Hallo!
Du hast als Bezieher von ALG 2 die Möglichkeit Dich von der Selbstbeteiligung druch die KK befreien zu lassen. Generell muss man 2% des Einkommens als Selbstbeteiligung zahlen, bei vom Arzt bestätigten Chronischen Erkrnakungen nur 1%. Bei ALG 2 sind die 2 % um die 84 Euro. Die kannst Du zu Beginn des Jahres zahlen ( an die KK ) und dann beantragen, daß Du von der Zuazahlung begreit wirst.... Oder Du wartest bis Du die 84 Euro z.B. als Praxisgebührern , Medikamentenzuzahlung etc. gezahlt hast und beantragst dann bei Deiner Krankenkasse die Befreiung. Die ist dann für den Rest des Kalenderjahres gültig und beinhaltet Eigenanteile an Medikamenten, Praxisgebühr und Eigentanteil an Krankenhausauffenthalten und Kuren....
Stell so schnell wie möglich einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung und dann bekommst Du auch alles was über deinem Zu Zahlenden Anteil ( den 84 Euro ) gezahlt hast, zurück....
Allerdings ist es richtig, daß Du auch mit einem Abzug für Vollverpflegung von ca 35 % von Regelsatz ( nicht Miete etc.) rechnen musst....
Deshalb ist es um so wichtiger die Befreiung bei der KK zu beantragen...
LG laetitia