Mein Sohn lebt in Deutschland und ist dort uneingeschränkt einikommenssteuerpflichtig.
Ich selber lebe in Hurghada/Ägypten und habe nun den Sohn meines Sohnes, also
mein Enkelkind, in meinen Haushalt aufgenommen. Das Kind ist 5 J. alt und soll
im kommenden Jahr hier auf die Deutsche Schule in Hurghada gehen. Wer bitte weiß,
wie das in einem solchen Falle mit dem Kindergeld läuft?