Beiträge von Laetitia

    Hallo!


    Ja, das ist so richtig! Nennt sich Betreuungsunterhalt. Da Du wg. des Kindes nicht arbeiten kannst, hast Du Anspruch darauf vom Vater Unterhalt zu bekommen, wenn es das leisten kann.... Also wird erst mal er "abgeklopft" bevor der Staat eintritt!


    LG Laetitia

    Hallo!


    Willst Du einfach so ein Kind betreuen oder hast Du schon einen Tagesmutter-Kurs vom Jugendamt besucht. Das hielte ich für sehr sinnvoll, denn da erfährst Du ne Menge Dinge die wichtig für Dich sind.
    Auch die Antwort auf solche rechtlichen Fragen kannst Du dort sicher klären.


    Ein Zuverdienst von 100 Euro zu ALG 2 ist anrechnungsfrei. Darüber wird so wie im Infoteil dargestellt angerechnet...


    Melden musst Du es der ARGE schon. Das solltest auf jeden Fall tun. Auf Fragen zur Aufsichtspflicht , Erziehung etc. gibt der Tagesmutterkurs Auskunft.... "einfach so" würde ich kein Kind regelmässig bei mir betreuen - das kann böse schief gehen...wenn man nicht weiss worauf zu achten ist.


    LG Laetitia

    Hallo!


    Vor der von Dir ziierten Regelung weriß ich nichts.


    Jedoch muss ich Dir sagen, daß ich es zeimlich normal finde, daß man eben von seiben Eltern unterhalten wird, solange man da auch noch wohnt.
    Nebenbei: ich habe bis 27 zuhause gewohnt weil ich mir eine eigene Wohnung nicht leisten konnte und weil ich eben wg. Ausbildung keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen hatte. Und als ich nach der Ausblildung eben keinen Job im Beruf gefunden habe, da habe ich eben was anderes gemacht , da sonst eben meine Eltern weiter fürmich aufkommen hätten müssen. Das ist schon ein paar Jahre her , noch in Zieten der alten Sozialhilfe. Aber damals war es auch schon so, daß zuerst die Eltern für ihre Kinder aufkommen mussten - dann erst der Staat. Ist übrigens ja auch umgekehrt so: wenn Deine Eltern irgendwann mal gepflegt werden müssen , wirst Du auch als erster herangezogen, dann erst der Staat.


    Und ja, man hat Ansprüche: Du hast das Recht auf Förderung wenn Du keinen Job findest... Vielleicht solltest Du das mal versuchen.... Aber das verleidet einem die Freizeit eben genauso wie Arbeit...


    Aber wie gesagt: von dieser Regelung , daß man über 25 eine eigene bedarfsgemienschaft bildet ,weiß ich nichts.....


    LG laetita

    Schau mal bitte in den InfoTeil des Forums. Dort steht z.b. das ein Haus oder eine Eigentumswohung bis 130 qm (oder 120 qm??)als angemessen gilt!!!!


    Ghe zum Anwalt! Deine Wonung muss nicht weg! Schon garnicht wenn du nachweisen kannst, daß Du so im Alter abgesichert bist und umsonst wohnen kannst!


    LG Laetitia

    Hallo!


    Das heißt ganz genau: wenn Dein Vater Einkommen hat von dem er Dich mit unterhalten kann, dann muss er das auch. Beim Antrag auf ALG 2 müsste er sein gesamtes Einkommen un dVermögen offenlegen und erst wenn das nicht ausreicht um Dich mit zu unterhalten, dann bekämst Du ALG 2....


    LG laeitita

    Hallo!


    Ob die Wohnung tatsächlich weg muss ist hier nicht ganz klar! Soweit ich weiß gelten bei Eingentum andere Regeln auch für die Wohnungsgröße als bei Mietwohnungen. Man kann daher nicht einfach sagen , daß die Eigentutmwohnung zu groß ist, weil ja auch Mieter kein Anrecht auf eine so große Wohnung haben.... Dazu kommt der Aspekt, daß eine Eigentumswohnung ja eine Art Vorsorge fürs Alter ist und daher anderen Reglen unterliegt. Ich würde an Deiner Stelle einen guten Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate ziehen....


    LG laetitia

    Hallo!


    Genauso sehe ich es auch: die ARGE zahlt dann sehr wohl die gesamte Miete inkl. Heizkosten. Kosten für Kochen, Strom etc. muss man immer selber vom Regelsatz bestreiten... Und wenn die in der Warmiete enthalten sind ist es klar,daß die ARGE sie nicht zahlt!
    Also hat mein Vorschreiber Recht: der Freibetrag von 100 Euro gilt für den Fall, daß man nebenher arbeitet (z.B. auch 1 Euro-Job) und dient als Anreiz damit die Leute überhaupt was tun.


