Beiträge von St.-B.H.

    Hallo!


    Bitte scheue Dich nicht Dir Hilfe vom Amt zu holen!
    Ich denke mal, dass es nicht das Problem sein sollte das 9€ über dem soll sind. Du kannst Begründen weswegen Du in die Nähe Deiner Familie ziehen willst/musst. Sollten sie dennoch aus welchen Gründen auch immer dem umzug nicht zustimmen, dann überlege Dir diese 9€ irgendwie selbst zu zahlen.
    Es ist so, dass Dir als einzelne Person 345€, Deinem Kind 207€ ( glaube aber in dem alter Deines Sohnes ist das sogar mehr) ALG2 zustehen. Dazu kommte noch die Miete+ Nebenkosten. Da Du chronisch Krank bist, stehen Dir da auch noch Leistungen zu, da kann ich aber leider nicht sagen um wieviel es sich da handelt. Von diesem Geld wird anteilig Kindergeld und Unterhalt abgezogen. Falls der Vater nicht zahlungsfähig ist, besteht der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Du musst natürlich auch angeben, was Du alles beantragt hast wie die EM-Rente. Inwiefern das alles mit einberechenet wird kann ich Dir leider auch nicht sagen. Gehe am besten mal zum Amt und lass Dich beraten.


    Hoffe, ein wenig geholfen zu haben.


    Gruss St.-B.H.


    PS.: Euch stehen 60m² zu, m² kalt sollte max. 4,90€ kosten

    Hallo Jessica...


    Du hast leider keinen Anspruch auf Hartz IV, zumindest ersteinmal nicht. Da Du studieren gehst, musst Du erst die Mögleichkeit nehmen und Bafög beantragen. Denn sobald man was schulisches macht, was auch das Studium betrifft, besteht erstmal kein Anspruch auf ALG2. Wo man genau BAfög beantragt kann ich Dir leider nicht sagen. Sofern Dir dieses bewilligt wird, was in Deinem Fall nicht das Problem darstellen dürfte da Deine Mutter nicht arbeiten geht und deswegen nicht für Dich aufkommen kann. Jenachdem wie hoch dieser Betrag ist den Du da bekommst, hat man die Möglichkeit noch zusätzlich ALG2 zu bentragen, dies kannst Du aber erst wenn Du einen Leistungsbescheid über Bafög hast, oder einen Ablehnungsbescheid. Zusätzlich hast Du noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Am besten Du gehst zum Bauförderungsamt ( so heisst es in Wuppertal) und beantragst eine Wohnberechtigungsschein, der kostet ca. 15? und damit kannst Du sozusagene Sozailwohnungen beziehen, die in der Miete+ Nebenkosten meist günstiger sind. Ich kann Dir vorab schon einmal sagen das Dir als einzelne Person 45m² zustehen. Oder überlege Dir mal in ein Studentenwohnheim zu ziehen.


    Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben.


    Gruss St.-B.H.

    Hallo!


    Ja sicher hast Du ein recht auf eine eigene Wohnung und die beim Amt sollen Dir nicht so einen Quatsch erzählen! Bis 23, sind Deine Eltern verpflichtet für Dich aufzukommen. Es sei denn Du befindest Dich in einem Ausbildungverhältniss oder gehst einer Arbeit nach. Aber so wie ich des hier rausghört habe wohl eher nicht!
    Darf ich fragen, warum Du nicht arbeiten gehst?


    Dir als einzelene Person stehen 45m² zu, die Kosten pro m² dürfen nur kalt 4,50? betragen.
    Auch wenn sie Dir auf dem Amt sagen, dass es schwierig sein würde das durch zu bekommen, drücke ein wenig auf die Tränendrüse. Sage Du kannst nicht mehr zu Hause wohnen, weil ihr euch total verkracht habt usw usw. Ich denke da wird Dir schon was einfallen....^^


    Ansonsten hast Du noch die Möglichkeit zum Jugendamt zu gehen, dort holst Du Dir wenn bei der ARGE garnichts geht, mal einen Beratungstermin. Die können Dir am besten weiterhelfen!


    Hoffe das Dich meine Antwort ein wenig weiter gebracht hat.

    Hallo!
    Es kommt nicht auf den einen qm an, sondern auf den betrag der kaltmiete. Pro qm darf dieser nur 4,50? betragen, in manchen Städten auch 5? pro qm. Und wenn in diesem Sinne die Wohnung angemessen is, dürfen sie Dir die Wohnung nicht ablehnen! Dennoch bleibt Dir zu Raten, mit dem Vermieter zu sprechen! Ich denke nicht das dieser sich so anstellt wegen 0,89qm :)
    Einfach mal ausprobieren.

