Beiträge von mani

    Hi,
    nur Antrag stellen bei der Krankenkasse auf Zuzahlungsbefreiung. Du brauchst keinen Anwalt, nur das Einkommen bei der Krankenkasse nachweisen. Und für 2009 stellst Du einen Antrag auf Erstattung der geleisteten Zuzahlungen.
    LG

    Miki111
    Mit der gleichen Fragestellung habe ich schon einen Beitrag von Dir gelesen, da ging es um deinen Bruder der alleine wohnt. Du stellst jetzt die gleiche Frage für dich, der noch bei den Eltern wohnt. Das bedeutet ja nur das Du und Deine Eltern eine Bedarfsgemeinschaft und dein Bruder eine Einzelperson im ALG II-Bezug sind. Wenn Du jetzt hier nur Antworten sehen willst wie man möglichst viel Geld neben den Sozialbezug erhalten kann bist Du nicht im richtigen Forum.
    Das sehe ich so.

    Hi,
    ist mir auch so ergangen. Hatte für Mai 09 ALG 2 bezogen wird ja immer im voraus überwiesen. Nahm am 15. Mai eine Beschäftigung an und die erste Lohnzahlung erfolgte am 29. Mai. Bekam einen Bescheid das ALG 2 für Mai komplett zurückzuzahlen. Legte Widerspruch ein mit der Begründung das ich den Geldzufluss vom 29. Mai für Juni 09 benötige.
    Wurde abgelehnt mit der Begründung des Zuflussprinzips. Hätte ich die erste Lohnzahlung am 1. Juni bekommen wäre es nicht zu einer Rückforderung gekommen.
    Sorry tut mir leid für euch.

    1. Die Nebenbeschäftigung ist auf jeden Fall bei der ARGE anzumelden.
    2. Einkommen bis 100 € ist frei und wird nicht angerechnet.
    3. von 101€ bis 400 € dürfen 20 % behalten werden.
    4. bei 400 € dürfen 160 € behalten werden und 240 € werden angerechnet.

    Bravo Herr Koch,
    auf solche Weisheiten haben wir gewartet.Sie haben uns aber noch nicht gesagt, welche Arbeiten wir
    machen sollen. Und wo werden diese Arbeiten angeboten ? Was machen die Leute die diese Arbeiten zur Zeit verrichten ?
    Sie haben selbst in der Vergangenheit Dreck am stecken gehabt und reißen immer wieder die Fresse auf.
    Pfui Teufel Herr Koch

    Hi Draussen,
    diese 6 Monate reichen für eine Verlängerung des ALG I Anspruches nicht aus. Dazu wären 12 Monate notwendig.
    Aber siehe es als Chance für eine Festanstellung wenn dein Arbeitgeber mit Dir zufrieden ist.
    Viel Glück
    mani

    Hallo Uniamni,


    wende Dich zuerst an Deine Krankenkasse, die wird Dir den Weg mitteilen können.
    Aber da ja alles mehr oder weniger noch ein offenes Verfahren ist,
    wirst Du dich noch ein wenig gedulden müssen bevor Du dein Geld zurück beantragen kannst.
    Das kommt auf die Bewilligungsbescheide an.


    MfG

    Hallo mamaleon05,


    als ALG II Bezieher kann ein Vermittlungsgutschein ausgestellt werden.
    Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
    Habe leider keine andere Information fuer Dich.


    Alles Gute


    mani