Ehepartner zählen als Zeugen. Fragt sich nur, wie glaubwürdig der Richter einen Ehegatten gegebenfalls finden würde. Bekannte, Freunde können mitgehen, z.B. oder jemand von einer HartzIV-Beratungsstelle, wenn er/sie dazu bereit ist.
Beiträge von Jennifer
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Dann weiß Horst Grunert jetzt Bescheid. Interessant das mit der Schutzkleidung.
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Ich weiß nicht - bei einem 400-Euro-Job neben der Schule...
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Schneller ginge es, wenn man gleich die Kopien mitbringt und sich nur noch Stempel und Unterschrift beim Empfang draufmachen lässt. Ist natürlich teurer für den ALGII-Empfänger. Aber um die Rundfunkgebührenbefreiung zu kriegen, muss man denen ja auch gleich die Kopien ihres eigenen Bescheides mitbringen, die sie dann stempeln, damit man sie dann an die GEZ schicken kann.
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Ich bin so informiert, dass die ARGE bis 400 Euro Verdienst pro Monat dem Jobber 100 Euro lässt und von den restlichen 300 Euro zehn Prozent, also ganze 30 Euro. Erst von einem Verdienst über 400 lässt sie einem vom Rest zwanzig Prozent. Erkundige dich lieber nochmal bei einer Beratungsstelle.
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Natürlich behalten sie ihre Messer, ebenso wie ihre Kleidung - sind ja auch ihre eigenen. Ebenso könnte der Meister all das den Azubis zur Verfügung stellen.
Der Vater des Koch-Azubis fand es jedenfalls nicht begeisternd, dass der Meister das nicht tut.Außerdem fiel mir das nur in Bezug auf die Antwort von Horst Grunert ein, der meinte, man solle mal fragen, wie es denn mit der Kostenübernahme durch den Betrieb sei.
Offensichtlich wird nichts übernommen. -
Ich weiß von einem Koch-Azubi, der seine gesamte Bekleidung und die Messer, alles, was er eben braucht, selbst zahlen musste. Und nicht nur er. (Ausbilder ist in NRW).
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Du hättest es angeben müssen. Und nun wollen sie anscheinend nachprüfen, ob du nicht auch noch irgendein zusätzliches Einkommen hast, was du nicht angegeben hast, weil sie misstrauisch geworden sind. Wie sind die überhaupt darauf gekommen, dass deine Tochter was verdient hat?
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Ich habe in so einem Fall mal bei der Caritas gefragt - mit teilweise Erfolg, d.h. bei einem Teil haben sie mir geholfen (schwerer Schrank aufgebaut und zwei schwere Hängeschränke angebracht). Dass nach den Tabellen der ARGE deine Wohnung zu groß und zu teuer für eine einzige Person ist, stimmt.Die übernehmen dann weder den Umzug noch (in der Regel) die Miete.
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Wahrscheinlich muss man diesen Mehrbetrag aber beantragen - bei der ARGE muss man doch immer alles vorher beantragen. Es sei denn, das mit dem Führungszeugnis ist eine Ausnahme. Keine Ahnung.
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Sie sind auch nicht abgedeckt - schließlich bekommt die 18-Jährige lediglich 5 Euro pro Bewerbung genehmigt. Da bleibt eine ganz schöne Differenz.
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Ja, klar, wird abgeklärt. Aber wie sieht es aus, wenn der Betrieb (ein Geschäft, keine Firma) die 13 Euro NICHT übernimmt? Wie sieht es dann mit der Zahlung durch die ARGE aus?
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Wenn sich eine 18-jährige Schülerin (sie und ihre Familie bekommen ALGII) um einen (Aushilfs)Job bewerben will und dazu ein polizeiliches Führungszeugnis braucht, das 13 Euro kostet - muss die ARGE diese Kosten übernehmen? Es ist so, dass die ARGE pauschal für jede Bewerbung 5 Euro zahlt - aber durch die 13 Euro wird dieser Pauschalbetrag ja überschritten. Was muss die 18-Jährige tun? Muss sie erst einen Antrag stellen bei der ARGE und deren Antwort abwarten? Oder kann sie das Führungszeugnis schon mal anfertigen lassen und die Quittung später bei der ARGE einreichen?
