Hallo!
Die Probelmatik des deutschen Rechstsystem ist, das solche Urteile immer nur Einzelfallurteile sind.
D.H im Klartext,daß kein Mitarbeiter der Arge daran gebunden ist und sogar ein Richter in einem anderen Bezirk anders entscheiden kann... Es gibt ein Urteil des Sozialgerichts Oldenburg - das ist kein Urteil das Gesetzeskraft hätte. Wenn Deinen ARGE also nicht so verfährt ( was sie druchaus darf, denn es gibt kein anderslautendes Urteil das Gesetzteskraft hätte ) dann musst Du klagen. Ganz einfach!
Kann übrigens sein, daß die ArGE die Verpflegungskosten abzieht. Das wird übrigens bei Mutter-Kind-Kuren auch so gehandhabt.
LG Laetitia