge von Laetitia

    Du hast ja anscheinend ein haus und weiß nicht was zinseinkünfte sind??? Alles was Du auf irgendwelchen Konten ( Sparbuch, Girokonto, Bausparbuch etc. etc) als Zinsen gtugeschrieben bekommst....Kapitaleinkünfte sind z.b Einnahmen aus Aktien , Tafelgeschäften, Anleihen etc.etc.


    Natürlich solltest Du alles angeben! Es könnte sonst bei einem Datenabgleich soweiso herauskommen wenn Du es nicht tust...

    Der Satz für einen Huahaltsvorstand ist 351Euro siehe hier....


    "Den Grundstock der Leistungen nach dem ALG II bildet die so genannte Regelleistung. Diese wird monatlich gezahlt und beträgt seit dem 01.07.2008 in allen Bundesländern € 351 (zuvor € 347). Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 90 % der Regelleistung, was € 316 entspricht. Kinder bis 14 Jahre erhalten 60% der Regelleistung, was einem Betrag von € 211 ergibt. Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 80%, also € 281. Weiterhin besteht für Alleinerziehende ein Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag gemäß ...."


    Das ist das was ich dazu gefunden habe.
    Kinder wären mit 211 korrekt berechnet... Du alsHaushaltsvorstand wohl auch... Bei Deiner Frau weiß ich nicht...Normal müsste sie 319 bekommen..
    Bekommt ihr noch irgendein Einkommen..das ev. angerechnet wird??? Ansonsten würde ich nachfragen beim der Leistungsabteilung.....

    Soweit ich weiß bekommt der Haushaltvorstand ( wärst hier wohl Du ) eben mehr. Alleinerziehende bekommen auch einen Zuschlag. Scheint mit also korrekt...


    Um nachzuvollziehen ob es korrekt ist , kann man auch mal den Hartz 4 Rechner bemühen, den es sogar auf dieser Seite gibt...

    Nein, würde man nicht unbedingt: wenn der Betreffende so krank ist, dass er verhandlungsunfähig ist, würde man nicht. Dafür gibt es auch ärztliche Atteste/Gutachten - und die dürfen nicht vom Gericht ignoriert werden. Es kommt also auf die Erkrankung und die mit ihr verbundenen Einschränkungen an.



    Nicht verhandlungsfähig sein und krank geschrieben sein sind ja wohl zwei völlig verschiedene Schuhe...
    Jmd . der wegen eines gebrochenen Armes krank geschrieben ist , ist noch lange nicht verhandlungunfähig oder gar entscheidungsunfähig-..... Es kommt immer auf die Art der Erkrankung an...Atteste kosten übrigens Geld ..da immer Privatleistungen, wenn man sie als patient in Auftrag gibt...

    Man kann sich von genau diesem geld ernähren. Im Stern. Tv ist ein Bericht darüber gekommen, daß zwei die selber davon leben müssen, eine Boschüre zusammengestellt haben, mit Rezepten , die nach Erährungsexperten sogar ausgewogen und vielseitig sind - und , ja : alles frisch gekocht. keine Fertigprudukte , oder zumindest wenig .. Ich habe sie mir runtergeladen . Und solche Dinge koche ich auch. Vielleicht komme ich deshalb auch so relativ gut mit meinem Geld hin???

    Für dir Fahrtkosten kann man sich auch einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen.... Oder man macht eben die Steuererklärung und setzt sie ab. Auch die KFZ-Versicherung ist da abziehbar...


    Bei der Kaltmiete würde ich mit Wohngeld nicht unbedingt rechnen.... Es gibt im Netz so viele Wohngeldrechner - auch hier auf der Seite. Versuch da einfach mal selber rauszufinden was Euch zusteht....

    Eben - mir zahlt auch keiner meinen Sprit und wenn mein Auto kaputt geht muss ich das auch allein zahlen...


    Allerdings kann man solche Dinge wenn sie denn arbeitsbedingte Kosten sind auch von der Steuer absetzen..... Also hat man doch einen Vorteil wenn man arbeitet??


    Das alles sind Kosten , die jeder normale Mensch nun mal zahlen muss. Und das alles hat nichts mit Deiner Ausgangsfrage zu tun..

    Genau so wie ich es oben geschrieben habe ist es : Wenn einem Monat zu den üblichen 165 Euor noch mal 165 dazu kommen , dann muss man das angeben und es wird abgezogen...Aber man darf ja mindestens 20 % davon behalten.. Wo also liegt Dein Verständnisproblem? Ist doch überall genau nachzulesen.........


