Beiträge von Laetitia

    Hallo!


    Wenn Du von Medikamentenkosten schreibst muss ich gleich mal fragen ob Du keine Befreiung von der Zuzahlung bei Deiner Kk beantragt hast? Dürfte doch kein Problem sein??Und da behindert, bist Du ja wohl auch chronisch Krank und brauchst nur 1 % deines Einkommens zhalen....

    "Während irgend welche arbeitslosen Arbeitslosen mit dem Arsch zu Hause sitzen und nix machen und dennoch arbeitslosengeld und alles bekommen und ich nichtmal nen cent!! (((
    Ich finde das alles ziemlich ungerecht, ich kenne viele die bafög bekommen wo die Eltern mehrere Autos fahren und nen Haus haben.. und ich hab nichtmal Geld fürs essen!"


    Hase, ich habe auch ein Haus! Auf dem Papier! Denn das gehört längst nicht mir , sondern der Bank! Und dafür muss ich mehr zahlen als ein normaler Mieter! Deshalb bin ich noch lange nicht Reich - Zur Verfügung habe ich sogar ein Auto! Das muss ich haben, sonst komme ich nicht zu meiner Arbeitsstelle! Ich bezahle das auch selber! Und deshalb habe ich auch so viel Geld zur Verfügung. In etwa ( inkl der Kosten für Sprit) so viel wie ein Hartz 4 -Empfänger.


    Diese Einstellung von Dir ist doch sehr unreif und lebensfremd.... oder meinst Du tatsächlich alle die ein Haus haben sind reich und können ihren Kindern mal so eben 5 Hunderter im Monat rüberschieben?? Ich könnte das nicht, denn ich habe die nicht mal für mich und mein Kind...



    Es ist nicht alles so wie es von Außen scheint - und deshalb konnte ich mir diese Ironie jetzt nicht verkneifen.....


    Ich habe übrigens bis ich 27 war zuhause gewohnt - obwohl es Zoff gab und auch mal Probleme mit den Eltern.... na und? Da muss man durch.....


    Mit dem 400 Euro Job hast Du doch schon einen Schritt in die richtige Richtung getan..... Du bist unabhängiger von Deinen Eltern. Ganz Ausziehen ist eben noch nicht drin! das ist nun mal die Realität! Man kann doch nicht allen Ernstes erwarten als junger Mensch, daß einem die Allgemeinheit eine Wohnung inkl. Einrichtung und den Lebensunterhalt ermöglicht... Dafür gehen dann Menschen wie ich arbeiten und zahlen horrende Steuern??? Irgendwie finde ich das auch nicht schön...... es gab früher einen schönen Spruch, der sich zwar vorwiegend auf die Arbeit bezieht , aber auch druchaus seine Berechtigung hat in anderen Lebnsbereichen...: "Lehrjahre sind keine Herrenjahre"...


    Versuch durchzuhalten und Deine Ausbildung zu machen und Dich eben nicht runterziehen zu lassen.... Danach kannst Du soweit ich weiß Elternunabhängiges BaföG beantragen......


    Ich und eigentlich jeder junge Mensch der ausziehen will , muss ich seine Wohnung udn seinen Lebensunterhalt auch selber finanzieren - und wenn das nicht geht , dann kann man eben nicht ausziehen - Basta....


    Ich kann diese Anspruchshaltung wirklich nicht verstehen....



    Versetz Dich einfach mal in meine Lage ! Und dann kannst Du noch mal überlegen ob das alles wirklich so ungerecht ist was Du da gerade erlebst...

    Hallo!


    So wie ich es kenne muss man den Hauptwohnsitz da anmelden , wo man sich hauptsächlich aufhält! Wäre in Deinem Fall eher die andere Wohnung der Tochter , nicht? Oder ist der jetzige nebenwohnsitz nur vorübergehend? Z.b bei einem Studium wird das oft so gemacht, da ja die Kids während der Ferien und nach dem Studium oft zu Eltern zurückgehen....

    Hallo!


    Soweit ich weiß darfst Du eben nur das schwärzen, was Deine persönlichen Einstellungen verraten könnte. Also z.b Beiträge in politischen parteien - da dürftest Du halt vorne die partei schwärzne. Oder Gwerkschaftsbeiträge - da darfst Du dann den Namen der Gewerkschaft schwärzen. Dazu ist gerade ein Urteil veröffentlicht worden...Es geht niemanden an an was Du glaubst und was Du wählst....


    Wenn ich Dich richtig verstehe hast Du alles inkls der Summen geschwärzt. Und das ist nicht ok - denn damit sind die Auszüge ja komplett unbrauchbar...Die Summen darf sich das Amt schon anschauen nach meinem Kenntnisstand. Denn Du möchtest ja auch was vom Amt .....

    Tja, von Zerstreiten hast Du nichts geschrieben..... Dann wird wohl jetzt das Geld zum Rückzahlen der Arge Leistungen genommen werden müssen, und zwar so lange bis der Satz erreicht ist, den Sohnemann haben darf....


    Ganz erhlich: Ich würde zum Anwalt gehen und mich beraten lassen.......


    De facto ist das Geld eben Geld das deinem Sohn gehört und das er verbrauchen muss..


    Wäre es ein Saprbuch auf den Namen der Oma , dann wäre es deren Geld!


    So ist das leider...

    Hallo!


