Beiträge von Laetitia

    Das Recht auf Sozialleistungen hast Du nur wenn Dein mann zu wenig verdient. Anscheinend tut er das ja nicht, denn die Arge hat Deinen Antrag auf Hartz 4 ja abgelehnt ....


    Was soll man denn sonst dazu sagen ? Hier weiß niemand was Dein Mann verdient und wieviel Unterhalt er zahlen muss für die Kidner die nicht bei ihm leben..


    Es gibt hier auf der Seite einen Hartz4 Rechner - vielleicht bemühst Du Dich mal selber darum das nachzuvollziehen was da berechnet wurde.... Wir können nämlich nicht hellsehen..

    Ich weiß daß Steuerrecht nicht gilt! Aber mal ganz ehrlich: warum sollte bei Hartz 4 jemand einen Mehrbedarf bekommen wenn andere Erwachsene im selben Haushalt wohnen? Damit würde eine Ungleichbehandlung erfolgen zwischen Menschen die arbeiten ( vielleicht sogar nur arbeiten gehen können weil sie ein Au-Pair haben , wg. diesem dann aber die Steuerklasse zwei eben nicht merh bekommen ) und jmd. der nicht arbeitet..... Denn wenn jmd. arbeitet , heißt das ja nicht unbedingt , daß er mehr Geld zur Verfügung hat als jemamd der Hartz 4 bekommt.....


    Ich denke mal wenn es so wäre ,daß man bei harzt 4 in einem solchen Fall einen Anspruch hätte , den man als arbeitender eben nicht hat, dann gäbe es dagegen schon ne Menge Klagen.....


    Nebenbei habe ich auch schon mal irgendwo gelesen, daß es eben nicht unterschieldich gehandhabt wird. Soll heißen, daß eben bei Harzt 4 eine andere erwachsene Person auch den mehrbedarf ausschließt...Ich finde nur leider den Link nicht mehr...


    Es geht ja hier eigentlich um die gesetzliche Definition von "Alleinerziehend" -- Und die kann der gesetzgeber nicht einmal so und einmal so definieren - da hätten schon jede Menge Juristen , Steuerrechtler und Normale Arbeitende Menschen aufgeschrien.


    EDIT:
    Kann er nicht - und tut er auch nicht!


    Habe gerade in einem anderen Forum gelesen, daß es genauso ist wie ich geschrieben habe : sobald man mit einem anderen Erwachsenen in einem Haushalt zusammenlebt gilt man nicht mehr als alleinerziehend - egal ob Hatz 4 oder Steuerrecht. Die Defintion von "Alleinerziehend " ist damit geklärt - und im vorliegenden Fall hat damit die Arge korrekt gehandelt...

    Hallo!



    Das was Dir das Jugendamt sagt gilt doch nur für den Fall daß ihr ( Du und Dein Ehemann ) getrennt bzw. geschieden seit!


    Ihr lebt doch aber zusammen, oder ?


    Dann ist er natürlich dafür zuständig daß Du unterhalten wirst. Natrülich nicht in Form von Barunterhalt, sondern er bezahlt einfach Dein Essen , deine Kleidung etc. mit und ihr wohnt ja auch zusammen in einer Wohnung.....Natürlich ist er mit dafür zuständig das du all diese Dinge hast...Hat er bisher ja wohl auch gemacht. Oder wovon hast Du die letzten 1,5 Jahre gelebt?


    Wo ist da jetzt das Problem???


    Verstehe ich nicht....


    Oder wolltest Du Dich trennen und dann Unterhalt fordern ? Dann sähe das Ganze anders aus, denn dann hättest Du auch Anspruch auf Trennungsunterhalt ( wenn Dein Mann wg der Zahlungen an die Kinder noch leistungsfähig ist, was ich für unwahrscheinlich halte) , den aber nicht das Jugendamt berechnen kann sondern das muss ein Anwalt tun. Oder das Gericht. Nach der Scheidung allerdings hast Du eben keinen Anspruch mher auf Unerhalt sondern nur die Kinder....


    Ich glaube Du bringst da einfach was durcheinander....

