Beiträge von Laetitia

    Ach ja, ist ja ein toller Tip!


    Und die Allgemeinheit zahlt dann indirekt die Schulden ihres Freundes ab??? Na toll....
    Jeder normale Mensch muss irgendwann halt mal lernen mit Geld umzugehen - tut er das nicht , dann muss er eben die Konsequenzen tragen....


    genervte : Beitragen kannst Du auch indem Du Dir ganz einfach einen oder zwei Minijobs, oder einen 480 Euro Job suchst!


    Meine Güte, andere müssen dass auch - sogar neben einer Vollzeitarbeit!


    LG Laetitia

    Hallo!


    Sorry, aber mit 1600 Euro müssen andere ihre gesamte Familie ernähren , kleiden, etc. etc. Ich finde das ist schon ein sehr guter Verdienst.....Und da möchtest Du noch ein paar Zuschüsse aus den Steuern und Sozialverscherungebeiträgen der Menschen haben ,die deutlich weniger im Monat verdienen..???


    Was ich darüber denke sage ich lieber nicht.....


    LG Laetitia

    Hallo!


    Du hast als Bezieher von ALG 2 die Möglichkeit Dich von der Selbstbeteiligung druch die KK befreien zu lassen. Generell muss man 2% des Einkommens als Selbstbeteiligung zahlen, bei vom Arzt bestätigten Chronischen Erkrnakungen nur 1%. Bei ALG 2 sind die 2 % um die 84 Euro. Die kannst Du zu Beginn des Jahres zahlen ( an die KK ) und dann beantragen, daß Du von der Zuazahlung begreit wirst.... Oder Du wartest bis Du die 84 Euro z.B. als Praxisgebührern , Medikamentenzuzahlung etc. gezahlt hast und beantragst dann bei Deiner Krankenkasse die Befreiung. Die ist dann für den Rest des Kalenderjahres gültig und beinhaltet Eigenanteile an Medikamenten, Praxisgebühr und Eigentanteil an Krankenhausauffenthalten und Kuren....


    Stell so schnell wie möglich einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung und dann bekommst Du auch alles was über deinem Zu Zahlenden Anteil ( den 84 Euro ) gezahlt hast, zurück....


    Allerdings ist es richtig, daß Du auch mit einem Abzug für Vollverpflegung von ca 35 % von Regelsatz ( nicht Miete etc.) rechnen musst....


    Deshalb ist es um so wichtiger die Befreiung bei der KK zu beantragen...


    LG laetitia

    Hallo!


    Durch das was Du da schreibst , steige ich jedenfalls nicht so ganz durch....Vielleicht kannst Du Dich ja mal klarer ausdrücken und den gesamten Sachverhalt schildern...


    So wie Du es jetzt getan hast , kann ich nur sagen: wenn bei Dir was abgezogen wird, dann wohl deshalb weil ihr eben zusammenwohnt und eine Bedarfsgemienschaft seid.. Da wird eurer beider Einkommen gerechnet... ganz einfach.....Das solltest Du aber wissen!

    Alles andere. zB: ob Halbwaisenrente gerechent wird oder nicht, und das Kindergeld als Einkommen gilt hättest Du auch hier auf der Seite ganz schnell erfahren können, wenn Du mal ein bißchen gesucht hättest, oder einfach mal in die Infos hier geschaut.....Nebenbei müsste das auch in den Info-Unterlagen der ARGE stehen, man muss sie halt einfach mal lesen...


    LG Laetitia

    Hallo!


    ich denke nicht daß Dir hier jmd. darauf eine eindeutige Antwort in Euro und Cent geben kann..... Es kommt doch darauf an was Du jetzt alles von der Arge gezahlt bekommst. Überspitzt könnte man sagen: rechne doch selber mal! Wenn Du genausoviel bekommst wie jetzt , dann dürftest Du keinen Anspruch mehr haben... besser leben kannst Du dadurch natürlich nicht..


    Einfach mal ein bißchen überlegen bei solchen Fragen......


    LG Laetitia

    Hallo!


