@ Allo
Was hat das hier mit diesem Thema zu tun?
Gruß
mani
Beiträge von mani
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Ich bin jetzt etwas verwirrt.
Also diesen Minijob habe ich erst in der Arbeitslosigkeit begonnen.
Daher auch meine Versicherungspflicht erstmalig bei dem Beginn zugestimmt.
Ist das vielleicht ausschlaggend.
Gruß
mani -
Elch
Es hätte gereicht der Fragenstellerin Ihre These zu bestätigen. Mit dem Arsch zu hause bleiben weil man nicht genug verdient tun schon genug.
Die Fragenstellerin hätte gerne den Regelsatz 364.-€ plus Minijob 400.-€ = 764,-€.
Die Miete plus Nebenkosten wird natürlich auch bezahlt. -
@ Gawain
Danke für deine Antworten.
Nachdem ich in die RV knapp 40 Jahre voll eingezahlt habe würde dieser kleine Beitrag den ich jetzt zahle meine spätere Rente ja nicht in die Höhe schnellen lassen. Aber es wäre schön gewesen wenn mir dieser kleine Beitrag nicht angerechnet werden würde. In der jetzigen Situation braucht man halt jeden Euro.
Aber was nicht ist das ist nicht.
Trotzdem vielen Dank für deine Mühe.
Gruß
mani -
@ Gawain
Danke für den Versuch mich zu informieren.
Ich gehe für 6,15 € die Stunde ca. 55 - 65 Stunden im Monat meiner Nebenbeschäftigung nach. Ich bleibe also immer unter der 400.- € Grenze. Mein Beitrag zur Rentenversicherung bewegt sich zwischen 15 - 20 € je nach Einkommen.
Gruß
mani -
Hallo alle im Forum,
ich habe da eine Frage die mir hier vielleicht beantwortet werden kann bevor ich damit zum Jobcenter gehe.
Ich habe seit Mitte März einen Minijob. Ich habe dabei auf Versicherungsfreiheit verzichtet und zahle daher je nach Höhe des Einkommens einen prozentualen Beitrag in die Rentenversicherung ein der mir sofort vom Arbeitgeber abgezogen wird. Das Jobcenter geht bei der Nachberechnung aber immer vom Bruttobetrag aus. Aber das ist doch nicht mein Nettoerwerbseinkommen. Der mir abgezogene Rentenversicherungsbeitrag wird nicht beachtet. Das ist doch nicht korrekt oder sehe ich das falsch?
Ich hoffe auf Antwort und sage schon mal Danke.Gruß
mani -
Kann schon möglich sein, dass Teile des Stromverbrauchs vom JC zu zahlen sind!
Dazu zählen z.B. die Kosten für (wenn vorhanden) Heizungspumpen, Wasser-oder Abwasserpumpen, Durchlauferhitzer, etc.
Allerdings wird es nie so weit kommen, dass alle Stromkosten übernommen werden....Genau so ist es.
Wenn das Warmwasser über eine externe Einheit( z.B. Durchlauferhitzer) hergestellt wird muss das JC einen Mehraufwand bewilligen. Dieses gilt seit dem 1.1.2011.
Es muss aber ein Antrag gestellt werden. Der Mehrbedarf wird nicht automatisch berücksichtigt.Gruß
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Unschuldige Kinder in die Welt setzen,
und jetzt schauen wie man sich aus der Verantwortung stehlen kann.
Ganz toll , aber du hast ja deinen Spaß gehabt.Gruß
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Woher wusste das JC von dem BESUCH.
Das JC kann nur anrechnen was es weiß.Gruss
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Klar kann jeder den Pkw-Führereschein machen. Ich habe das auch bezahlt bekommen mit Gutschein vom Jobcenter aber für ein Auto geben sie kein Geld mehr zu wie früher wenn mann nicht zur Arbeit kommt.
Also auf deine Kommentare können die hier Betroffene verzichten.
Ich werde vorschlagen das man dich(wenn Du Arbeit hast) mit der Stretchlimonsine abholt.
Gruß -
1) Vor allem das Geld noch nicht verwenden auch wenn es schwerfällt.
2) zum Jobcenter nachfragen ob der Bescheid O.K. ist.
3) zuviel gezahltes Geld darf zurück gefordert werden.
4) Fehler können immer passieren (vor allem im Jobcenter) -
Ich kann Dich gut verstehen, weil es mir genau so ergangen ist. Wenn Du dein Geld am 1. des neuen Monats bekommen hättest wäre es auch nicht zu einer Anrechnung gekommen. Aber beiß in den sauren Apfel und sei froh wenn Du mit dieser Behörde nichts mehr zu tun hast wenn es mit deinem neuen Job klappt.
Alles Gute
mani -
Hallo,
das kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt auf mehrere Sachen an.
(Wohnung, Miete, Nebenkosten, Heizung etc)
Geh zum Arbeitsamt oder Jobcenter und beantrage Aufstockung.
Oder Antrag stellen auf Wohngeld.
Hier im Forum gibt es gute ALG II und Wohngeldrechner. Probiere es mal aus.MfG
mani -
Hallo,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wenn Du eine REHA beantragen willst oder eine Erwerbsminderungsrente, dann wird von der Rentenversicherungsanstalt geprüft ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Also ab zur Rentenversicherung und Beratungsgespräch.MfG
mani -
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Ob das rechtens ist willst Du wissen ?
Auch beim Minijob soll es geben:
bezahlten Urlaub, Lohn im Krankheitsfall, etc.
Die Realität sieht anders aus:
Es wird nur bezahlt die Zeit die der Chef bezahlen will, ansonsten kannst Du gehen.
Sag deinem Boss.: "L m a A" fahr selbst.MfG
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Ist vielleicht Haarspalterei !
Aber im Haushaltsbegleitgesetz wurde beschlossen das ab Januar 2011 kein Zuschlag mehr gewährt wird.
Die Zahlung erfolgte aber im Dezember 2010.MfG
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@ lacki Danke für deine Antworten.
Werden wir versuchen.Aber selbst 2 Monate bezahlen ist als H4 schwierig, aber Fragen kostet nichts.
Wobei auch zu beachten ist, das Antrag stellen nicht gleich Bewilligung ist.MfG
mani -
Eine Kopie des Urteils vorlegen dürfte ja kein Problem sein und kann auch nicht nachteilig sein.
Aber ein Gutachten vom vom Arzt oder eine Untersuchung vom medizinischen Dienst sollte die ARGE veranlassen da Du ansonsten die Kosten trägst wenn Du das selbst in Auftrag gibts. -
@ lacki
eben nicht. Wir waren auf dem Rentenamt. Dort wurde gesagt das auf Grund keiner Beitragszahlung die Voraussetzungen nicht mehr erfüllbar sind. Es zählen Beitragszeiten nicht Anrechnungszeiten. Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen.
Es geht nicht um irgend welche Vorteile finanzieller Hinsicht die durch eine Erwerbsminderungsrente sowieso nicht gegeben sind da sie voll angerechnet werden. Aber meine Frau ist 60 Jahre und ich möchte vermeiden, das sie wie schon versucht, sie in einer hirnrissigen, beschissenen, nutzlosen und für den Steuerzahler teureren Maßnahme zu stecken.
Nur zur Info Lacki. Denn ich kenne deine Kommentare. Wobei ich nicht alle schlecht finde.Gruß
mani