Beiträge von Laetitia

    Hallo!


    Die Probelmatik des deutschen Rechstsystem ist, das solche Urteile immer nur Einzelfallurteile sind.


    D.H im Klartext,daß kein Mitarbeiter der Arge daran gebunden ist und sogar ein Richter in einem anderen Bezirk anders entscheiden kann... Es gibt ein Urteil des Sozialgerichts Oldenburg - das ist kein Urteil das Gesetzeskraft hätte. Wenn Deinen ARGE also nicht so verfährt ( was sie druchaus darf, denn es gibt kein anderslautendes Urteil das Gesetzteskraft hätte ) dann musst Du klagen. Ganz einfach!


    Kann übrigens sein, daß die ArGE die Verpflegungskosten abzieht. Das wird übrigens bei Mutter-Kind-Kuren auch so gehandhabt.


    LG Laetitia

    Hallo!


    Nomalerweise müsste Dir die Stadverwaltung sagen können wo Du einen Mietspeigel bekommst.


    Aber: es gibt durchaus nicht in jeder Gemeinde bzw. Stadt einen Mietspiegel. In meiner Stadt gibt es auch keinen...


    Da hilft dann nur die Nachfrage bei einem Makler bzw. dessen Auskunft.


    LG Laetiia

    Soweit ich weiß ist es die AOK! Ich habe einen ähnlichen Betrag auch bei anderen GKVs schon genannt bekommen...Soooo einfach ist das mit dem Wechsel ja nun auch wieder nicht! Dafür muss man best. Vorraussetzungen erfüllen. Z.b Muss man eine best. Anzahl an Monaten abhängig beschäftigt sein und darf dabei nicht über der Pflichtgrenze liegen.Und wie gesagt: es ist in der Privaten auch noch teurer! Und aufgeben will er die Tätigkeit ja keinesfalls nur weil es seit einiger Zeit nicht gut läuft....Sonst hast Du nur Anspruch auf eine Mindestversicherung bei der Versicherung bei der Du zuletzt warst. ( egal ob privat oder gesetzlich). Und da wäre die PKV halt wieder von enormen Nachteil ( keine Familienmitversicherung etc etc...)

    Nee , ist der geringstmögliche Beitrag und ohne Lohnfortzahlung! Das weiß ich ganz genau! Und das musste er auch in Monaten zahlen wo er überhaupt keinerlei Einkommen hatte....
    Und privat ist durchaus nicht günstiger! Kommt da ja auf die Lebnsumstände an... Und Kinder da sind oder irgendwann mal angedacht sind, wäre Privat-Versicherung fatal - dann musst Du das Kind nämlich extra versichern ! Und auch wenn jetzt noch keine Kinder da sind, dann kommt man ohn Festanstellung nie wieder in den Genuss einer GKV , wie Du ja sicher weißt! Also wäre das ziemlich blöde...Ist übrigens noch laut Aussage des Freudes noch die günstigste Möglichkeit für ihn - Privat wäre wesentlich teurer....

    Hallo!


    Tja, beantragen kannst Du natürlich. Ob Du allerdings was bekommen wirst halte ich ehr für unwahrscheinlich! Zudem: Du gibst an noch einen Nebenverdienst und eine Rente zu haben , sagst aber nicht wie hoch die Summen sind.... Also ehr unwahrscheinlich, daß Du Anspruch hast.... Denn dadruch daß Du ja keinerlei Mietkosten hast, brauchst Du das Geld ja nur für deinen Lebensunterhalt auszugeben.... Und da ist der Bedarf den eine Einzelperson hat ja wohl gedeckt....


    Falls Du noch bei Deinen Eltern in derselben Wohnung wohnst, könnte es sogar sein, daß ihr Einkommen auch herangezogen wird da ihr als Bedarfsgemeinschaft gesehen werdet.... Da bin ich mir aber nicht sicher ob das in Deinem Alter so noch gilt..


    Schau doch mal in den Infoteil, da steht der Grundbedarf für Einzelpersonen. Liegst Du netto darüber dann sehe ich schwarz....


    LG Laetitia

    Es gibt ein geringes Einkommen ! Ob es einen Gewergeschein gibt weiß ich nicht! Aber als Feriberufler z.B. braucht man doch keinen Gewerbeschein? Ich kenne ein paar Freiberufler! Soweit ich wieß haben die keinen Gewerbeschein ....Aber sie zahlen trotzdem diesen Satz.... Es ist keine Priavte Kasse... Würde Meldung an die KK daß man nur ein geringes Einkommen hat, dazu führen, daß man weniger zahlen muss...