    Einen § dazu kenne ich nicht! Es ist allerdigns Fakt daß man als arbeitende Alleinerziehende nur dann den Freibetrag fü+r Alleinerziehende beanspruchen kann wenn keine andere erwachsene Person im selben Haushalt lebt. Und da ist es herzlich egal ob das eine Sorgeberechtigte Person ( so heißt das - nicht erziehungsberechtigt) ist , oder ein Au-Pair , oder ein Freund der mit dem Kind nicht verwandt ist, oder ein erwachsenes Kind..... Fakt ist, daß eine andere erwachsene Person den Freibetrag ausschließt.


    Ich kenne mich weitaus besser bei den Rechten der Arbeitenden aus..... Daher kann ich keinen § nennen der sich auf Hartz 4 bezieht...


    Aber bei arbeitenden weiß ich definitiv daß das eben so ist im Steuerrecht. Man geht einfach davon aus, daß man halt hilfe von den anderen Erwachsenen bei der Erziheung hat - und daher logischerweise nicht mehr alleinerziehend ist.....


    Warum sollte das bei Hartz 4-Bezug denn anders sein ?

    Oh... da haben sich unsere Antworten wohl überschnitten.... Der Vermieter hat bei baulichen Mägeln dafür zu sorgen das Abhilfe geschaffen wird...

    Sorry - aber wie gesagt: wenn es nur bestimmte Räume sind die Schimmelbefall haben und typischerweise eben die die wenig gehiezt werden , werde ich immer hellhörig...

    Was bitte soll den die Arge machen damit ihr wieder mehr Kanäle im Fernsehen habt?? Das ist wohl ehr was für den Kabelanbieter bzw. den Vermieter.... Und- Braucht man wirklich so viel Fernsehen?

    Den Umzug an sich kann Dir keiner verweigern. Natürlich kannst Du umziehen wohin Du willst. Die Arge aber kann Dir nur einen Umzug finanzieren wenn Du Arbeit dort gefunden hast, dringende berufliche Gründ dafür sprechen etc. etc. Und nicht weil Du einfach in der Nähe Deines Freunde wohnen willst.....Ist ja ein sehr presönlicher Grund.... Der nächste will vielleicht lieber an der Nordsee wohnen und ein paar Jahre später in den Alpen..


    Das musst Du dann selber finanzieren....

    Warum antwortest Du eigentlich nicht auf die Frage, warum Du meinst es wäre falsch in der Zeit in der Du auf einen Anerkennungspltz wartest was zu arbeiten?? Es kann doch auch befristet sein ---- Aber sieh zu das es wenigstens Versicherungspflichtig ist, sonst musst Du die KK auch noch zahlen.... Meinst Du wirklich es wäre falsch in der Zeit einfach mal irgendwas zu arbeiten??


    Reg Dich nicht über andere auf die mehr haben als Du - das ändert gar nichts. Behalt Dein Ziel im Auge und setz Dein Kräfte nicht fürs Jammern sondern fürs Verfolgen dieses Zieles ein.


    Nebenbei. Du kannst nicht beurteilen warum jmd Unterstützung bekommt - also solltest Du es auch nicht versuchen..

    Hase, ich habe ein abgeschlossenes Studium ( nicht mal schlecht sondern alle Noten in den besten 10 % des Jahrgangs in ganz Deutschland) .... Aber : Jammern hilft einfach eben nicht - und man kann es nicht aufs Brot legen. Ich arbeite völlig berufsfremd in einer Arbeit ,die viele andere als nicht Standesgemäß errachten würden. Und warum: weil ich nach dem Studium keinen Job hatte, keinen Anspruch auf irgendwas an staatlicher Unterstützung und einfach von irgendwas leben musste!!! Diesen Job wollte ich machen bis ich Anspruch auf Förderung habe. Hatte man mir auch alles zugesagt - nur leider wußte eben weder die Mitarbeiter die mir dies zugesagt hatten ( Fachvermittlungsdienst) noch ich, das bis dahin diese Stellen gar nicth merh vorhanden sein würden und die Förderung entsprechend nicht mehr möglich.