    Also hat die ARGE sehr wohl auch das Recht die Differenz zwischen den Vorauszahlung, die sie geleistet hat und der tatsächlich nötigen Zahlung zurückzufordern.


    Zudem müsste aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen, wo der Überschuß herkommt. Von den Heizkosten ( wäre aufgrund des milden Winters serh gut möglich) ...


    Wenn Du nicht weisß was die ARGE genau bei Dir zahlt, wie wäre es wenn Du einfach mal in Deinen Bescheid schaust ? Und wenn Du dann immer noch nicht weißt, daß die ARGE nie die gesamte Warmmiete zahlt , dann hilft ein Blick in den Infoteil des Forums.


    Und wenn Du es dann immer noch nicht glaubst kannst Du mal hier schauen[Blockierte Grafik: http://http://www.kanzleimitte.de/sozialrecht-3a-anrechnung-von-einkommen-und-vermoegen-_231.html] Da wird ganz deutlich gesagt, daß der Freibetrag für Erwerbseinkommen gilt!!!! Und das Nachzahlungen von Nebenkosten nicht anrechnungsfrei sind - aber auch kein Einkommen im Sinne des Freibetrages...


    LG Laetitia


    Nur gut, daß Du genau weisßt welchen Anwalt Du fragen kannst , wenn Du schon nciht weißt was die ARGE dir zahlt und warum.....( Ironie aus) Vielleicht solltest Du Dich erstmal richtig informieren....

    Sorry, aber das Editieren klappt bei mir aus unerfindlichen Gründen nicht..


    Also: um zu wissen ob Die ARGE das Einkommen aus Betriebskostenrückzahlung anrechnen kann , musst Du halt schauen, ob Du nicht schon insg. über der Grenze von 100 Euro liegst.... Alles was darüber ist kann dann nach meinem Verständnis angerechnet werden...und dementsprechend eine Rückzahlung gefordert werden...

    OK. Wenn Du die Miete und die Heizkosten etc. teilweise selber zahlst, musst Du ja noch anderes Einkommen haben ( außer der Rückzahlung) .. Wenn Du damit insgesamt aber über der Grenze liegst würde es doch passen oder?

    Hallo!


    Wenn Du schon so schön zietierst, dann solltest Du Dir vielleicht mal die Mühe machen auch zu verstehen , was Du da zitierst. Wenn da etwas von "Einkommen aus Vermietung und Verpachtung" dann ist damit gemeint, daß das Einkommen gemeint, daß z.b. jmd. erwirtschaftet,der eine kleine Eigentumswohung vermietet.


    Die Differenz aus einer Vorauszahlung und der endgültigen Abrechnung ist doch kein Einkommen im Sinne des Gesetzes...


    LG Laetitia

    Hallo!


    Auch wenn es für viele vielleicht abgedroschen klingt: Querelen mit den Eltern und sich Nicht-Verstehen ist mit 19 relativ normal.


    Ich verstehe auch die Anspruchshaltung die hier teilweise herscht nicht! Warum sollte der Staat jedem der mit 18 ausziehen möchte eine Wohnung finanzieren? Ich war zuhause bis ich 27 war , habe auch mal Zoff mit meinen Eltern gehabt, wäre aber nie auf die Idee gekommen, daß andere Menschen mir meine Wohnung , mein Essen, etc. finazieren müssen. Ich bin halt erst dann ausgezogen als ich es finanziell konnte. Und das müssen auch heute viele, viele andere so handhaben...
    Und wenn es Dir so dringend mit dem Ausziehen damit ist, dann musst Du Dir halt eine Arbeit suchen...


    Nicht böse sein, so sehe ich es nun mal...


    LG Laetitia

    Hallo!


    Wie sieht es mit Privatinsolvenz aus? Hast Du Dich da schon mal erkundigt ob das bei Dir möglich wäre? 70 Euor im Monat ist ne Menge Geld zum Abzahlen und Inkassounternehmen nehmen ja ne Menge Geld für die Bearbeitung.


    Ich denke den rat auf Land zu zieheh kannst Du getrost in die Tonne treten, denn die Miete muss ortsüblich sein - auf dem Land wird natrülich auch von der ARGE viel weniger für Miete gezahlt. Wieso sollte da unter dem Strich mehr für Dich rauskommen? Diese Rechnung hatte ich gerne mal von "jemand" erläutert.... Außerdem hast Du u.U. mehr Fahrtkosten.