    Hallo..
    Ich bin eine 28jährige, alleinerziehende Mutter von einer 3jährigen Tochter, die derzeit den Kindergarten besucht.
    Da meine Tochter ab 1.10.07 auch über Mittag in der Tageseinrichtung bleiben wird, soll ich 51,50? von meinen Leistungen selbst finanzieren, da dieses Geld mit in dem Regelsatz enthalten wäre. Dieses gesetz gibt es seit 1.8.2007 und ich muss sagen, bekomme dabei das Ko****. Was soll noch alles von diesem Geld bezahlt werden? Es gibt noch nicht einmal die Möglichkeit vom Jugendamt Hilfe zu bekommen, nein es muss von einem selbst bezahlt werden. Nur das ich dadurch doppelt ausgaben habe, denn auch ich muss doch was Essen. Also warumoll ich dann für mich alleine Kochen... Der Staat muss sparen heisst es immer wieder, aber doch bitte nicht an den Kindern!!!!! Finde sowas unmöglich..
    Vielleicht weiss hier ja jemand eine Möglichkeit, wie ich das doch noch Finanziert bekommen könnte, würde mich über Antworten hier freuen.


    Danke Gruß St.-B.H.

    hallo...
    zum Thema GEZ-Befreiung kann ich Dir sagen, da Du in der Ausbildung bist, kannst Du ein schreiben an die GEZ fertigen wo drin steht, dass Du Dir aufgrund der Ausbildung und geringem Einkommen keinen Fernseher oder Radio leisten kannst und Du bei Deiner Mutter mit fern schauen würdest. hört sich doof an aber klappt ^^

    Also bei einem 400? Job is der Freibetrag 134,35? Also denke ich mal das bei Deinem Gehalt da auch nicht so viel behalten werden, bzw nicht mit angerechnet wird.
    Richtig is aber das sie nun die hälfte der Kaltmiete und nebenkosten glaub auch nur Anteilig bezahlen.
    Das Problem an dem ganzen System is, dass die Fallmanager teilweise selber nicht wissen was sie da machen *fG* habe ich schon des öfteren selbst erlebt. Am Bestens ist es, Du kaufst Dir bei der Verbraucherzentrale mal das Sozialgesetz Buch oder wie immer das heisst was Leistungen der ARGE beschreiben und drinne steht was einem genau zusteht! Also hier in Wuppertal gibt es eine Einruíchtung die nennt sich Tachelis, die sind auf Hartz IV spezialisiert und helfen einem bei solch Problemen, weiss allerdings nicht ob es woanders auch so etwas gibt, einfach mal erkundigen, oder auch bei der Verbraucherzentrale nachfragen!

    Hallo...
    Die Berechnung der Lebensunterhalt der ARGE sprich Hartz IV sieht wie folgt aus,
    311? Ehemann
    +311? Ehefrau
    _+318? Miete____________________
    - Einkommen


    Der Rest der daraus entsteht is der tatsächliche Bedarf eurer Bedarfgemeinschaft!


    Hoffe konnt ein wenig helfen ^^

    Hallo....


    Deine Freundin muss man nicht wirklich verstehen ^^
    Hat die Oma denn die Sparbücher auf den Namen der Kinder machen lassen, oder laufen sie über die Oma?
    Also sollten sie auf den Namen der Kinder laufen, so gibt es einen Sparfreibetrag, bei Kinder glaube ich waren des so 800? (Bin mir da aber nicht mehr ganz sicher) Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit die Sparbücher auf die Oma umschreiben zu lassen, dann ist es ja egal wieviel da drauf ist...xD
    Aber sie sollte schleunigst mal zum Amt hin! geh mit ihr zusammen dort hin oder so, aber das ist ja kein Zustand.


    Greetz St.-B.H.

    Hallo !!
    Ersteinmal muss ich sagen, schwillt mir der Hals, dass es immer noch leute gibt die sich darauf ausruhen keinen Job zu bekommen, weil sie keinen Führerschein besitzen. Ich kann es einfach nicht verstehen, ich bin eine 28jährige alleinerziehend Mutter von einem 3 jährigen Mädchen und gehe Arbeiten. auch ohne Führerschein findet man viel! Ich kann nur immer wieder dazu sagen, wer Arbeit haben möchte und sich dahinter klemmt bekommt auch Arbeit! man muss nur seine Ansprüche zurück schrauben! Und man muss auch Arbeit mal annehmen die man eigentlich nicht machen möchte, aber Hauptsache Arbeit und nicht weiter dem Staat und somit auch dem Arbeitenden Volk auf der Tasche liegen! Ich habe auch 4 einhalb Jahre Sozialhilfe/HartzIV bekommen, doch das war während meines Mutterschutzes. Also bitte, mach es nicht am Führerschein fest, dass Du keine Arbeit bekommst! Zudem gibt es verschiedene Angebote vom Arbeitsamt, wo man bei erfolgreicher beendigung eines Lehrganges den Führerschein sogar finanziert bekommt! Zumindest ist es so hier in Wuppertal!


    Greetz St.-B.H.