Wer entscheidet das denn mit der Unterhalspflicht gegenüber 18-jährigen?!
Das es prinzipiell nicht so ist, das die Unterhaltspflicht mit Vollendung des 18.Lebensjahr endet - ist uns klar.
Grüße,
Luani239
Wer entscheidet das denn mit der Unterhalspflicht gegenüber 18-jährigen?!
Das es prinzipiell nicht so ist, das die Unterhaltspflicht mit Vollendung des 18.Lebensjahr endet - ist uns klar.
Grüße,
Luani239
Hallo Joachim,
Der Ausbildungsvertrag wurde mitte Dezember 2006 geschlossen und Ausbildungsbeginn ist laut Vertrag der 01.08.2007.
Der Sohn von meinem Freund ist aber seit mitte Juni 2007 krank geschrieben. Vom Betrieb wurde aber schriftlich zu gesagt, das der Ausbildungsplatz bis zur Genesung aufrecht erhalten wird. Das Jugendamt hat gegenüber der Mutter mitgeteilt, dass mein Freund seinem Sohn mit erreichen des 18.Lebensjahres nicht mehr unterhaltspflichtig ist.
Gruß, Luani239
Hallo,
wir haben viele ungeklärte Fragen.
Der Sohn (17 Jahre, wird in den nächsten 3 Wochen 18) von meinem Freund , ist im Juni an Lymphdrüsenkrebs erkrankt. Der Genesungsprozess wird vorraussichtlich bis Mitte nächsten Jahres andauern.
Er wohnt bei seiner Mutter (Eltern sind getrennt lebend), hat seinen Realschulabschluß noch gemacht und zum 01.08.2007 einen Ausbildungsvertrag. Nur konnte er diesen auf Grund seiner Krankheit nicht antreten. Laut dem Arbeitsgeber wird der Ausbildungsplatz bis zu seiner Genesung aufrecht erhalten.
Was heisst das jetzt für meinen Freund??
Im Normalfall wird der Unterhalt des Kindes (oder 18-jährigen) ja neu berechnet oder zu dem Verdienst des Lehrgeldes gegengerechnet.
Wie ist jetzt die rechtlich Lage? Von wo kann der Sohn meines Freundes Lebensunterhalt beziehen??
HartzIV?! Krankengeld?! Unterhalt der Eltern??!
Um schnelle Hilfe wären wir sehr dankbar!!
Gruß Luani239