Beiträge von Laetitia

    Sorry - aber wenn Du bzw. Dein Lebensgefährte vielleicht das Attest einfach mal bezahlt hätten, hättest Du den Arbeitspaltz bekommen ?? Warum habt ihr das nicht gemacht??? oder habt mal mit Deinem Hausarzt geredet und mit ihm eine spätere Zahlung vereinbart???


    Man kan es sich auch ganz schön einfach machen...

    Hallo!



    Frage: ist der Verdienst Brutto oder Netto??


    Ganz ehrlich: wenn es netto ist, sollte eine Familie mit 1800 Euro schon hinkommen - und liegt mit Sicherheit über der Grenze bis zu der man Harzt 4 bekommt......


    Ich würde dann erst noch mal Wohngeld beantragen.... ev. gibts da ja noch Möglichkeiten


    Um genaues zu sagen ist das was Du an Infos lieferst einfach zu wenig...


    Vielleicht schaust Du mal selber in einen Hartz 4 rechner?? Z.b http://www.sozialhilfe24.de/alg2.html



    LG Laetitia

    Hallo!


    Wenn Du ( oder eben Deine Freundin ) keine Hilfe vom Staat bzw. der Allgemeinheit haben will, dann kann der sie auch zu nichts zwingen. Ich arbeite auch selber und mich kann kein Amt der Welt zwingen irgendwohin zu ziehen wo ich nicht hin will! Auch Deine Freundin wird ja nicht gezwungen zurück zu ziehen - sie erfüllt halt einfach nicht mehr die Kriterien nach denen ihr Hilfe durch die Allgemeinheit zusteht.
    Letztlcih zwingen kann sie niemand - aber dann bekommt sie auch keine Hilfe...


    So einfach sehe ich das....

    QUOTE=Laetitia;20007]Hallo!


    Hat Dein Vermieter denn der Stellung eines Nachmieters zusgestimmt ? Es ist nämlich nicht so das er das muss..... ...


    LG Laetitia[/QUOTE]



    @ TheNextOne: Wo ist da jetzt das Falsche in meinem Posting??? Du hast ja Recht. Und geenau deshalb habe ich auch gesagt, das der Vermieter das eben nicht muss...und wenn Du weiterliest wird es auch klar , was ich meine....


    Sonst hätte ich nicht darauf hingewiesen , daß er auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen kann....


    Ganz viele gehen davon aus, es wäre generell so, daß ein Vermieter einen Nachmieter akzeptieren müsse..... Die gauben einem ncith ,das das nicht zwingend so ist...Viele wissen auch wirklich nicht,daß es vereinbart sein muss und denken, es wäre in jedem Fall so - unabhängig vom Mietvertrag....ich habe mich deshalb schon mal übel mit einem Arbeitskollegen gestritten , der mir das einfach nicht glauben wollte.... Er wollte sogar seinen Vermieter verklagen., weil der die Nachmieter nicht akzeptierte .....ich habe ihm dann gesagt er soll seinen Mietvertrag nehmen und sich erst mal beim Anwalt beraten lassen.... Und siehe da : es war eben nicth vereinbart....der Vemieter hatte recht...Es gab da allerdings auch keinen besonderen Kündigungsgrund...


    Sorry, aber ich denke da hast Du mich missverstanden...

    Sorry, aber was die Arge nicht weiß, macht sie nicht heiss.


    Nette Einstelluung! Wenn das Auto wahrheitsgemäßt vorher angegeben wurde und dann plötzlich nicht mehr da ist wenn man es für den Weg zur Arbeit braucht... Wie schlägst Du vor soll er das dann erklären???


    Es gibt wirklich Leute die nich mal von 12 bis Mittags denken können! Überdenk doch mal die Konsequenzen dessen was Du ihm da vorschlägst .....


    Und nachher wird dann wieder gejammert , weil Leistungen gekürzt oder zurückgezahlt werden sollen...


    Sorry aber da komme ich wirklich nicht mehr mit..

    @ Danny1911: ich war auch mal im Erziehungsurlaub ! Ist schon ein paar Jährchen her, ALG 2 gabs da noch nicht. Aber ich habe damals ALG 1 ( war damals noch das ganz normale ALG ) bezogen für eine Teilzeit. Und auch da bin ich informiert worden , daß ich mich bei Ortsabwesenheit vorab melden muss! Auch wenn ich nicht vermttelbar war! Und die Hinweisbroschüren habe ich sehr aufmerksam gelesen und mich daran gehalten! Das mal dazu!


