Danke Nataly,
ich habe Heute mit einem Mitarbeiter der Caritas gesprochen.
Er wird versuchen, folgendes zu klären.
Meine Erbschaft wurde in 3 Teilen über einen Zeitraum von 5 Monaten ausbezahlt. Muß der Freibetrag 3x berücksichtigt werden?
Wenn die Erbschaft als 1 Einkommen behandelt wird, dürfte der Betrag nur gezwölftelt werden und der Rest anschließend als Vermögen berücksichtigt werden!
Mir wird jetzt schon 16 Monate das ALG II gekürzt!
Ich werde die Ergebnisse der Caritas hier schreiben und bedanke mich bis dahin für die Antworten.
mfG
sonmalero