Beiträge von mani

    Hallo Adam,
    warum bis Du dagegen, das Dein Enkel eine psychologische Untersuchung machen soll ?
    Man ist natürlich nicht verpflichtet einer ärztlichen Untersuchung zu zustimmen. Aber was spricht dagegen.
    Es kann doch sein,das sich dieses Gutachten auch positiv ausfallen kann.
    Dein Sohn mit der Familie kann doch im Moment für den Enkel auch keine Perspektive sein.


    MfG

    1) SvenSZ und berlinsven ist für mich eine Person.


    2) mir geht es auch um Sachlichkeit und Hilfe in der Sache und Erfahrungsaustausch.
    3) aber wenn ich das Gefühl habe das es nur darum geht wie man das soziale Netz ausschöpfen kann geht mir das gegen den Strich.
    4) Ich bleibe dabei, ich setze keine Kinder in die Welt bevor ich meine Existenz selbst gesichert habe. Wenn die/das Kind/er schon da sind und ich komme dann in diese schlechte Situation ist das natürlich etwas anders.


    Hiermit endet mein Beitrag zu diesem Thema (Kinderwunsch während des Bezugs von Sozialleistungen)
    Gruß
    mani

    1) Willst Du dich trennen, ja oder nein?
    2) kein Amt der Welt kann Dir eine Trennung verbieten.
    3) Wenn Du aber ein Amt nötig hast das für deinen und des Kindes Lebensunterhalt notwendig ist dann setze Dich mit diesem Amt in Vebindung um alles weitere zu besprechen.


    MfG

    H-Hansen : Deine Antwort ist nur nichtssagend und Scheiße. Ohne Begründung!


    Merlins_Hexe : Beginnt Dein Leistungsbezug im April 10 ist diese Rückerstattung als Einkommen zu bewerten und anzurechnen. Es ist entscheidend, wann die Rückerstattung auf deinem Konto gebucht wurde.


    MfG

    1) Wenn Du jetzt einen ALG II Antrag stellst wird natürlich auch deine jetzige Wohnung mit überprüft zwecks Größe und Angemessenheit. Ist diese Wohnung zu groß, wird dir ein Umzug sowieso nahegelegt bzw. aufgezwungen.


    2) Wenn Du im Leistungsbezug bist hat die ARGE auf jeden Fall das Recht zu entscheiden, ob Du überhaupt umziehen darfst.


    3) Solltest Du Ersparnisse haben wäre ein Umzug und dann erst ALG-II Antrag besser. Beachte aber dabei die Angemessenheit (25qm alleinstehend, 60 qm mit Partner)


    MfG
    mani

    Gehe zur ARGE und beantrage für September 2010 das die bisherige Leistung weitergezahlt wird. Begründe dies damit das der Lebensunterhalt im September noch nicht alleine getragen werden kann. Verweise darauf das die erste Lohnzahlung erst am 15. des Monats erfolgt. Wenn dann die erste Lohnabrechnung vorliegt muss du diese bei der ARGE zur Nachberechnung vorlegen. Beachte aber hierbei, daß du wahrscheinlich etwas zurückzahlen musst da dir dann nicht mehr die komplette Leistung für den September zusteht. Ihr habt ja Mitte September Einkommen erziehlt was natürlich angerechnet wird.


    Gruss
    mani

    Hallo,
    ich weiß ja nicht wo Du wohnst aber in fast jeder etwas größeren Stadt gibt es eine Verbraucherberatung oder eine Sozialberatungsstelle. Die können in solchen speziellen Fällen Rat erteilen.


    Gruß
    mani

    Hallo,
    Ich frage mich welche finanziellen Vorteile Du meinst ?


    Wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, muß dieser Gewinn selbstverständlich der ARGE als Einkommen gemeldet werden.
    Gruss
    mani

    Hallo,
    zu 1) wenn Du diese Arbeitsstunden nicht vorher der ARGE mitgeteilt hast, bleibt die Arschkarte so und so bei Dir. Jede Arbeit gegen Entgelt ist vorher zu melden. Probearbeiten, Praktikum etc.


    zu 2) Da verstehe ich gar nicht was es da vorzuwerfen gibt. Ob Du am 1. oder 2. des Monats eine Festanstellung beginnst ist doch völlig unerheblich. Du bist am Ende des Vormonats aus dem Leistungsbezug raus.

    Hi Danni,
    kündigen auf keinen Fall. Da könnte die Arge Schwierigkeiten machen weil Sie die Hintergründe nicht kennt, von wegen Kinder alleine und so weiter. Gehe weiter zum Arzt und mache AU solange es geht. Und laß Dich nicht weiter unter Druck setzen den was diese Firma macht ist nicht seriös. Nach weiteren Au werden die Dich sowieso kündigen.

    Gehe zum Arbeitsamt und stelle einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1. Dort wird geprüft ob Du die Voraussetzungen dafür erfüllst. Wenn nein gehst Du zur ARGE und stellst einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2.
    Es ist ein Spießrutenlauf, aber Du kannst nicht erwarten das man Dir die finanzielle Unterstützung ohne Mitarbeit (Kopien,Originale,Bescheinigungen) und Rennerei auf die Treppe legt.

    Du brauchst keine Angst zu haben.
    Du wirst in kurzer Zeit eine Einladung des Gesundheitsamtes deiner Heimatstadt erhalten. Dieser Arzt soll Dich auf Deine Arbeitsfähigkeit untersuchen.
    Ein Attest kann die ARGE von Dir gar nicht verlangen weil Du hast eine AU von deinem Arzt und die ist gültig. Wenn die ARGE weitere Befunde will, muß sie alles weitere veranlassen und auch die Kosten dafür tragen.
    Keine Sorge.