    Ist das nicht ungerecht ??? ich hätte weiß Gott was besseres verdient , wo ich mich doch so reingehängt habe in mein Studium.......( Sarkasmus aus)


    Verstehst Du ?


    So ist das Leben ! Hätte ich jetzt mein ganzes Leben mit Jammern über diese Ungerechtigkeit verbringen sollen??


    Mach einfach Deine Ausbildung zuende ! Ordne Dich solange unter , dann finde einen Job und lebe Dein Leben. Aber jammere nicht ewig - es gibt Digen die kann man nicht ändern - da nützt es dann auch nichts sich darüber ausfzuregen oder darüber zu jammern...

    Hallo!


    Wenn es wirklic ein Baulicher Mangel ist, dann wäre es sehr unwahrscheinlich das nur Deine Tochter probleme mit Schimmel hat. Bei so einem großen haus müssten auch andere Mieter betroffen sein...


    Habt ihr in der Richtung schon mal nachgefragt?


    Wenn es wirklich ein Baulicher Mangel ist,muss der Vermieter dafür geradestehen....


    Aber seid ihr da wirklich sicher??


    Wir hatten auch mal Mieter in unserem Haus, die meinten alles richtig zu machen mit dem Heizen und Lüften.... Haben aber Wäsche getrocknet im Wohnzimmer wiel sie einfach zu faul waren auf den Boden zu gehen.... Geheizt wurde auch falsch - im Schlaf- und kinderzimmer nämlich auch bei Minus-Graden gar nicht.. Aber sie haben sich gewundert, daß sie in dem Super Isolierten haus Kondenswasser an den Super-Isolierscheiben des Schlaf - und Kinderzimmers hatten... Ist ja klar - die Feuchtigkeitshalitge Luft ist dort kondensiert da die scheiben das kälteste in der ganzen Wohnung waren und kalte Luft halt nicht so viel Feuchtigkeit aufnehmen kann wie warme....


    Ich würde da erst noch mal richtig nachfragen und wie gesagt : andere Mieter müssen auch betroffen sein...

    Erst mal müsst ihr sicher sein, daß nicht falsches Verhalten mitschuld ist am Schimmel. Wäschtrocknen in der Wohnung z.b. oder nicht ausreichendes Heizen und Lüften.


    Schau zum Richtigen Heizen und Lüften mal hier http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-tipps/tipp_heizen-lueften-zentralheizung-heizenergie.htm oder hier http://www.holzfragen.de/seiten/vorbeugung_schimmel.html


    Wenn ihr das alles beherzigt, und der Schimmel immer wieder kommt ist ein baulicher Mangel wahrscheinlich für den der Vermieter zuständig ist.... Da müsst ihr Euch dann an ihn wenden , könnt ev. die Miete mindern ( obwohl Euch das ja nichts nutzt)....

    Ach ja : und Du bist kein Sozialschmarotzer wenn Du Arbeit bekommen könntest und die nicht annimmst??


    Du bist anscheinend Jung und gesund und hast ja auch nur keinen Bock für das Geld zu arbeiten.... Es gibt Leute die wäre froh wenn sie einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma bekämen ----

    Der Mehrbedarf, von dem Du sprichst, steht alleinerziehenden zu, da sie aufgrund des Alleinerziehens Mehraufwendungen was z.b. Betreuung etc angeht haben, als wie z.b. zusammenlebende.


    Der Mehrbedarf ist gedacht für z.b.:
    Dankeschönmitbringsel für Menschen, die Deine Tochter aufpassen, während Du wichtige Termine wahrnehmen mußt, wo Du sie nicht mit hin nehmen kannst . Bei siebenjährigen geht man davon aus, daß die sowieso mal bei anderen auswärts spielen gehen oder eben auch durchaus mal ne halbe Stunde allein klar kommen , z.b auch im Wartzimmer von Ärtzen mal sitzenbleiben können etc. Du musst sie also im Normalfall weder überall mit hinschleppen noch sie in der Zeit betreuen lassen.... Und Du hättest ja in der Schulezeit auch Zeit Dinge ohne sie zu erledigen ( z.b auch arbeiten) etc.etc.