Beiträge von Laetitia

    Auch Beamte sind eben nicht und in jedem Fall unkündbar- Es gibt da schon ein paar Ausnahmen . Z.b. Straffälligkeit, best. Erkrankungen etc...Und dann steht man wirklich buchstäblich ohne Netz und doppelten Boden da.....


    Mein Rat - Zum Anwalt . Der wird wissen wie man vorgehen muss und was zu unternehmen ist..

    Dein Mann muss ev. auch trennungsunterhalt zahlen für Dich..für die Kinder sowieso... ist er dazu in der Lage und Du liegst mit allem was Du dann hast über dem Hartz 4 Satz, dann bekommst Du nichts mehr... Aber das muss Dir ein Anwalt ausrechnen... Würde jedenfalls eine beratung dort empfehlen. Denn die Arge wird darauf bestehen , daß Du diesen Unterhalt von deinem Mann einforderst...

    Du bist noch nicht mal 18! Da können Deine Eltern Dich nicht einfach hier lassen. Warum gehst Du eigentlich nicht mit , wen n sie auswandern? Vielleicht gibt es dort ja bessere Chancen....


    Ganz erhlich : Eltern sind nun mal dafür zuständig ihren Kinder eine Ausbilung zu ermöglichen und müssen sie auch unterhalten bis zu deren Ende.....Warum sollte der Staat das bei Auswanderen anders sehen ?? Sie entscheiden sich ja aus freien Stücken fürs weggehen....und werden nicht etwa dazu gezwungen.

    Verstehe ich trozdem nicht... Denn auch damals hat die Arge Dir das geld ja überwiesen. Folglich war es auf Deinem Konto und konnte abgebucht werden.... Denn für Miete hat man ja nen Dauerauftrag...

    Sorry - aber ich verstehe nicht wieso wg, Krankenhausaufenthalten Mietschulden entstehen.... Die Arge hat doch weitergerzahlt - also hätte doch ganz normal abgebucht werden können....???

    Einkünfte werden wg dem Zuflußprinzip in dem Monat angerechnet in dem sie aufs Konto eingehen...


    Hat man also im Dez. gearbeitet, bekommt das geld aber erst im Januar aufs Konto dann ist das Einkommen für den januar.... Das kann man aber überall nachlesen...Das gilt so auch für die Steuerrückerstattung...


    Aber Krankenversichern musst Du Dich -das ist Pflicht. Schau noch mal genau ... soweit ich weiß gibt es für Wenigverdiener diesen Tarif um die 120 Euro monatlich..... Wenn Du Harzt 4 bekommst bist Du darüber K-versichert. Also würde es sich ja maximal um einen Monat handeln den Du Dich selber versichern musst.... Das müsste doch zu schaffen sein...


    Falls Deine Eltern dich diesbezlg weiter unterstützen wollen können sie das von der Steuer absetzen als außergewöhnliche Belastung...

    Wenn ihr in der Gewerkschaft wärt würde die den Anwalt übernehmen..... Bei geringem Verdienst kann man prozeßkostenhilfe beim Amtsgericht beantragen. dann ist je nach verdienst der Anwalt und die Kosten für das gericht ganz kostenlos oder man muss nur einen geringen teil zahlen..


    Einfaach mal nach dem Sticjwort googeln - da gibts sogar Seiten wo man sich schon ausrechnen lassen kann was man zahlen muss und ob überhaupt...

    Ist schon richtig mit den 6 Monaten..jedenfalls so wie ich es verstehe.....Wenn man nachliest steh da immer daß man ununterbrochen 24 Monate gearbeitet haben muss um 12 Monate ALG 1 zu bekommen. Müsste auch im Bescheid gestanden haben...


    Bei Deinem Verdienst würde bei einem Zusammenziehen wohl kein Harzt 4 Anspruch mehr bestehen.
    Damit müsstest Du auch die KK Deiner Freundin zahlen.


    Aber: du kannst die Unterstützung die Du für sie zahlen musst ( inkl. der Krankenkassenkosten) von der Steuer absezten unter Unterstützung bedürftiger Angehöriger. Google mal danach...


    Ansonsten kannst Du Dir den Bezug von Hartz 4 auch mal hier auf der Seite im Hartz 4 Rechner ausrechnen lassen...

    Auf den Gesamtwert kommt es beim Zugewinnausgleich nicht direkt an.


    Es kommt darauf an was jede partei vor der Ehe gehabt hat und was jede partei zum Ende der Ehe hat....Diese Differenz muss ausgegelichen werden....


    Muss echt ein Anwalt klären.....


    Wer übrigens garantiert Dir das A nicht wieder heiratet, oder noch ein Kind bekommt?? Oder noch irgendwo eines auftaucht von dem keiner bisher weiß?

    Hallo!


    Das C Alleinerbe ist stimmt so nicht. Dem Kind steht der Pflichteil zu ( 50%) ! Mehr nicht. Und falls A mal wieder heiratet z.b steht der Frau auch ein Pflichtteil zu.und der sog Vorraus! das sind zumeist alle Haushaltsgegestände unabhängig vom Wert sowie das Auto! ..Wenn kein anderslautendes Testament vorhanden ist...
    Zum Alleinerben kann man jmd. nur duch ein Testament einsetzen.... Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge.


    ganz so einfach wie Du anscheinend meinst ist das Erbrecht nun doch nicht.. Nicht in jedem Fall ist ein Kind immer Alleinerbe.


