Alles anzeigenHallo Nero,
die meiner Meinung nachsinnvollste Argumentationskette ist folgende:
Du bist bei deinem Eltern aus- und bei deiner Freundin eingezogen und hast dort ja auch Miete gezahlt. So solltest du Anspruch auf ALG II haben - also auch auf die Zahlung einer eigenen Wohnung.
Grüße,
Joachim
Hallo Joachim,
vielen Dank erstmal für deine Antwort. Mir fallen da allerdings noch Fragen zu ein:
1. Wäre das ein "offizieller" Auszug? Denn an-/umgemeldet wurde damals nichts, das habe ich ja (wahrscheinlich) blöderweise verpennt. Reicht also der "Ist-Zustand" aus, um zu sagen, dass ich bei meinen Eltern aus- und bei meiner Partnerin eingezogen bin?
2. Habe ich auch keine Miete gezahlt, es war auch kein Untermiet-Verhältnis, sondern nur eine private Absprache. Selbe Frage wie oben: reicht die Tatsache dass es so war aus, um Ansprüche geltend machen zu können, oder müsste ich das in irgendeiner Form belegen können?
3. Da die Mieterin der Wohnung (=die Mutter meiner Partnerin) ebenfalls HartzIV-Empfängerin ist, würden ihr im Nachhinein Nachteile entstehen dadurch dass ich dort (auch als Zivi/FSJ'ler => berufstätig) gewohnt habe? Möchte natürlich nicht, dass ich evtl. ne Wohnung krieg aber meine Schwiegermuter in spe plötzlich x-tausend Euro zurück an die Arbeitsagentur zahlen muss.
Fragen über Fragen...
viele Grüße,
Nero