Beiträge von Daveid

    Hallo leute,


    Ich habe folgende Frage:
    und zwar wohne ich seit zwei Monaten bei meiner Mutter und meinem Stiefvater.
    Meine Mutter erhält seit kurzem Sozialhilfe mein Stiefvater ALGII. Meine Mutter wird in der Bedarfsgemeinschaft zwar aufgeführt jedoch mit null Euro monatlich berechnet.


    Ich mache momentan eine Ausbildung und muss für diese Schulgeld zahlen (360 Euro)
    Ich bekomme:
    Kindergeld 154,-
    Schuler Bafög 192,-
    und verdiene nebenbei monatlich einen Betrag zwischen 100 und 250 Euro.


    Da ich nun mit meiner Mutter und meinem Stiefvater zusammenlebe, wird der Anspruch meines Stiefvaters monatlich um mein zu berücksichtigendes Einkommen gemindert. Da ich nun eine Teil der Bedarfsgemeinschaft bin nach JobCenter


    Nun ist es jedoch bei mir so, dass ich in manchen Monaten 100,- Euro und in anderen Monaten 250,- Euro verdiene. meine Frage ist nun, wenn ich nur 100,- verdiene bleiben diese 100,- Euro dann auch weiterhin als Freibetrag erhalten.


    denn mein Leistungsanspruch ist vom JobCenter wie folg festgesetzt worden.


    278,- Sicherung des Lebensunterhaltes
    120,54,- für die Miete
    ---------------------------
    398,54,-


    Wenn ich jedoch in einem Monat 100,- verdiene und diese 100,- Freibetrag bleiben, müsste meine anzurechnendes Einkommen folgender Weise aussehen:


    Bafög 192,-
    Kindergeld 154,-
    -----------------------------
    346,- Euro


    somit müsste ich dann in diesem Monat 52,54 vom JobCenter bekommen.



    Es sei denn der Freibetrag wird in diesem Fall dazugerechnet, dass würde bedeuten:


    Bafög 192,-
    Kindergeld 154,-
    (Freibetrag) 100,-
    -----------------------------------------
    446,-


    dies würde dann bedeuten, dass meinem Stiefvater Leistungen in Höhe von 47,46 gestrichen würden. Bzw. ich jedenfalls nichts bekommen würde.




    Es würde mir sehr weiterhelfen wenn ihr mir das evtl. beantworten könnt, bin total am verzweifeln, da ich sowie so nicht verstehen kann, dass ich nun auch noch für meinem Stiefvater aufkommen muss, obwohl ich schon so ein hohes Schulgeld bezahlen muss und ich momentan nicht weis wie ich das überhaupt machen soll.




    Eine weitere Sache die mich interessieren würde ist wie das mit der GEZ aussieht, im dem Schreiben vom JobCenter steht, ich gehöre nicht zur Bedarfsgemeinschaft, da ich über genug eigenes Einkommen verfüge, jedoch werde ich ja auf das Level eines ALG II Empfängers durch den Abzug bei meinem Stiefvater herunter gestuft. Bedeutet das, dass ich mich auch von der GEZ befreien lassen kann?

    Hallo,


    ich bin 23 und habe folgendes Problem, bin seit 2 Monaten bei meiner Mutter und meinem Stiefvater eingezogen. Mein Stiefvater erhält ALG II und meine Muter Sozialhilfe.
    Ich mache zur Seit eine schulische Ausbildung die mich 360 Euro monatlich kostet.
    Als Einnahme habe ich das Schul-Bafög 192 Euro, Kindergeld 154 Euro und das Entgelt, welches ich mir monatlich neben bei verdiene in Höhe von ca. 260 Euro.
    Da ich nach Abzug meiner Fixkosten (Schulgeld) nicht mehr genug Geld zum leben habe, habe ich beim Job-Center ALG II beantragt.
    Das böse Erwachen kam, als ich den Änderungsbescheid erhielt.
    In diesem Änderungsbescheid wurden meine sämtlichen Einhamen, Kindergeld, Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit und das Schul-BFÖG mit einbezogen. Dabei liege ich ca. 80 Euro über dem Geld welches mir zusteht, welches nun meinem Siefvater monatlich weniger überwiesen wird.


    Meine Frage ist nun, ist es nicht falsch das Bafög als einkommen anzurechnen die mit der Bewilligung des Bafäögs einhergehenden Verbindlichkeiten (Schulkosten) jedoch nicht dieser Einnahme gegenüberzustellen. Denn im Endeffekt, muss ich nachdem ich den vollen Bafögbetrag in Höhe von 192 Euro fürs Schulgeld verwendet habe immer noch 168 Euro selbst aufbringen.


    Es Währe super wenn mir jemand von euch helfen könnte, bin total fertig, das kann doch nicht rechtens sein man geht 6 Tage in der Woche arbeiten und wird dann darfür bestraft.

    Hallo,


    ich bin 23 und habe folgendes Problem, bin seit 2 Monaten bei meiner Mutter und meinem Stiefvater eingezogen. Mein Stiefvater erhält ALG II und meine Muter Sozialhilfe.
    Ich mache zur Seit eine schulische Ausbildung die mich 360 Euro monatlich kostet.
    Als Einnahme habe ich das Schul-Bafög 192 Euro, Kindergeld 154 Euro und das Entgelt, welches ich mir monatlich neben bei verdiene in Höhe von ca. 260 Euro.
    Da ich nach Abzug meiner Fixkosten (Schulgeld) nicht mehr genug Geld zum leben habe, habe ich beim Job-Center ALG II beantragt.
    Das böse Erwachen kam, als ich den Änderungsbescheid erhielt.
    In diesem Änderungsbescheid wurden meine sämtlichen Einhamen, Kindergeld, Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit und das Schul-BFÖG mit einbezogen. Dabei liege ich ca. 80 Euro über dem Geld welches mir zusteht, welches nun meinem Siefvater monatlich weniger überwiesen wird.


    Meine Frage ist nun, ist es nicht falsch das Bafög als einkommen anzurechnen die mit der Bewilligung des Bafäögs einhergehenden Verbindlichkeiten (Schulkosten) jedoch nicht dieser Einnahme gegenüberzustellen. Denn im Endeffekt, muss ich nachdem ich den vollen Bafögbetrag in Höhe von 192 Euro fürs Schulgeld verwendet habe immer noch 168 Euro selbst aufbringen.


    Es Währe super wenn mir jemand von euch helfen könnte, weis nämlich nicht wie ich das überhaupt machen soll.