Zitat
wevell
Rechtsgrundlage kann ich Dir nicht nennen.
Im Internet habe ich immer Überbrückungsgeld in Verbindung mit Existenzgründung gelesen.
Aber im Forum"gutefrage.net" habe ich diesen Hinweis bekommen.
MfG
mani
Zitat
wevell
Rechtsgrundlage kann ich Dir nicht nennen.
Im Internet habe ich immer Überbrückungsgeld in Verbindung mit Existenzgründung gelesen.
Aber im Forum"gutefrage.net" habe ich diesen Hinweis bekommen.
MfG
mani
Hallo Forengemeinde,
hatte vorher schon mal ein Thema wo ich erwähnte das ich im Juli 2015 durch die 63er Regelung in Rente gehen werde.
Das Problem ist natürlich das die Rente für Juli erst zum Ende des Monats gezahlt wird. Da ich natürlich nicht den ganzen Juli ohne Geld auskommen kann, muß ich den Juli auch noch Hartz IV beziehen. Das heißt das ich das Hartz IV natürlich zurück zahlen muß da die erste Rente noch im Juli aufs Konto kommt.
In meinem damaligen Beitrag wurde mir immer erklärt das das so ist. Aber keiner hat mir mitgeteilt das ich Überbrückungsgeld beantragen kann, wobei ich dann den Hartz IV Satz in 6 Monatsraten zurückzahlen kann.
Habe ich in einem anderen Forum erfahren.
War euch das denn nicht bekannt?
MfG
mani
Rechnung:
ALG II für April und Mai wird gezahlt Ende März für April und Ende April für Mai.
Du hast im April 2011 deine Arbeit aufgenommen,
solltest Du deinen Lohn im April bekommen haben wäre der Monat Mai nicht mehr anrechnungsfähig.
Hast Du aber den Lohn für April im Mai bekommen ist er natürlich anrechenbar, und muß angerechnet werden
Du lebst hier in einem freien Land.
Du kannst hinziehen wohin Du willst, aber wenn das Amt oder der Steuerzahler das ganz oder auch nur zum Teil bezahlt oder bezahlen soll, hat er gut das Recht zu prüfen ob diese Kosten angemessen sind!
MfG
mani
ZitatWas Sie sich hier vorstellt spielt überhaupt keine Violine.
Es muss amtsärztlich geprüft werden zu welchen Arbeiten Sie überhaupt in der Lage ist!
Dein Berufsberater hat da gar nichts zu melden, Du bestehst darauf auf Deine Arbeitsfähigkeit untersucht zu werden.
MfG
mani
Du hast einen schweren Hirnschaden.
Heilung zwecklos.
Einweisung Psychatrie, lebenslang.
MfG
mani
abnehmen!!!
MfG
mani
Hi Leute,
es ist aber leider so,daß die Nachberechnung mittlerweile nicht mehr monatlich gemacht wird wie vorher. Ich musste monatlich meine Lohnabrechnung einreichen und wurde nachberechnet. Die Nachberechnung findet jetzt erst zum Ende des Bewilligungszeitraumes statt. Nach Verdienst kann es sein das ich erst nach 6 Monaten den zuviel einbehalten Lohn erstattet bekomme.
MfG
mani
Hi,
die Rente ist nicht üppig aber auch nicht gering. Aber die Rente für August würde ich natürlich gut für den September brauchen, denn das Geld nützt mir für den August nichts mehr.
Danke für Deine Antwort.
Gruß
mani
Hi lacki,
habs zwar schon geahnt aber das Leben ist kein Wunschkonzert.
Danke Dir trotzdem.
Gruß
mani
Alles anzeigenHallo Leute,
ich kann zum 01.07.2015 nach 45 Arbeitsjahren die 63er Regelung in Anspruch nehmen und in Rente gehen.
Rente wird aber erst zum Ende des Monats ausgezahlt.
Bedeutet, das ich noch für 07.2015 H4 beziehen muss obwohl ich schon Rentner bin.
Bedeutet aber auch das ich den H4 Bezug zurückzahlen muss, da die Rente am 31.07.2015 auf das Konto kommt.
Sehe ich das richtig?
Im voraus vielen Dank
Gruß
mani
Danke für die zahlreichen Antworten !!
Gruß
mani
Hallo Leute,
ich kann zum 01.07.2015 nach 45 Arbeitsjahren die 63er Regelung in Anspruch nehmen und in Rente gehen.
Rente wird aber erst zum Ende des Monats ausgezahlt.
Bedeutet, das ich noch für 07.2015 H4 beziehen muss obwohl ich schon Rentner bin.
Bedeutet aber auch das ich den H4 Bezug zurückzahlen muss, da die Rente am 31.07.2015 auf das Konto kommt.
Sehe ich das richtig?
Im voraus vielen Dank
Gruß
mani
In deinem Problem kann ich Dir nicht helfen, aber Du solltest einen Rechtschreibekurs besuchen.
LG
mani
Bei diesem Fragesteller kommt mir das kotzen!
Er 19, Sie 20, Kind 20 Monate.
Und fragt dann, ob er mit einer getrennten Beziehung mehr Kohle kriegen kann.
Für einen Mann der über 40 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat,
ein Schlag ins Gesicht.
MfG
mani
Sanktionen sind Dir sicher!
Gruß
mani
In einer Nebenkostenabrechnung, die auch noch von einer Firma erstellt wird, ist alles aufgelistet oder sollte es zumindest sein was das Amt wissen muss.
In einem Mehrparteienhaus ist in der Abrechnung der gesamte Ölverbrauch angegeben und eure Anteile aufgelistet.
Du solltest nicht lamentieren, sondern froh sein, wenn deine Nachzahlung als angemessen anerkannt wird, und diese vom Staat und Steuerzahler beglichen wird.
Das zum Spiel vom Amt!
mani
ZitatIch hatte vor,in eine FamilienVersicherung einzutreten.
Du kannst nicht in eine Familienversicherung eintreten!
Du kannst höchstens darin aufgenommen werden.
Elternteil und Kind / Ehemann und Ehefrau oder umgekehrt /
Bei Dir sehe ich nur den Gang zum Jobcenter
Gruß
mani
.
ZitatBestünde bei Gerichtsverfahren nicht immer die große Gefahr sich zu verschulden, würde ich wohl direkt einen Rechtsanwalt aufsuchen.
[/QUOTE]
Lizan
Besorge Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein (15.-€ ) und gehe zu einem Fachanwalt für Sozialrecht. Er kann Dir Auskunft geben.
Eine Rückerstattung des Stromversorgers wird auch nicht als Einkommen angerechnet.
Genau so sehe ich es bei Dir.
Es hat Dir im November-Dezember etwas zugestanden was Du aber nicht bekommen hast.
Gruß
mani
Das Geld kannst du behalten. Genauso wie das Wechselgeld an der Supermarktkasse.
bla
Danke für Info
Schönen Sonntag
mani
Hallo Leute,
ich orientiere mich an das Thema "Erstattung von der Krankenkasse"
Wie sieht es denn aus wenn ich eine Rückerstattung meines Stromversorgers erhalte?
Diesen habe ich doch aus meinem Regelsatz bezahlt.
Gilt der dann auch als Einkommen?
Gruß
mani