Beiträge von hermes28

    Hallo zusammen,
    kann mir hier jemand vielleicht "schreiben" wer eine Berechtigung hat einen ausgefüllten Folgeantrag aus der Bedarfsgemeinschaft einreichen darf.


    Bsp:
    Vater ist der Antragsteller und hat Folgeantrag ausgefüllt.


    Frage:
    Darf die Tochter mit einer Vollmachtserklärung des Vaters diesen Folgeantrag einrechen?


    Auf eine Antwort von euch würde ich mich sehr freuen.


    Gruß an ALLE :)