Hallo
ich bin hier neu, und hoffe dass ich trotzdem hilfreiche Antworten als neuling bekomme.
Ich war von jan. 2005 bis sept. 2006 in elternzeit, und bekam vom april 2006 bis sept. 2006 gut 550 Euro ALG II.
Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft, also mein Mann, unser Kind und ich.
Heute kam ein schreiben, in dem stand was wir an kapitalerträgen (mein mann und ich) im jahr 2005 hatten (angaben lt. bundesamt für finanzen).
das sind 599+14 euro bei mir und 105+58 bei meinen Mann.
nun sollen wir nachweise über guthaben und kapitalerträge von 2005 (wo ich KEIN HARTZ IV hatte) und 2006 nachweisen.
nun meine fragen:
- warum interessiert 2005?? hatte alg II nur 04/2006-09/2006
- was wenn wir zusammengerechnet über die grenze vom vermögen kommen? (glaube das kommen/kamen wir 2006).
wir sind juni 1976 (Mann) geboren und ich sept. 1982, unser kind jan. 2005.
Selbst wenn wir im jahr 2006 zusammengerechnet mehr als diese freigrenze hatten, wir können nicht mehr nachweisen wieviel wir in welchem monat hatten, da wir 4 tagesgeldkonten hatten die mittlerweile gelöscht sind und keine unterlagen mehr haben.
was kann uns als schlimmstes drohen? wird alles gestrichen oder ggf nur anteilig? ich hab nun echt schíß und muß sehen wo ich jahresbescheide herbekomme von ich mal ein konto hatte.
Wäre schön, wenn mir jemand eine auskunft geben könnte.
LG Ramona