Beiträge von Pepperchen

    Hallo,


    ich habe hier zwei widersprüchliche Zeitungsartikel liegen.


    Der erste besagt, dass das Sozialgericht Schleswig (AZ: S 32 AS 214/06) entschieden hat, dass "Eltern, die Leistungen zum Lebensunterhalt vom Sozialamt (SGBII) erhalten, können von der Arbeitsagentur einen Kostenzuschuss für die Einschulung (z.B. für Schulranzen und Schultüte) verlangen. Grund: die Kinder dürfen nicht schlechter gestellt sein."


    Dagegen lautet ein Bericht der Zeitschrift Verdi Publik, Ausgabe 09/2007:
    "Viele Eltern, die mit ihren Kindern von ALG II leben, mussten sich für den Ranzen ihrer Erstklässler verschulden. Denn seit 2005 gibt es keine Beihilfen mehr für Schulkosten, (...)."


    Was stimmt denn nun? Das Urteil ist aus 2006, dürfte demnach aktueller sein? Wie überprüft man denn grundsätzlich den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen, wie (wo) kann man Gerichtsurteile nachlesen?


    Irgendwelche Ideen?


    Liebe Grüsse,


    Pepperchen

    Danke euch für euren Rat :)


    Ich habe gestern und heute meinen Freund Google befragt, der spuckt Richtlinien aus, die besagen dass einer Person 45 qm zustehen, jeder weiteren 15qm zusätzlich.


    Ich werde erstmal um einen Gesprächstermin bitten und dann sehen wir weiter.


    Liebe Grüsse,


    Pepperchen

    Hallo,


    ich bin neu in diesem Forum und habe gleich eine Frage:


    Ich lebe mit meiner Tochter (4 Jahre) in einer 2-Zimmer-Wohnung. Im Mietvertrag ist keine Wohnungsgrösse eingetragen, in der Mietbescheinigung stehen 60qm.


    Ich würde gerne umziehen, da die Wohnung aufgrund von Dachschrägen und der Tatsache, dass sie über zwei Etagen verläuft fürchterlich klein ist. Wir nutzen das eine Zimmer als Schlaf- und Kinderzimmer, meine Tochter braucht dringend ein grosses Bett und einen Schreibtisch, da sie nächstes Jahr höchstwahrscheinlich eingeschult wird, aber ich habe keinen Platz dafür!


    Nun habe ich mir den Spass gemacht und meine Wohnung vermessen. Die Fläche unter 1m-Schrägenhöhe hab ich weggelassen, zwischen 1m und 1,50m hab ich die Hälfte berechnet und komme so auf eine Gesamtfläche von 47qm.


    Und nun zu meiner Frage:


    Steht mir ein Umzug zu, da der Wohnraum so klein ist? Habe ich gesetzlich Anspruch auf 60qm bei zwei Personen? Wenn ja, hat jemand Formulierungstipps - immerhin wohne ich seit 4 Jahren hier und man könnte das auch als 'stillschweigendes Einvernehmen' ansehen oder sowas.


    Danke schonmal :)


    Liebe Grüsse


    Pepperchen