    Ich würde in diesem Fall dafür plädieren, einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen...


    falls C ins grundbuch eingetragen wird, kann auch dort die Arge unter Umständen verlangen, daß das Grundstück verwertet wird.... Hängt aber vom Einzelfall ab..


    Noch was Auch wenn die Ehefrau nicht im Grundbuch steht ( ihr also nichts vom Haus gehört ) so ist doch der Wertzuwachs den das haus in der Ehe erfahren hat bestandteil des Zugewinns ! Und der muss ausgegelichen werden.....Denn die Ehefrau hat am Zugewinn mitgewirkt.


    Nebenbei spielt es es heute keine Rolle mehr ob B sich scheiden lassen will! ist das Trennungsjahr um wird geschieden.... Und dann muss B ausziehen wenn es nicht Ihr Haus ist..... Alernativ wäre ein Mietvertrag rechtens , den aber die Arge nicht übernehmen wird, da es eben nicht ihr Haus ist und damit bestimmt nicth angemessen..

    Nööö - habe nur eine Frage: was ist so schlimm an der Massnahme, daß Du die partout nicht willst???


    Soweit ich weiß hat die Arge in Fällen wo es begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gibt immer noch das Recht Dich zum MDK vorzuladen und das zu überprüfen..... Und da kannst Du nicht absagen - da musst Du mitwirken....


    Ganz ehrlich: jeder in bestimmten Gegenden weiß welche Ärtze immer auf Wunsch krankschreiben - warum sollte die Arge das nicht wissen??

    Nööö hängt es nicht!


    Es sind definnitiv eben nicht die Argen die das zahlen ( auch nicht die Argen der Otpionsgemeinde) sondern eben die Gemeinde selber.... Und da muss man auch den Antrag stellen wenn ich es richtig verstanden habe.


    Und es ist eine Freiwillige Leistung...


    Weitere Optionen wäre z.b die Nachfrage bei den örtlichen Kirchengemeinden, die für solche Fälle auch hin und wieder mal Töpfe haben...... Aber: auf all dies gibt es eben keinerlei Rechtsanspruch....

    Naja - Du hast einen 400 Euro Job.... Das ist ja kein Vollzeitjob sondern bestenfalls für ein paar Stunden.,... Und wieso hast Du da denn Abzüge??? Normalerweise hat man bei 400 Euro Jobs keine Abzüge. Gut, Deine KK musst Du selber zahlen - aber das sind keine Abzüge. Davon kann man natürlich keine Rücklagen bilden....


    Such Dir einen Vollzeitjob! Zur Not auch irgendwas in der Leiharbeitsbranche....

    Darauf hast Du hier noch keine Antwort gefunden??? Dann würde ich doch noch mal schauen....


    Dazu findest Du hier gaaaanz viele Antworten.


    1. ALG 1 bekommt nur wer gearbeitet hat und zwar Sozialversicherungspflichtig.
    2. ALG 2 bekommst Du nur wenn Deine Eltern nicht fuer deinen Unterhalt aufkommen koennen / unter 25
    [ber 25 kannst Du unabhaengig von den Eltern ALG 2 bekommen. Allerdings wirst Du dann wohl ne Menge Massnahmen von der Arge bekommen bzw , halt Arbeitsstellen vermttelt bekommen, die Du dann auch annehmen solltest, falls Du keine Sanktionen bekommen wilslt..

    Ok ich habe im Link geschaut : Du hast recht ! Es gibt im die Ausnahme, daß volljährige Geschwister nicht den Status "Alleinerziehend" gefährden...


    Bei allen anderen personen die erwachen sind und im selben haushalt leben ist das aber nicht so...... Ich weiß von jmd. der ein Au pair hat damit er arbeiten gehen kann und daher die Steuerklasse 2 nicht bekommt......


    Allerdings müsste das dann im Steuerrecht auch so sein...

    Doch ist es!


    Ganz ehrlich: ich würde das anders machen. Das Sparbuch sollte nicht auf den Namen deines Sohnes laufen sonst bekommt ihr beim Datenabgleich unweigerlich probleme wenn ihr es nicht angebt. Und wenn ihr es angebt, müsst ihr ev. etwas davon verbrauchen...( weiß ja nicht was sonst noch da ist,,,,)


    Also: Sparbuch sollte auf Namen der Oma laufen - aber Du ( da Dein Sohn noch nicht volljährig ist) sollte verfügungsgewalt über den Tod hinaus haben.... Dann könnt ihr im Falle eines Falles darüber verfügen ( ohne Erbschein) da es ein sog. Vertrag zu Gunsten Dritter ist... Das Buch ist de Facto aber nicht Eures!


    Könnt ihr das ncith so mit der Oma vereinbaren? Denn da ihr sowieso nicht dran könnt ist es ja doch nutzlos - könnte aber Ärger bedeutenn...

    Nach meiner Rechtsaufffassung ist Untermiete wirklich nur mgölich wenn man selber in einer Wohung wohnt und ein oder mehrere Räume untervermietet.


    Rein rechtlich geht das mit dem Mieten und dann an einen anderen weitergeben auch nicht so wie Du Dir das vorstelltst..... da würde kein Vermieter mitmachen. Und es würde dem Missbrauch ja auch Tür und Tor geöffent.... Stell Dir mal vor findige Geschäftemacher würden alle möglichen verfügbaren Wohnungen anmieten und ( natürlich teurer ) anderen überlassen...