    Hallo!


    Das würde ich aber auch so sehen wie Salle! Eine Komplettsanierung und Isolierung nach neuesten Wäremschutzrichtlinien ist so sauteuer , daß das die wenigstn Vermieter einfach mal so bezahlen können ohne es auf die Miete umzulegen..... .. Habe selber ein Haus - sowas kostet Unsummen!


    LG Laetitia

    Wenn das wirklich so ist ,dann ist ja gut!


    Ein Bekannter muss allerdings 590 Euro zahlen, da er eben kein ALG 2 erhält und daher angenommen wird er sei selbstständig... Und das ist nun mal der geringste Beitrag in der GKV für Selbsständige.
    Für ihm besteht keine Möglichkeit sich für weniger Geld zu versichern.....


    Wenn das doch gehen sollte wäre es ja super....


    Kann mir jmd. sagen unter welchen Vorraussetzungen das geht???


    LG Laetitia

    Warum nur 15 Kilometer??? Es gibt doch Fahrtkostenzuschüsse über die ARGE! damit kommt man hie rnoch nicht mal in die nächste Stadt!


    Bei uns im Betrieb sind auch Leiharbeitnehmer, die bis zu 50 km weit weg wohnen... Einige bekommen Zuschüsse zu den Fahrkosten. Allerdings weiß ich nicht warum und wieviel...Erkundige Dich doch einfach mal. Bei uns sind z.b. auch ne Menge Leihaarbeitnehmer die, wenn sie länger bleiben , auch Fahrgemeinschaften bilden....


    Ich würde mal versuchen, den Umkreis auszudehnen.....In 15 Kilometer Umkreis ist ev. doch etwas begrenzt...

    Eben, wer lesen kann ist klar im Vorteil! Du hast es erfasst. Im Infoteil des Forums steht wortwörtlich folgendes: Ganz speziell für Dich mal rauskopiert! War gaaaanz einfach...


    :PKW / Auto


    Bei der Berechnung des zu verwertenden Vermögens bleibt ein angemessener PKW pro erwerbsfähigem Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Als angemessen gilt nach der Rechtsprechnung des bundessozialgerichts ein PKW mit einem Zeitwert in Höhe von bis zu € 7.500. Das BSG verwarf hiermit die bisherige Ansicht der Behörden, die ein Auto mit einem Zeitwert von bis zu € 5.000 als angemessen ansah.


    Beantwortet das jetzt die Frage??? Wäre übrigens auch ne Option mal die Suche-Funktion zu benutzen...


    LG Laetitia

    Hallo!


    Tja, also allein wg. der krankenversicherung würde ich mich melden.... Soweit ich weiß musst Du Dich versichern und wenn das nicht über die ARGE läuft wird die KK von Dir den Mindestbeitrag für Freiwillig Versicherte haben wollen. Sind mal so eben um die schlappe 590 Euro... Können Du oder Deine Kinder sich das wirklich leisten???


    Ich denk mal für die zukünftige Rente könnte es auch von Nachteil sein, denn Du hast dann ja nette Lücken in Deiner Versicherungslaufbahn die die Rente nach unten bringen werden...


    Also ich an Deiner Stelle würde es beantragen - Deine Kinder können Dich doch trotzdem unterstützen wenn sie das möchten...Mal Deine Einkäufe bezahlen etc. Denke daran : jeder regelmäßige Zahlungs-Eingang auf deinem Konto ist Einkommen das angerechnet wird....


    LG Laetitia

    Hallo!


    Sorry, aber so ganz kann ich das was Du da schreibst nicht glauben.... Bei uns hier in der Gegend findest Du bei Zeitarbeitsfirmen immer was! Natrülich nur wenn Du nicht alle möglichen Einschränkungen machst ( keine Schicharbeit, keine Samstagsarbeit, keine Industriearbeit etc. etc.)


    Hast Du das alles wirklich schon versucht?


    LG Laetitia

    Hallo!


    Nette Idee - leider illegal, da man im Grunde keine zwei 400 Euro Jobs nebeneinander haben kann bzw. darf. Dann ist es nämlich keine geringfügige Beschaftigung mehr und man muss auch ganz normal Steruen zahlen, Sozialabgaben etc... .... Und auch wenn es ginge. Du hast generell nur 100 Euro frei, darüber gibts die prozentualen Anzüge, die im Infoteil aufgeführt sind...Wie wärs mit nen Vollzeitjob???


