Beiträge von Jennifer

    Ein Bekannter von mir ist von Bayern nach NRW gezogen - und es ging anstandslos, dass er dort von der ARGE eine der dortigen Mietgrenze angemessene Wohnung bezahlt bekommt. Er musste lediglich den Umzug und die Kaution selbst zahlen. ES GEHT, DEFINITIF. Nur auf den Kosten für die Kaution bleibt man eben sitzen, die muss man selbst zahlen - aber nicht die Miete. Grund: Im GG verankerte Freizügigkeit in Bezug auf den Aufenthaltsort. Plus Recht auf ALGII - bloß in dem Fall eben nicht die Kaution und die Umzugskosten.

    Fall 2. Wie hoch ist denn die Einkommensgrenze eines alleinstehenden Vaters, dessen Sohn seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, bis der Vater für den Sohn zahlen muss? Was ist, wenn der Sohn die Schule abgeschlossen hat, aber keine Lehrstelle findet?


    Und: wo ist das Gesetz geblieben, dass Eltern und Kinder grundsätzlich füreinander aufkommen müssen?

    Fall 1: Eltern kriegen ALGII, erwachsenes Kind arbeitet. Kann die ARGE das Kind zum Zahlen für die Eltern heranziehen, wenn das Einkommen des Kindes hoch genug ist?


    Fall 2: Der umgekehrte Fall. Eltern verdienen, erwachsenes Kind will ALGII. - Holt sich die ARGE das Geld von den Eltern? Wie viel? Und: gibt es einen Unterschied, ob das Kind über oder unter 25 ist?


    Nach meiner bisherigen Information müssen Eltern und deren Kinder nämlich grundsätzlich füreinander aufkommen, egal ob sie zusammen/in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen oder nicht.

    Dass die Freiburger keine Kaution zahlen müssen, stimmt. Sehr wohl aber müssen sie dir eine Wohnung zahlen, die den Vorschriften der ARGE Freiburg entspricht, und keineswegs nur so viel wie du für deine bisherige Wohnung bezahlst. Was für eine abenteuerliche Idee der Freiburger ARGE! Man lernt doch nie aus in Bezug darauf, was sich die ARGEn z.T. alles ausdenken.

    Es ist definitiv so, dass den Eltern nichts passiert, wenn sie den 19-Jährigen rausschmeißen. Was nicht heißt, dass ICH es machen würde. Aber es ist eine - verzweifelte - Lösung, und zwar eine schnelle, bevor noch mehr passiert. Und die Mühlen der Behörden - sind ja nicht selbst betroffen - mahlen langsam.

    Soviel ich weiß, bieten sie dir keine neue Wohnung mehr an, wenn du auch das zweite Wohnungsangebot ablehnst. Du musst beim Antrag für eine neue Wohnung genau schildern, was du aufgrund deiner Erkrankung und familiären Verhältnisse brauchst. Dem Wohnungsamt und sämtlichen Vermietern, die billige Wohnungen/Sozialwohnungen anbieten, also Wohnungsbaugesellschaften. Oder du findest privat das Passende.

    Wenn das Amt nicht zustimmt, kannst du zwar trotzdem umziehen, musst dir aber von der ARGE am neuen Wohnort zunächst die neue Wohnung genehmigen lassen (neuen Mietvertrag vor dem Unterschreiben erstmal der neuen ARGE vorlegen), und dir wird weder der Umzug noch die Kaution für die neue Wohnung gezahlt. Gezahlt wird von der ARGE die Miete der neuen - genehmigten! - Wohnung.

    Nicht Jugendamt - einen Antrag an die ARGE, dass der Sohn die ganze BG vorsätzlich in noch größere Armut treibt und auch gar nicht daran denkt, sein Verhalten zu ändern. Ein solches Zusammenwohnen ist unerträglich und, vor allem, unzumutbar.
    Oder: ihn einfach mit Sack und pack vor die Tür setzen, und zwar buchstäblich, wegen der unzumutbaren Zustände. Dann MUSS die ARGE ihm eine neue Unterkunft zahlen, auch eine Obdachlosenunterkunft.
    Die zweite Möglichkeit geht am schnellsten. Den Eltern drohen auch weder Sanktionen noch Strafen, denn ein 19-Jähriger ist kein kleines, hilfloses Kind.

