Hi Koffer
bist Du sicher, das Du im richtigen Forum bis?
LG
mani
Hi Koffer
bist Du sicher, das Du im richtigen Forum bis?
LG
mani
Hallo zedka123
Du warst in stationärer Behandlung. Ich nehme an in psychatrischer Klinik.
Dort sind Sozialarbeiter die Dir weiterhelfen können.
Gruß
mani
ja, aber vorher musst du den zu zitierenden Text mit der linken Maustaste blau markieren, also die linke Maustaste festhalten und über den entsprechenden Text ziehen. und dann auf die Sprechblase
Hallo Ihr beiden,
vielen Dank für eure Hilfe. Schönen Sonntag.
Gruß
mani
Hallo Leute,
ich bin kein Spezialist im Forum.
Ich habe auch selbst schon Fragen gestellt und auch Antworten bekomme. Ob hilfreich oder nicht.
Aber wenn ich kann gebe ich gerne selber Hilfe,Tipps oder Anregungen.
Dabei möchte ich einen vorherigen Beitrag teilweise zitieren. Ich sehe das ja auch bei anderen Beiträgen.
Aber bei mir klappt das nicht.
Ich hätte gerne eure Anleitung dazu.
Danke
mani
"Wer arbeiten will, findet Arbeit."
Du sagst doch klipp und klar das dein Mann nicht arbeitswillig ist.
Dann trenne Dich doch.
MfG
mani
Ich frage mich langsam mit wem Dein Mann telefoniert hat.
Also nach Jobcenter klingt das nicht.
Beratungsgespräch mache ich Auge in Auge.
Und Du immer mit deinem Lebenslauf, den interessiert kein Schwein.
Aber wenn dein Mann ALG II beantragen muss, dann seid Ihr eine BG (weißt Du was das ist?)ein Topf.
Lg
mani
[quote='Coffee','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=84810#post84810']Hi,
Was kann an einem Lebenslauf von einem promovierten Akademiker
korrigiert werden?
Aber ihr wollt Auskunft und stellt Fragen.
Ihr erwartet Antworten.
Es werden Gegenfragen gestellt. Aber Ihr wollt keine Angaben machen.
Dann sind die Antworten genau so.
Außerdem ist der Lebenslauf von euch beiden zum jetzigen Zeitpunkt völlig uninteressant.
Wenn Ihr denn Antrag stellen müsst, dann kommen ganz andere Fragen!
Lg
mani
Hallo,
dein Mann hat Fragen gestellt, und möchte eine Antwort. Ist ok. Kann er auch erwarten.
Aber er hat keinen Antrag auf ALG II gestellt. Also kann er auch nur das mitteilen was er bereit ist zu sagen.
Solltet Ihr aber einen Antrag stellen müssen, dann müsst Ihr beide Die Hosen runter lassen.
Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und es muss alles angegeben werden was Ihr beide habt.
(Einkommen,Ausgaben)
MfG
mani
Hallo anton45,
dann warte doch erst mal ab ohne Anwalt.
Du weißt doch glaube ich noch gar nicht genau was Sie von Dir will.
( Scheidung, Unterhalt für sich, Unterhalt für das Kind, das alleinige Sorgerecht ).
Warte die erste Verhandlung ab und dann kannst Du mit dem Spruch der Verhandlung immer noch einen Anwalt nehmen wenn Du mit irgend etwas nicht einverstanden bist.
MfG
mani
Das Sie nur noch über Ihren Anwalt mit Dir kommuniziert spricht leider nicht für eine gütliche Einigung!
Ich denke mal das Jobcenter sollte bei Dir mal etwas genauer nachforschen!
Mfg
mani
Wie ritagrau
wenn Ihr noch miteinander reden könnt, dürfte es doch kein Problem sein eine zum Wohle des Kindes vernünftige Regelung zu finden.
Wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, wird jeder Familienrichter ein gemeinsames Sorgerecht anordnen.
Solange es geht versuche mit deiner Ex alles gütlich zu regeln.Ein Anwalt ist teuer.
Je weniger Streitpunkte desto billiger.
Wenns nicht anders geht dürfte doch ein guter Anwalt in Berlin keine Schwierigkeit sein.
MfG
mani
So viele Antworten auf einen Fragesteller/in wo es zum Himmel nach Sozialbetrug stinkt.
Auch die Mitbewohner werden betrogen da dieser"Besucher"
natürlich in der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt wird.
Dieses Forum soll Hilfestellung leisten aber nicht Schmarotzer unterstützen!
MfG
mani
Ist ja toll von Bene 123 !
meldet sich neu an, stellt eine Frage, bleibt ca 1 Std. im Forum und ward dann nicht mehr gesehen.
Dann kann man sich eine Antwort ersparen.
MfG
mani
@ jones
selbst wenn das Einkommen am 30.11. zufliesst gilt es für den kompletten November.
Gruß
mani
Es gilt das Zuflussprinzip.
Das Geld wird in diesem Monat angerechnet wo es eingegangen ist.
MfG
mani
lacki
1) ducado hat Deine Antwort noch nicht einmal gelesen (letzte Aktivität 27.8.13 / 14:21 Uhr)
2) nimmst Du neuerdings Medikamente die Dich milde stimmen?
Ansonnsten kann ich Deine Antwort nicht begreifen. Du bist doch sonst auch gegen solche Leute.
Er soll doch da Anträge stellen, wo er sich 20 Jahre lang rum gedrückt hat.
MfG
mani
@ xenia007
Du schreibst auf einen Beitrag vom 3.12.2011.
Ich glaube das hat keinen Sinn mehr.
MfG
mani
Hallo,
lies mal deinen Beitrag Nr. 4.
Rechtschreibfehler ohne Ende.
Sonst:
Du Azubi 26 Jahre alt, danach: nichts
Dein Freund 25 arbeitslos
Gegensatz:
Ich Azubi 15 Jahre alt, danach:40 Jahre geknüppelt nicht nur für mich sondern auch für den Staat
Aber beim Kindermachen bist Du bestimmt besser.
Aber ich werde gleichgestellt mit diesen Leuten die noch nichts aber auch gar nichtszustande bekommen haben, außer nach Hilfe vom Staat zu brüllen.
Gruß
mani
Hallo,
wer zusätzlich sich etwas dazuverdient hat auf jeden Fall mehr. Den Freibetrag!!!
Deine Kollegin blickt nicht durch oder will alles: Regelsatz ,Miete und Verdienst. So lässt es sich gut leben.
Antwort auf deine Frage: Der Freibetrag wird vom Nettolohn berechnet.
Das ist auch wichtig für Minijober.
Der Bezieher von ALG II sollte bei der Aufnahme von Minijob von der Versicherungsfreiheit absehen.Dadurch werden geringe Beiträge für die Rentenversicherung einbehalten, die aber sehr wichtig sind für eventuelle Ansprüche. Nicht ein Riesensprung in der Rentenhöhe.
Aber: Erwebsminderungsrente, Kur,Rehamaßnahmen,vorzeitiger Rentenbezug.
Gruß
mani
Hallo
wenn Du 600.-€ verdienst hast Du einen Freibetrag von 200.-€. Die hast Du auf jeden Fall mehr gegenüber dem Regelsatz.
Wo das Geld angerechnet wird ist doch schnurzpiepe. Ob Regelsatz oder Miete ist doch egal. Deine Kollegin hat wahrscheinlich soviel verdient das der Freibertrag den Regelsatz überschritten hat, und daher auch ein Teil der Unterkunftskosten reduziert wurden.
Gruß
mani