Hallo!
Das C Alleinerbe ist stimmt so nicht. Dem Kind steht der Pflichteil zu ( 50%) ! Mehr nicht. Und falls A mal wieder heiratet z.b steht der Frau auch ein Pflichtteil zu.und der sog Vorraus! das sind zumeist alle Haushaltsgegestände unabhängig vom Wert sowie das Auto! ..Wenn kein anderslautendes Testament vorhanden ist...
Zum Alleinerben kann man jmd. nur duch ein Testament einsetzen.... Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge.
ganz so einfach wie Du anscheinend meinst ist das Erbrecht nun doch nicht.. Nicht in jedem Fall ist ein Kind immer Alleinerbe.
Ich würde in diesem Fall dafür plädieren, einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen...
falls C ins grundbuch eingetragen wird, kann auch dort die Arge unter Umständen verlangen, daß das Grundstück verwertet wird.... Hängt aber vom Einzelfall ab..
Noch was Auch wenn die Ehefrau nicht im Grundbuch steht ( ihr also nichts vom Haus gehört ) so ist doch der Wertzuwachs den das haus in der Ehe erfahren hat bestandteil des Zugewinns ! Und der muss ausgegelichen werden.....Denn die Ehefrau hat am Zugewinn mitgewirkt.
Nebenbei spielt es es heute keine Rolle mehr ob B sich scheiden lassen will! ist das Trennungsjahr um wird geschieden.... Und dann muss B ausziehen wenn es nicht Ihr Haus ist..... Alernativ wäre ein Mietvertrag rechtens , den aber die Arge nicht übernehmen wird, da es eben nicht ihr Haus ist und damit bestimmt nicth angemessen..