    Es geht hier wirklich nicht darum irgendwelche gesetzlichen Regelungen zu hinterfragen , sondern es geht um Fakten , die nun mal so sind. Und irgendwo fnde ich es völlig ok, daß man sich an ein paar Spielregeln halten muss , wenn man vom Staat ( das ist ja letztlich die Allgemeinheit) etwas will!


    LG Laetitia

    Sorry, aber wenn ich solche Fragen lese, geht mir einfach der Hut hoch..... Man bekommte doch über seine Rechte und Pflichten Aufklärungsschreiben - Broschüren etc. Warum zum Teufel lest ihr die denn nicht mal????

    Zum Kindergeld nochmal: Soweit ich weiß bekommt das jeder! Es gbit einige Prominente die z.b darauf verzichten - freiwillig!
    Nach meiner Kenntnis rechnet bei der Steuererklärung das Finanzamt aus ob der Kinderfreibetrag güstinger für einen wäre oder das Kindergeld. Dieser Freibetrag kommt nicht für Normalverdiener infrage. Davon haben nur Vielverdiener was - die damit mehr gefördert werden wenn sie Kinder haben... Auch nicht richtig...meiner Meinung nach jedenfalls...

    Hallo!


    Du könntest Dich in keinem Fall über Deinen Freund mitversichern. Denn die kostenlose Familienversicherung in der GKV gibt es nur für Ehepartner. Und wenn Dein Freund soviel verdient, daß er Dich mit unterhalten müsste, ist es nach meinem Kenntnisstand auch ziemlich egal ob Du gekündigt wirst oder nicht - Du musst sowieso Deine KV selber zahlen. Da gibt es in der GKV den Mindestsatz für Geringverdiener , den musst Du bzw. eben Dein Freund zahlen.... Und es besteht ja Krankenversicherungspflicht!


    Aber: Dein Freund kann Dich , bzw. den Unterhalt für Dich bis zu einem Höchstsatz von der Steuer absetzen. Nennt sich :" Unterhalt für bedürftige Angehörige" ( gilt auch für Zusammenlebende Paare) und kann bis zur sog. Opfergrenze geltend gemacht werden. Natürlich nur im Nachhinein....


    LG Laetitia

    Hallo!


    So eine Broschüre muss ja irgendwo gedruckt worden sein.... Und normalerweiese werden doch Druckvorlagen eine lange Zeitlang aufgehoben....


    ich würde auch sagen, die Staatsanwaltschaft hat doch da die besseren Möglichkeiten sowas herauszufinden...


    LG Laetitia

    Das agrressive war ledigleich eine Antwort auf Dein Posting Zitat "wow, 67 Leute haben sich meine Situation durchgelesen und nicht einer davon wusste wenigstens Ansatzweise eine Lösung. Das macht Mut."


    Du kennst doch sicher den Spruch: " Wie es man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück!" :D


    Hier sind sicher nicht nur Leute die den ganzen Tag zuhause sitzen, sondern auch ne Menge die ganz normal arbeiten ( schrieb ich ja schon ) und wenn man dann anscheinend gar nicth darauf kommt ev. einfach was anderes zu suchen, sondern anscheinend nur nach Untertützung von staatlicher Seite ruft - was erwartest Du?


    Ist nicht böse gemeint , aber vielleich rüttelt es Dich ja ein bißchen wach...

    Hallo!


    Wenn Du auf das naheliegende nicht selber kommst , wie kannst Du dann von anderen Leuten ( die auch druchaus berufstätig sein können und nicht den ganzen Tag am PC hocken ) Rat erwarten?


    Denk mal nach: wenn Du es Dir mit Deinen Eltern nicht ganz verscherzen willst, wie wärs den mit nem Übergangsjob? kann ein 400 Euro Job sein ,oder auch was anderes ( zeitarbeit z.B.) . Bewerben kannst Du Dich in Deinem erlernten Beruf trotzdem weiter. Es kann mir nämlich niemand erzählen , daß man dazu 24 Std. Zeit am Tag braucht.


    Im Gegenteil: in einem Lebenslauf macht es sich immer besser, wenn man was tut ( auch wenns was anderes ist als das Gerlernte) denn das zeigt immerhin das man arbeiten will und sich nicht zu schade ist für andere Arbeiten.....