    18-jährige und ältere in einer BG lebende Kinder bekommen auch nicht mehr als 276 Euro. Der allein erziehenden Zuschlag von 41 Euro allerdings fällt ab dem 18. Lebensjahr des Kindes weg. "Toll".

    Wenn du Anspruch auf ALGII hast, bekommst du es überall in der BRD. Wenn du allerdings nicht arbeitsbedingt umziehst, sondern aus rein privaten Gründen, musst du sowohl den Umzug als auch die Kaution für die neue Wohnung (die du dir erst von der ARGE in deinen künftigen neuen Wohnort genehmigen lassen musst, bevor du den Mietvertrag abschließt!) selbst zahlen. Nur die Miete für die neue - genehmigte - Wohnung wird dann von der ARGE übernommen. Und: du musst dich natürlich bei der alten ARGE abmelden, bevor du dich bei der neuen anmeldest.

    Ich dacthe, die Eltern sind immer zum Zahlen für ihre Kinder verpflichtet und umgekehrt, solange sie ausreichend Geld haben bzw. so viel, wie der Staat für ausreichend befindet. Ausnahme: wenn ein Kind zum zweiten Mal seine Lehre schmeißt, weil es keinen Bock mehr hat. Erst dann sind die Eltern von ihrer Zahlungsverpflichtung für das Kind befreit. Das ist meine Information.

    Ist von Stadt zu Stadt verschieden - du musst vor Ort fragen. Am besten eine HartzIV-Beratungstelle. Wohnungsbaugesellschaften, die Sozialwohnungen vergeben, kennen auch die Tabellen der ARGE - nur entsprechen diese Tabellen nicht immer den wirklichen gesetzlichen Ansprüchen. Die gesetzlichen Ansprüche richten sich nach den einzelnen Mietspiegeln.

    Man muss auch darauf achten, dass Anspruch auf Ortsabwesenheit (3 Wochen jährlich, darüberhinaus nur auf vorherigen Antrag bei der ARGE) enthalten ist. Wenn sich in der Vereinbarung ein Passus findet, der besagt, es bstünde kein Anspruch auf OAW, dann ist das nämlich rechtswidrig. Und man muss das in der Form NICHT unterschreiben.

    Die Leistung der ARGE besteht bei mir augenblicklich ausschließlich darin, mich unter Druck zu setzen. Was nichts nützt. Bin fast dauernd krank. In besseren Phasen kann ich 1 1/2 Stunden arbeiten. Ich bewerbe mich auch in den besseren Phasen - erfolglos. Unter dem Druck der ARGE geht es mir schlechter - und meine Arbeitsfähigkeit sackt auf Null. "Tolle" Leistung der ARGE. Bei so genannten arbeitsscheuen Leuten mag Druck vielleicht was bewirken, nämlich dass sie sich aus Angst vor Streichungen um Arbeit bemühen. Wenn man sich aber sowieso schon nach besten - d.h. mit den überhaupt noch verbliebenen - Kräften um Arbeit bemüht, um endlich die ARGE und die Ärzte vom Hals zu kriegen, dann wirkt sich zusätzlicher Druck der ARGE kontraproduktiv aus, nett ausgedrückt. Nicht nett ausgedrückt: zusätzlicher Druck macht einen kaputt und zerstört damit den letzten Rest von Arbeitsfähigkeit auch noch.

    Er muss von seinem ALGII ansparen. Außerdem hat er als allein stehende junge (nicht körperbehinderte) Person keinen Anspruch auf eine Waschmaschine. Er kann zum Waschsalon, sagt die ARGE. Auch wenn eine Waschmaschine im Keller eines Hauses für alle Mieter zur Verfügung steht, hat er keinen Anspruch.
    Kann er nicht beim Roten Kreuz, der Caritas oder ähnlichen Organosationen fragen, ob die eine gebrauchte Waschmaschine haben, aus einer Haushaltsauflösung günstig z.B.? Das ist besser als viel Geld auszugeben.