    Ist ja bei Arbeitenden genauso - Wehnachtsgeld wird ja auch versteuert und ist Sozialabgabenpflichtig....Und das nicht zu knapp.... Bekommt man ja auch nicht bar auf Kralle..;)

    Ja, wenn ihr keinen Anspruch auf Hartz 4 habt musst Du Dich selber versichern und wenn Deine Freundin so " viel" verdient, daß sie dich unterhalten muss, dann muss sie wohl auch Deine Versicherung zahlen...


    Kann sie von der Steuer absetzen als Unterhalt für bedürftige Angehörige.


    Es gibt ja die Tarife für Wenigverdiener - da kostet die KK etwa 120 Euro im Monat...


    Ev. suchst Du Dir einen 400 Euro Job zusätzlich?


    Nachtrag: bekommst Du nicht erstmal ALG 1 und wärst dann darüber versichert???

    Arbeiten ? Egal was - so bekommen die meisten Leute ihre Kohle..... Sorry aber manchmal kann ich mir diese Ironie einfach nicht verkneifen..........Der Mehrbedarf wird ab dem 7. lebensjahr gekürzt , spätestens da kann man ja wohl wenigstens nen 400 Euro Job machen oder halbtags arbeiten.


    Ich weiß ja nicht ob Du rauchst - aber wenn ja , dann wäre auch da ein großes Einsparpotential vorhanden, daß zudem der Gesundheit gut tut. ich will Dir nicht unrecht tun, ich kenne Dich nicht... - aber ich kenne leider Fälle, die einem vorjammern, sie hätten ncith genug Geld um Babymilch zu kaufen und dabei zünden sie sich dann die zweite Zigarette in Folge an und sind Kettenraucher .... Dafür habe ich dann keinerlei verständnis mehr.

    Hallo!


    ich bin mir nicht sicher ob ich Dich richtig verstanden habe..... DU verdienst also jeden Monat 165 Euro dazu und fragst jetzt ob Du noch 2 mal im Jahr zusätzlich zu dem monatlichen Verdienst 165 Euro dazu verdienen könntest ohne Kürzung?


    Nach meinem Verstädnis nicht! Denn in den betreffenden Monaten würdest Du ja dann 330 Euro dazu verdienen - und da würde gekürzt! Und das kann man überall nachlesen.....Z.B auch hier im Forum... Stichwort wäre Zuflußprinzip und Hinzuverdienen....

    Nutzfläche ist keine Wohnfläche -das gälte auch für zu der Wohnung gehörige Keller-oder Abstellräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden können. Du zahlst doch den Preis auch nur für die im Mietvertrag angegebenen qm nach Din- Norm. Natürlich werden Nebenräume im Vertrag erwähnt - aber eben als Nebenräume oder Abstellräume und nicht als Wohnräume.

    Über mündliche Auskünfte sollte man sich nicht wundern - sollte sich aber eben darauf auch nicht verlassen.


    Wenn Du magst, kannst Du ja mal einen ALG 2 Rechner, den es sogar hier auf der Seite gibt für Euren Fall bemühen.... Und Wohngeldrechner gibts auch zuhauf im Netz....Da kann man im Vorhinein mal ganz gut überprüfen , ob man was bekommen würde...

    Arbeiten wäre ne Möglichkeit ! Bei Versicherungspflichtigen Arbeiten bist Du automatisch versichert.... Ansonsten nen 400 Euro Job suchen und selber zahlen...


    Deine Mutter kann Dich auch unterstützen und das ganze dann von der Steuer absetzen als Unterstützung bedürftiger Angehöriger..... Vorsicht: von der Steuer absetzten bedeutet nicht , daß man alles 1:1 wiederbekommt... Das muss jeder anhand einer Steuertabelle selber nachschauen , was das ausmacht..
    lLetztlich muss sie das sogar tun, da sie für Deinen Unterhalt unter 25 zuständig ist und Dein Antrag auf ALG 2 ja abgelehnt wurde scheint das Einkommen dafür ja zu reichen...

    Du kannst Dich doch einfach mal bei Deinem zuständigen Amt erkundigen, wieviel qm einer einzelnen Person bei Euch zustehen..... Ist nämlich unterschiedlich!


    @ Kitty : es gibt z.b Städte in denen einer Einzelperson nur 50 qm zustehen maximal. Hat jetzt jmd. dort eine größere Wohnung für zwei Personen , aus der eine Person auszieht, dann wird er wahrscheinlich die Aufforderung zum Umzug bekommen ( nach 6 Monaten ) ....

    Nöö - kommt auf die Größe der Wohnung an. Zweizimmerwohnungen gibts mit 70 qm - aber auch mit 45 qm...Also bitte genau beim zuständigen Amt erkundigen was für eine Einzelperson an Qm bezahlt wird..