    Sorry, aber sowas verstehe ich immer nicht. Solche Dinge müsste man einfach mal innerhalb der Familie besprechen. Dann hätte man einfach das Sparbuch ummodeln können . So nämlich, daß Dein Sohn nur Verfügungsgewalt z.b über den Tod hinaus hat, aber das Buch auf den Namen der Oma läuft.


    Leider , leider rechnen anscheinend die meisten Leute nicht mit dem Datenabgleich der ARgen.


    Ob da ein Wiederspruch ( weil Du nicht wusstest das das Buch weitergeführt wird und wieviel drauf ist) Zweck hat kann ich Dir nicht wirklich sagen..

    Hallo!


    Soweit ich weiß steht der trennungsunterhalt Deinem Mann zu! Bevor Sozialleistungen gezahlt werden , muss geschaut werden, ob Du den zahlen kannst. Wenn Dein Verdienst geringer geworden ist, dann brauchst Du das doch nur nachzuweisen und der jetzige Verdienst muss als Grundlage genommen werden..


    Wenn ihr einen Ehevertrag hättet in dem ihr beide Gütertrennung vereinbart hättet, dann sehe es anders aus....


    Verzichten kann Dein Mann soweit ich weiß auf den Unterhalt nicht.....

    Die Arge kann überhaupt keinen Umzug verweigern! Wir leben in einem freien Land und jeder kann hinziehen wo er will! Allerdings muss er das dann auch finanzieren können...... Wer allerdings Umzugskosten von der Allgemeinheit finanziert haben möchte, der muss sich eben an die Vorgaben halten.....

    Ein Student arbeitet normalerweise ja nicht versichrungspflichtig nebenher...Ich jedenfalls hatte auch nach abgeschlossenem Studium keinen Anpruch auf Alg ::::Und damit musste ich mich selber versichern, bzw. mir einen Job suchen, bei dem ich versichert bin...

    Ich weiuß nicht ob er überhaupt so einfach wechseln kann.... Nach meinen Infos ist für ihn die Versicherung zuständig in der er zuletzt war. Die muss ihn weiterversichern..in einem Niedrigverdienertarif, den auch die privaten anbieten müssen...... Wenn er allerdings versicherungpflichtig arbeitet kann er in die gestzliche wechseln....


    Bin mir da aber nicht 100 % ig sicher... Ich informiere mich noch mal...

    Hallo!


    Früher konnte man unter best. Umständen eine Vrelängerung der Förderunghöchstdauer beantragen...
    Habe ich auch gemacht...


    Informiere Dich da noch mal... Ist bei mir einfach zu lange her um da noch aktuelle Infos zu haben....


    LG Laetitia

    OK, Stimmt, habe mich noch mal schlau gemacht: die Beiträge die der Arbeitgeber in die Krankenversicherung zahlt bei einem 400 Euro Job gehen komplett in den Risikostrukturausgleich der KK!


    Dann bleibt dem Theradstarter also nur von den 400 Euro eben selber seine Krankenversicherung zu zahlen... wie gesagt sind das etwa 120 Euro z.Zt.....

    Hallo!


    Wenn Deine Eltern das bezahlen können sie es im Nachhinein von der Steuer absetzen als Unterstützung bedürftiger Angehöriger.... Genauso wie die Ausgaben für Essen, Kleindung etc. für Dich..Im Geringverdienertarif sind das in jeder KK etwa 120Euro pro Monat, die fällig werden...


    Du könntest Dich auch einfach entschließen Dir z.b einen 400 Euro Job zu suchen.......


    Und : Bei einem 400 Euro Job bist Du doch dann auch automatisch Krankenversichert... Jedenfalls wenn alles Korrekt läuft....udn ich richtig informiert bin..

    Halllo!


    Nöö - keine Leistungen - keine Versicherung soweit ich weiß ! Wenn Dein Freund normal verdinet udn Du keinen Ansrpuch auch Leistungen hast, dann musst Du Dich wohl selber Krankenversichern.... Und das darfst Du oder Dein Freund dann zahlen....Kann er aber im nachhinein als Unterstüztung bedürftier Angehöriger von der Steuer absetzen.....

    Hast Du es den schon bei Wohnbaugesellschaften mit Sozialwohnungen versucht?


    Da wird keine Schufa- Auskunft eingeholt..... Und mal ganz erhlich : an einer negativen Schufa ist man ja nun auch nicht ganz unschuldig...


    Als privater Vermieter würde ich auch niemand mit neg. Schufa nehmen, ganz erhlich...

    Vielleicht weil es ja auch aus Mitteln der Allgemeinheit vorfinanziert wurde? Damit letztlich aus Steuergeldern.... Nichts anderes ist letztlich ALG 2: eine Sozialleistung die aus Steuergeldern gezahlt wird .


    M. M. nach hat also die Allgemeinheit auch ein Recht darauf, ihr vorausgezahltes Geld nach den Regeln des Gesetzes wiederzubekommen.... Ich denke, daß die Regelungen aus solchen Gründen eben so sind....

    Und wenn Du mit Deinem Lebensgefährten zusammenlebst und selber kein Einkommen hast, dann muss man sich eben erst mal selber verischern ( geht im Gerignverdienertarif für ca 120 Euro) . Das kann Dein lebensgefährte später sogar von der Steuer absetzen als Unterstützung bedürftiger Angehöriger. Genauso wie die Lebensmittel , die er Dir sicher bezahlt - oder isst Du jetzt schon seit Mai nichts mehr ...


    Sorry für die Ironie - aber ich kanns mir manchmal einfach nicth verkneifen..