    Eine auch fristgerechte Kündigung durch den Vermieter ist nur zulässig, wenn der ein "berechtigtes Interesse" vorweisne kann. Näher erläutert welche Fälle das sein können wird hier[URL='http://www.wengersky.de/Texte/Mietrecht_fristgerechte_Kuendigung_Vermieter.htm']


    Auch eine solche Kündigung durch den Vermieter sollte schon wasserdicht sein - und das ist garnicht so einfach!

    Hallo!


    Doch , doch gerade jetzt wo er einen Ferseher geklaut hat , ist das Juendamt wieder zuständig. Die unterahlten nämlich normalerweise die Jugendgerichtshilfe, die bei Jugendlichen zwischen 18 und 21 beurteilt , ob schon die nötige Reife für die Anwedung des Erwachsenenstrafrechts vorliegt oder eben noch das Jugendstrafrecht angewendet werden sollte.....Danach richtet sich das Gericht immer. Und schlägt z.b auch entsprechende Betreunng vor!

    Eine normale Rechtsbehelfsbelehrung steht nicht irgendwo im Text. Und sie hat eine Überschrift - zwar meist kleingedruckt - aber immerhin. Und zwar steht darüber eben "Rechtsbehelfebelehrung" ..... das gibt es Vorschriften ..


    Vielleicht solltest Du mal zu einer Beratungstelle der Caritas etc. gehen.... Ist vielleicht besser, da steigt hier so auf dei Entfernung keiner druch...Du ja anscheinend auch nicht...

    Und nebenbei bemerkt: die Arge würde auch wenn sie ihre eigene Wohnung beibehalten hätte, den Vater des Kindes zum sog. Betreuungsunterhalt für die Mutter in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes heranziehen können, wenn er denn Leistungsfähig ist! Neben dem Unterhalt für das Kind hätte sie dann wohl eh keinen Anspruch mehr, denn Papa scheint ja gut zu verdienen...... Nee, da fällt mir wirklich nichts mehr zu ein...

    Hallo!


    Sehe ich leider genauso! Ich habe auch ein Haustier, arbeite aber Vollzeit - vielleicht finde ich ja auch irgendjmd. der mir die entsprechenden Kosten und Tierarztrechnungen zahlt...(Ironie aus). Das kann nicht Dein Ernst sein!


    Nee, wirklich - manchmal wäre es klüger einfach mal zu überlegen bevor man etwas fragt.....


    LG Laetitia

    Hallo!


    Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei war verlängert sich nach meinen Infos die Einspruchsfrist auf bis zu ein Jahr!


    Normalerweise ist aber immer eine dabei..... Schau noch mal richtig nach!


    Wenn doch nicht, kannst Du also noch Widersruch einreichen...


    LG laetitia

    Naja, das was ein Saügling so braucht kannst Du normalerweise in jeder Wohnung im Schlafzimmer unterbringen. In den ersten Wochen hast Du einen Säugling sowieso meist bei Dir. Nicht im eigenen Zimmer des Kindes... ich hätte für meine Tochter in den ersten Monaten kein eigenes Zimmer gebraucht... Wiege stand sowieso meist neben meinem Bett oder im Wohnzimmer...

    [/QUOTE]Der Betrag der als Selbstbeteilung an die KK vorauszuzahlen ist beträgt in Normalfall 2 % des Einkommens. Bei Hartz 4 sind das um die 84 Euro - dann ist man für den Rest des Jahres von den Selbstbeteiligungen befreit! Nur bei vom Arzt bestätigten chronischen Erkrankungen beträgt der Betrag nur 1 % des Einkommens - also um die 40 Euro! Man kann netweder warten bis man diesen Betrtag gezahlt hat und dann eine Befreiung beantragen oder aber am Anfang des Jahres den Betrag einzahlen und eine Befreiung beantragen.
    Dann zahlt man weder Praxisgebühr , noch Krankenhausselbstbeteiligung und auch keine Zuzahlungen zu Mediakmenten mehr für das betreffende Jahr....


    Wird bei der Krankenkasse beantragt....


    LG Laetitia[/QUOTE]



    Wenn Deine Tochter die zu behandelnde person ist, zahlst Du nichts , denn Kinder sind ZUZAHLUNGSBEFREIT.


    Die Kürzung des Regelsatzes ist Usus , da man im KK voll verpflegt wird...


    Wird übrigens auch bei Kuren so gehandhabt.