    Wie wärs damit? Denk mal drüber nach.... Wenn Du mein Sohn wärst würde ich nämlich auch Kostgeld verlangen ....Darauf kannst Du wetten... Befreie Dich mal aus dieser "Versorgungsmentalität" !!


    LG Laetitia

    @ arimee: natürlich zahlt man das nicht auf einmal! Der genannte Betrag ist die Jahressumme der ( überigens in allen gesetzlichen KVs gleich hoch) Studentenversicherung.... Aber es ist relativ egal - haben muss man es in jedem Fall. Auch ca 45 Euor pro Monat sind ein Happen wenn man sie nicht hat...


    Er hat doch geschrieben , daß er bald 26 wird und daher kommt Familienversicherung nicht mehr infrage. Verlängert werden kann nur bei nachgewiesnem Wehr - oder Zivildienst um genau diese Zeit...Das ist aber schon ewig so - Studenten sollten das eigentlich wissen!


    Ich wollte Dich nicht angreifen ....

    @ arimee: Familienversicherung geht als Student nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr - danach muss man sich in der Studentenversicherung versichern . Und 700 Euro Beitrag ist ja nicht im Monat und daher ganz normal für die Studentenversicherung.....:D


    Erstmal informieren bevor man Ratschläge gibt....


    Es gibt soweit ich weiß die Möglichkeit bei Banken sog. Studienkredite aufzunehmen, die man nach Beendigung des Studiums zurückzhalt. Vielleicht wäre das eine Lösung? Aber zuerst würde ich versuchen noch mal einen Antrag auf BaföG zu stellen.....


    Ein Nebenjob ( und wenn es nur ein 400 Euro Job ist ) wäre natürlich auch eine Lösung....


    LG Laetitia

    Du hast sicher beim Erstantrag Unterlagen von der ARGE bekommen, wo solche Dinge drin stehen! Sowas eben einfach mal lesen.....nicht wegwerfen! Es gibt keine anteiligen Ansprüche.

    Hallo!


    Gut, das ist natürlich blöd für Dich!


    Er muss Dich aber trotzdem nicht unterstützen..... Und musste es im Grunde nie.


    ich weiss nicht was da vorgefallen ist, aber soooo verdammt einfach ist es auch nicht jmd. " mal eben so , ohne Gründe " in ein Heim " abzuschieben" ! Da liegen ja doch meist ziemliche Probleme vor...Und die kommen nun mal nicht nur von einer Seite! Ich will da nichts unterstellen , schließlich kenne ich weder Dich noch Deine Mutter oder deinen Stiefvater!


    Bei Halbwaisenrente kannst Du dazuverdienen soweit ich weiß! Bei Bafög ging das früher auch....
    Wenn Du Mietzuschuss bekommst dann musst Du Einkommen angeben !


    Die Grenzen für den Dazuverdienst sind auf jeden Fall deutlich höher als bei ALG - und daher lohnt sich das schon....


    Aber: was Du dazuverdienen darfst , welche Grenzen es bei welcher Leistung gibt, kannst Du doch bei den jeweiligen Leistungserbringern erfahren. ! ich würde da einfach nachfragen....Bei jedem !



    Ach so: ein fünfer im Lotto macht auch noch keinen Millionär.....Und wenn sie nur eine Dreizimmerwohnung haben ,dann scheinen sie ja ev. doch nicht so im Geld zu schwimmen wie Du meinst....


    Wenn Du das jetzt schon 2 Jahre machst, dann schaffst Du den Rest auch noch.... Ev. kannst Du Dir auch einen schein für die Tafel bei Euch in der Nähe holen - dann fallen schon mal lebensmittel weg.... Oder in der Mensa essen gehen.... Grafikdesign sagst Du? Wurde hier an der Kunsthochschule gemacht und damit kam man auch in die Mensa....

    Hallo!


    Soweit ich weiß gilt das Zuflussprinzip! D. h. Geld wird dem Monat zugerechnet in dem es eingeht..


    Und Du hast am 10.06. ja 1000 Euro erhalten! Das ist dann Dein Geld für Juni - ergo musst Du eben das ALG 2 zurückzahlen...Denn das hätte Dir eben nicht mehr zugestanden...


    LG Laetitia