Hallo,
ich habe hier zwei widersprüchliche Zeitungsartikel liegen.
Der erste besagt, dass das Sozialgericht Schleswig (AZ: S 32 AS 214/06) entschieden hat, dass "Eltern, die Leistungen zum Lebensunterhalt vom Sozialamt (SGBII) erhalten, können von der Arbeitsagentur einen Kostenzuschuss für die Einschulung (z.B. für Schulranzen und Schultüte) verlangen. Grund: die Kinder dürfen nicht schlechter gestellt sein."
Dagegen lautet ein Bericht der Zeitschrift Verdi Publik, Ausgabe 09/2007:
"Viele Eltern, die mit ihren Kindern von ALG II leben, mussten sich für den Ranzen ihrer Erstklässler verschulden. Denn seit 2005 gibt es keine Beihilfen mehr für Schulkosten, (...)."
Was stimmt denn nun? Das Urteil ist aus 2006, dürfte demnach aktueller sein? Wie überprüft man denn grundsätzlich den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen, wie (wo) kann man Gerichtsurteile nachlesen?
Irgendwelche Ideen?
Liebe Grüsse,
Pepperchen