Ich weiß daß Steuerrecht nicht gilt! Aber mal ganz ehrlich: warum sollte bei Hartz 4 jemand einen Mehrbedarf bekommen wenn andere Erwachsene im selben Haushalt wohnen? Damit würde eine Ungleichbehandlung erfolgen zwischen Menschen die arbeiten ( vielleicht sogar nur arbeiten gehen können weil sie ein Au-Pair haben , wg. diesem dann aber die Steuerklasse zwei eben nicht merh bekommen ) und jmd. der nicht arbeitet..... Denn wenn jmd. arbeitet , heißt das ja nicht unbedingt , daß er mehr Geld zur Verfügung hat als jemamd der Hartz 4 bekommt.....
Ich denke mal wenn es so wäre ,daß man bei harzt 4 in einem solchen Fall einen Anspruch hätte , den man als arbeitender eben nicht hat, dann gäbe es dagegen schon ne Menge Klagen.....
Nebenbei habe ich auch schon mal irgendwo gelesen, daß es eben nicht unterschieldich gehandhabt wird. Soll heißen, daß eben bei Harzt 4 eine andere erwachsene Person auch den mehrbedarf ausschließt...Ich finde nur leider den Link nicht mehr...
Es geht ja hier eigentlich um die gesetzliche Definition von "Alleinerziehend" -- Und die kann der gesetzgeber nicht einmal so und einmal so definieren - da hätten schon jede Menge Juristen , Steuerrechtler und Normale Arbeitende Menschen aufgeschrien.
EDIT:
Kann er nicht - und tut er auch nicht!
Habe gerade in einem anderen Forum gelesen, daß es genauso ist wie ich geschrieben habe : sobald man mit einem anderen Erwachsenen in einem Haushalt zusammenlebt gilt man nicht mehr als alleinerziehend - egal ob Hatz 4 oder Steuerrecht. Die Defintion von "Alleinerziehend " ist damit geklärt - und im vorliegenden Fall hat damit die Arge korrekt gehandelt...