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Auf jeden Fall werdet ihr von den 50,000 Euro so viel verbrauch müssen, bis euch wieder ALG II zusteht. Was die Rückforderung angeht, würde ich sofort einen versierten Anwalt oder eine HartzIV-Beratungsstellt aufsuchen. Die ARGE geht davon aus, dass ihr dieses Vermögen bewusst verheimlicht habt. Da könntet ihr auch noch ein Verfahren wegen Leistungsmissbrauch etc. an den Hals kriegen.
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Vielleicht können die Leute von der Freien Hilfe Berlin euch auch sonst ein wenig weiterhelfen? Dass sie vielleicht Sozialarbeiter und/oder wirklich therapeutisch fähige Leute kennen und empfehlen können. - Das ist blöd, dass sie in diesem Knast nichts tun. Da wird geredet von Reintegration und/oder Therapie, aber wie sieht es in der Realität aus? Natürlich, jeder ist für sein eigenes Leben verantwortlich - aber nicht allein. Die Gesellschaft ist mitverantwortlich. Ich meine damit keineswegs nur die Eltern und Bekannten, sondern die durch die politischen Vorgaben geformte Gesellschaft ganz allgemein.
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Ein Pfarrer weiß oft auch Anlaufstellen.
An deiner Stelle würde ich zu einer HartzIV-Beratungsstelle gehen und den Fall schildern (Adressen weiß z.B. die Linkspartei oder Frauenhäuser oder auch Kirchen).
Und ich würde dafür sorgen, dass der Betroffene selbst sich um seine Belange kümmert - er mit den Ansprechpartnern im Knast redet. Du sagst ja, er ist volljährig. Natürlich ist es gut, dass du ihm hilfst - aber wenn er selbst GAR NICHTS macht oder zu fertig ist, etwas zu machen, braucht er vielleicht auch pschologische Unterstützung. Wenn er nichts selbst tut oder tun kann, bleibt sonst alles an dir hängen. Und wenn du sagst, ihr lasst ihn höchstens einige Tage bei euch wohnen, dann sieht es ganz schlecht aus. Denn so schnell wird er ohne Geld und allein stehend keine Wohnung finden. Und wenn du sagst, im Obdachlosenheim will er nicht schlafen,sondern geht wieder in seine schlechte Umgebung zurück, dann braucht er vielleicht wirklich tatkräftige UND außerdem psychologische Unterstützung. -
Ich fürchte, es ist egal, wo man sein Kreuz hinmacht - da muss man sich nur anschauen, was aus den Grünen mit ihrem anfänglichen Idealismus geworden ist (ich meine nicht die Basis, sondern die "Großkopferten" im Parlament).
Mit 58 können sie dich wenigstens nicht mehr zu 1-Euro-Jobs verdonnern, die nichts bringen. Wenigstens diesen Kampf wirst du nicht führen müssen.
Eine Sauerei ist, dass immer mehr menschliche Arbeitskräfte durch Maschinen ersetzt und somit überflüssig werden. Das ist eine Tendenz, die sich nicht ändern wird. Der Mensch bleibt dabei auf der Strecke - abgesehen von den Wenigen, die daran verdienen (höhere Chefs z.B.).
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Wende dich mal an die Ansprechpartner in diesem Knast - Sozialarbeiter, Pfarrer, Bewährungshelfer.
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Die haben die Kaltmiete erhöht.
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Ich würde es mit einem fachärztlichen Attest und einem Gespräch beim Amtsleiter versuchen. Wenn es nicht hilft, ein guter Fachanwalt. - In NRW kannst du die MOG überschreiten, allerdings musst du den Rest dann selbst vom Regelsatz dazuzahlen. Und in Schleswig Holstein gibt es Wohnungen innerhalb der MOG, soweit ich weiß.