    LG Laetitia

    Ist das Haus abbezahlt? Dann müssten sie ja nur die Nebenkosten tragen... Da dürfte es doch mit 1000 Euro kein großes Problem geben, das hinzukriegen. Ich kenne Familien die deutlich weniger haben und davon eben auch Miete bezahlen müssen...


    LG Laetitia

    Hallo!


    Dave: denk mal nach! Die Aussage "ein Auto" sagt absolut nichts über den Sachwert! Es gibt Autos für 5000 Euro und Autos für 35 000 Euro! Was Salle Dir sagen will: ein Auto mit dem Sachwert von nicht mehr als 7500 Euro kann die ARGE dir lassen. Alles was darüber hinausgeht muss veräußert werden....


    Hättest Du Dir auch selbst beantworten können, wenn Du mal den Infoteil des Forums gelesen hättest!!!!
    Aber das tut anscheind wirklich kaum einer hier! Ist ja auch einfacher gleich zu fragen als mal danach zu suchen und ein bißchen was zu lesen....und dann nachzudenken.


    Sorry aber mir war grad so danach...


    LG laetitia

    Hallo!


    Auf welches Konto gehen denn die Mieteinahmen? Da die Arge ja Deine Kontoauszüge der letzten drei Monate prüfen kann, wird es schwierig werden .... Denn eine relgemäßige Einahme druch Miete ist eben ein Einkommen...


    LG Laetitia

    Hallo!


    Ist das wirklich so Salle??? Bei Eigenheim ist laut der Infoseite dieses Forums die Angemessenheit anders geregelt! Ein Haus darf unabhängig von der Anzahl der Bewohner 130 qm haben ! Wenn es das eigene und nicht gemietet ist... Dafür müssen dann die Zinsen übernommen werden - nicht aber die Tilgung!


    Wenn es also wirklich Dein haus ist ( nicht nur gemietet) dann war u.U. die ARGE ja im Irrtum und hat Dich fälschlich daruf hingewiesen, daß Dein Haus unangemessen groß ist! Berücksichtigt werden muss dabei nämlich von der ARGE soweit ich weiß auch, daß ein Eigenheim ja später auch als Absicherung und Altersvorsorge dient....


    Da würde ich noch mal nachhaken! Und mir eine Beratung beim Fachanwalt gönnen!


    LG laetitia

    Hallo!


    ich bekomme meine Spritkosten und die ganzen anderen Kosten fürs Auto auch nicht wieder! Obwohl ich normal ganztags arbeite. Bei der Steuer konnte man das letztes Jahr z.B. auch erst ab dem 21. Kilometer geltend machen.... Trotzdem brauche ich das Auto um zur Arbeit zu kommen. Vielleicht erklärst Du mir mal wo da die Benachteilung liegt?


    Wenn Du Dir einen Job suchst, der os dotiert ist, daß Du Steuern zahlst, dann kannst Du auch ab dem 21.Kilometer (ab diesem Jahr sogar wieder ab dem ersten Kilimeter) die Kilometerpauschale geltend machen und die wird dann von Deinen Steuern herumtergerechnet. Darum gehts nämlich: erst mal Steuern zahlen und dann kann man auch die Aufwendungen die man dafür hat geltend machen......


    LG Laetitia

    Hallo!


    Na ich finde aber auch das Du es Dir etwas sehr einfach machst.... Schließlich hast Du Deinen Sohn erzogen .... Zudme : auch er müsste später für Dich zahlen, z.B,. im Falle von Plegebedrüftigkeit. Also bürdet man sein Kind lieber der Allgemeinheit auf, weil man es nicht schafft es zu motivieren was zu tun??? Das kanns ja nun auch nicht sein... So kann man auch eine gewisse Versorgungsmentalität züchten...


    Vielleicht solltest Du Dich auch mal fragen warum der Sohnemann keinen Bock auf Arbeit, Ausbildung etc. hat....


    Wie mein Vorschreiber schon zu bedenken gab: auch wenn Du ihn rausschmeißt , hast Du nach wie vor eine Unterhaltsverpflichtung ihm gegenüber.....


    Manche Leute denken wirklich nur von 12 bis Mittag :D


    LG Laetitia