Rechtsanwalt - aber ein guter!
Beiträge von Jennifer
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Ich schätze, mit 1000 Euro könnten sie über dem ARGE-Satz sein. Kommt drauf an, wie viel Heizkosten sie haben (Strom zahlt die ARGE nicht), und wie viel die Krankenkasse kostet. Wenn das Haus allerdings zu groß ist für einen Zuschuss, weiß ich nicht, ob die ARGE nicht sagt: ausziehen in eine für zwei Leute angemessen große Wohnung und das Geld für den Verkauf des Hauses verbrauchen. Erst wenn das verbraucht ist, gibt es Zuschuss. Allerdings gibt es da auch die Regelung, dass man pro Lebensjahr und Lebensalter je 150 Euro behalten darf (aber nur, wenn man dieses Vermögen schon hat, nicht erst ansparen - alles Angesparte wird als Einkommen angerechnet und muss verbraucht werden, bevor mal ALG II bekommt). Geh do mal zu einer Beratungsstelle - die können das genau ausrechnen.
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Kommt drauf an, in welchem Bundesland die Wohnung liegt - in Bayern z.B. gesteht einem die ARGE zu zweit nur eine 2-Zi-Whg. zu, in NRW beispielsweise eine 3-Zi.-Whg.. Da gibt es eine Tabelle in den ARGE-Stellen, die kannst du dir holen. Da steht alles drin über Wohnungsgrößen, Baujahr und Kosten.
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Psychosomatische Krankheitsreaktionen.
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Hat jemand Erfahrungen, wie so eine Befragung/Begutachtung beim ärztlichen oder psychologischen Dienst des Arbeitsamtes abläuft?
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Zumindest etwas Geld müssen sie dir aber sofort geben, wenn du keines hast - auch wenn die endgültige Bearbeitung deines Antrags dauert.
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Der Haushaltsvorstand bekommt so viel. Die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft weniger.
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Das Kindergeld wird gänzlich als Einkommen angerechnet, nicht nur teilweise.
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In der Regel gibt es dafür keine Zuschüsse. Bezahlt werden nur Klassenfahrten, und da auch nur bestimmte und nur bis zu einem bestimmten Betrag.
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Die ARGE wendet sich selbst an die Eltern. Und wenn diese nicht zahlen wollen, aber verpflichtet sind, holt sich die ARGE das Geld per Gericht.
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Wenn es ein normales ärztliches Attest ist, MUSS es anerkannt werden. Sonst unterstellen die dem Arzt ja eine Straftat (Gefälligkeitsattest). Allerdings wäre ein FACHÄRZTLICHES ATTEST/GUTACHTEN gut - denn wenn dem AA ein Attest eines praktischen Arztes nicht ausreichend erscheint, leg denen ein fachärztliches vor.
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Wende dich sofort an den Vorgesetzten - am besten gleich an den Amtsleiter - und schildere die Dringlichkeit.
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