    LG Laetitia

    Hallo!


    Nur weil jmd. geistig behindert ist bekommt man noch lange kein Pflegegeld. Es gibt geistig Behinderte, die sehr gut im Alltag zurechtkommen halt nur nicht fähig sind längerfristig zu planen und z.b im normalen Arbeitsleben Fuß zu fassen. Ich weiss von was ich rede,denn ich war zeitweise als Betreuerin für geistig Behinderte tätig..Pflegegeld gibts nru für Personen die man z.b. füttern, waschen , tragen etc. muss.


    Du unterhätst Dich doch nicht komplett selbst, denn die Miete bezahlst Du nicht, sondern die Arge...also gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft. Und insgesamt haben auch Familien mit einem Verdiener oft nicht mehr zum Leben...


    LG Laetitia

    Hallo!


    So sehe ich das auch. Geldgeschenke sind eher einmalige Zuwendungen . Monatliche Zahlungen sind ja schon eine regelmäßige Unterstützung und damit Einkommen, das zu verwerten ist. Jmd. er z.b. eine kleine Rente erhält muss das ja auch angeben...


    LG laetitia

    Hallo!


    Ganz ehrlich: ich finde es ok, daß man für seine eigene Wohnung selber sorgen muss..... Ich habe auch bis zum 27. Lebensjahr zuhause gewohnt weil ich mir keine Wohnung leisten konnte ( Auzsbildung) . Wäre nie auf die Idee gekommen, daß es mir zustünde , daß der Staat (das sind ja die Menschen die arbeiten und Steuern zahlen) mir die Wohung, meine Möbel etc finanzieren muss....
    Jeder kann unverschuldet in Not geraten - aber kann ich mir wirklich ein selbständiges Leben aufbauen , wenn ich solch eine Versorgungmentalität habe???


    Sorry, aber sowas verstehe ich nicht ganz...

    Ganz einfach: Es gibt hier in Deutschland eine freie Gerichtsbarkeit! Kein Gericht ist an die Urteile anderer Gerichte gebunden, sondern jeder Richter entscheidet im Einzelfall. Wenn Du also Geld für ne Schultüte willst, dann musst Du klage . mit ungewissem Ausgang. Für die ARGE sind Urteile irgendwelcher Gerichte nicht bindend!

    Hallo!
    850 Euro warm ist aber ganz schön happig .... Mal ehrlich: braucht ihr wriklich so ne große Wohung??


    Wohngeld wird von Brutto berechnet - da wird nicht viel bei rauskommen, denn der Bruttoverdeisnt ist doch ganz gut. Gibt es hier nicht einen Rechner für Wohngeld? Wenn Du mit Deinem Freund zusammenziehst, dann wirst Du wohl nichts mehr bekommen. Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft.


    LG Laetitia

    Hallo!


    Mein Vorschreiber hat Recht! Ne Menge Fragen werden hier im Info-Teil erschöpfend beantwortet....


    Bin noch nicht lange hier - aber meine Fragen sind fast alle nach dem Lesen dieses Teils beantwortet.


    Ich selber bin übrigens (noch) nicht betroffen, habe letztlich einen Rechner gesucht mit dem ich nachvollziehen kann, ob es sich für mich lohnt überhaupt einen Antrag auf Wohngeld zu stellen... Aber da es vom Brutto gerechnet wird gehe ich leider leer aus...


    Aber wie schon meine Vorschreiber sagten: oft geht es auch hier drum wie man Vorschriften umgehen kann.... Und da bin auch ich nicht unbedingt jm. der da Ratschläge geben würde....


    Ich selber z.B habe auch mangels finanzieller Möglichkeiten erst mit 27 eine eigene Wohnung gehabt. Auch ich arbeite z.b in einem Beruf der nicht meiner Ausbildung entspricht und den entfernte Bekannte von mir, die schon jahrelang von Staat leben " aus psychichen Gründen nicht ausübern können" . Ist ganz normale Industriearbeit , die eigentlich jeder machen kann, der sie machen will. Nur : ich wäre halt auch nie auf die Idee gekommen, daß der Staat mir mein Leben, meine Wohnung, meine Möbel bezahlen muss....Nee erst mal versuche ich das selber hinzubekommen.


    Aber damit muss jeder selber klarkommen.... Tips dafür, wie man den Staat bescheißt, gebe ich jedenfalls nicht. Denn ich muss 6 Tage die Woche dafür arbeiten und das Geld für Sozialleistungen kommt auch aus meinen Steuern...


    LG Laetitia