    Nöö ich arbeite nicht für ne Zeitfirma - kenne mich aber in dem Bereich aus ! Wenn Du meine Beiträge in diesem Thema alle aufmerksam gelesen hättest , wüßtest Du wo ich arbeite....:)


    Und die Rechtschreibfehler kommen daher , daß ich ganz einfach nicht die Zeit habe mich hinzusetzten und alles noch mal durchzulesen... Habe nie wirklich tippen gelernt und da passieren mir halt Fehler --- Eine Rechtschreibürüfung gibts hier nicht.... Leider... ich habe max. 1 bis 2 Minuten für einen Beitrag Zeit da ich ganztags arbeite und nebenher auch noch ( PC ) und Haushalt etc machen sich auch nicht allein...Ich bin hier immer nur zwischendurch mal ..


    So viele Fehler mache ich überigens gar nicht.... Es gibt weitaus schlimmere Beiträge ohne Punkt und Komma und alles klein geschrieben - und weitaus unverständlichere - ganz zu schweigen von denen die städnig die Begriffe durcheinander werfen.....:D


    Wer Andere kritiesiert wg irgendetwas sollte in dem Bereich zumindest selber fehlerfrei sein....Und wenn er dann ev. auch noch Zeit hat um Korrektur zu lesen ....


    Ztiat : "Wie schon gesagt jeder wie er gerne möchte besser in einer Zeitarbeitsfirma als auf dem Arbeitsamt aber für mich wäre es halt nichts." ist ziemlich ohne Punkt und Komma und damit ungegliedert und schwer zu lesen.....


    Und den Satz "Na wer macht denn so viele Fehler Laetitia natürlich." würde man korrekt so schreiben: Na, wer macht denn so viele Fehler ? Laetitia natürlich!


    Und noch ein Beispiel von derselben Person: " Das ist leider so auch wenn du das geld erst so spät nachgezahlt bekommen hast gilt alles als Einkommen was im Monat auf dein Konto geht. "


    Und noch eines : "Tatsache ist doch das der Sohn sowieso irgendwann der Erbe wäre es kommt nur darauf an in welcher Höhe.Dein Freund sollte sich genau überlegen was er da unterschreiben soll denn es könnte ja durchaus sein das er im laufe der Jahre nochmal Vater wird und den anderen Kind wäre es nachher nicht fair gegenüber wenn einer alles kriegt und der andere nichts.Warum will sie überhaupt auf den Unterhalt verzichten ich glaube kaum das sie da beim Amt durchkommt."

    Wer im Glashaus sitzt ...... ;)


    Aber tröste Dich - es gibt ne Menge Leute , die einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen , wenn sie merken, daß sie mit den ursprüglichen Argumenten nicht so recht weiterkommen....


    Aber trotzdem : ich entschuldige mich hiermit für meine unverständliche Art und Weise und meine vielen Tippfehler - ich muss halt nebenher was sinnvolles tun und arbeiten.....

    Nöö - der Sohn wäre nur dann automatisch Allein- Erbe, wenn keine anderen Kinder mehr kommen ! Und wer kann das schon mit 100%iger Gewissheit ausschließen..... Da möchte jmd sein Kind absichern - kann ich gut verstehen.... Denn alle Kinder sind gleich erbberechtigt ohne Testament,..


    Heiratet der Vater z.b wieder, dann gibts für Sohn aus erster Ehe eben nur den Pflichtteil - denn die neue Frau kann auch einen Pflichtteil beanspruchen sowie den großen Vorraus ( allen Haushaltsgegenstände und dad Familienauto u. a...


    Es würde auch bei einem Testament nie nur ein Kind alles bekommen ! Denn alle Kinder haben einen Anspruch auf den Pflichtteil.


    Und ob das Kind wirklich vom Freund ist ist völig irrelevant , wenn der vermeintliche Vater die Vaterschaft nicht innerhalb eines Jahres nach der Geburt anficht, dann ist es rechtlich gesehen eben sein Sohn - mit allen Rechten und Pflichten. Und das bezieht sich auch auf das Erbe........


    Ganz so einfach ist das Erbrecht eben nicht.....

    NÖÖÖÖ , die von mir genannten Anbieter sortieren nicht im Studium aus! Ich kenne wie gesagt leute die über zwanzig Jahre im Beruf tätig sind und sicherstseit einigen Jahren über solche Firmen vermitteln lassen - als selbstständige. Und es gibt dort auch durchaus festangestellte - nicht nur für Projekte. Mna muss sich dort einfach mal bewerben! Wie bei so vielen Arbeitgebern ........


    Und warum erzälhst Du Deiner Arbietsberaterin nicht einfach was die Inhalte Deiner Ausbildung sind?? Auf den Titel kommt es dabei nicht an - sondern auf die Tätigkeit die man ausführen kann.