Beiträge von asci

    Hallo Joachim,


    erst ein mal vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ich versuche mir bei der Formatierung von Texten immer Mühe zu geben, da ich selber noch Admin in einem Forum bin und weiß, wie sehr man sich freut, wenn Leute einigermaßen sauber und korrekt formatiert schreiben. ;)


    Zurück zum Thema:


    Das Problem ist, das ich meine derzeitige Betreuerin bei der Arge bereits mehrfach angeschrieben habe, jedoch von Ihr in keinster Weise eine Antwort bekomme. (Ich mache alles nur noch schriftlich, da ich bei Telefonaten und mündlichen Absprachen schon böse Überraschungen erlebt habe.)


    Telefonisch scheint besagte Dame auch nicht erreichbar zu sein. Ich frage mich, ob diese Person überhaupt noch für mich zuständig ist, da in diesen 2 1/2 Jahren mein Betreuer schon 7 Mal gewechselt hat. Man weiß nie so recht wo man dran ist. :(
    Sollte Sie nicht mehr zuständig sein, weiß ich gar nicht, wo und wie ich erfahren kann, wer denn nun zuständig ist für mich. Unser Arbeitsamt hat mittlerweile 4 Securities am Eingang, die einen nur noch mit Termin einlassen. (Kein Scherz)


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    Vielleicht kannst du mir noch ein Mal ein Stück weiterhelfen:


    1. Welche Dokumente werden denn auf jeden Fall benötigt?


    Der Mietvertrag denke ich auf jeden Fall. Soll/Muss ich das oben genannte "Zusatzblatt 1 zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung" und/oder "Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngelstelle" auch beifügen?


    Ich denke man muss doch irgendwie klarstellen, worum es geht und was man möchte.



    2. An wen muss ich diese Anträge richten?


    Würde eigentlich denken, dass diese an meinen zuständigen Betreuer bei der ARGE gerichtet werden müssen. Fragt sich ob das noch besagte Dame ist. Ich habe auf meine letzten beiden Schreiben keinerlei Antwort erhalten und erreiche Sie wie gesagt telefonisch auch nicht.


    Sollte ich meine Betreuerin nicht erreichen, kann ich die Dokumente auch relativ formlos "allgemein" an die ARGE schicken? Habe nur ein wenig Angst, das sie dann irgendwo "unter den Tisch" fallen, wenn sich niemand zuständig fühlt.



    3. Angemessene Kosten


    Also laut aktuellem Mietspiegel der Stadt und des Mieterschutzbundes, Wohnlage und Alter des Hauses, liege ich an der unteren Grenze der "normalen" Kosten. Niedriger geht es nicht mehr.


    Denke das sollte dann keinerlei Schwierigkeiten machen.


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    Würde mich sehr freuen, wenn du auf diese Fragen noch eine Antwort parrat hättest.


    mit freundlichem Gruß & Dank für deine Bemühungen im Voraus


    asci

    Hallo Community,


    da ich recht ratlos bin und von meinem Betreuer bei der ARGE keinerlei Antwort erhalte, wende ich mich nun ein Mal an euch. Ich habe ähnliche Beiträge gefunden, die mir jedoch nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage geben.


    Ich bin 27 Jahre alt und seit knapp 2 1/2 Jahren arbeitslos und beziehe also seit eben dieser Zeit auch ALG 2. Ich betreibe aber seit ca. 1 1/2 Jahren ein Gewerbe, welches jedoch nicht genug zum leben abwirft. Also eher eine Art Nebenjob - Das ALG 2 wird mir fast fortlaufend gewährt, da ich im Mittel nicht die Nebeneinkuntsgrenze überschreite. Ich wohne seit meiner Arbeitslosigkeit wieder bei meinen Eltern. Diese besitzen ein Zweifamilienhaus, welches wie folgt aufgeteilt ist:


    1. Wohnung Erdgeschoss 71 m² (Wohnung meiner Eltern)
    2. Wohnung 1 Etage 71 m² (Mieter)
    3. "Wohnung/Wohneinheit" 2 Etage 45 m² (meine Wohneinheit)


    Diese 3. Wohnung ist allerdings "bauamtlich" mit der ersten Wohnung meiner Eltern als eine Wohnung zu betrachten. Ist irgendwann so festgelegt worden.


    Die letzen 2 1/2 Jahre brauchte ich meinen Eltern keinerlei Abgaben zu leisten, da es Ihnen auch so möglich war mich mitzutragen. Meine Eltern sind beide Rentner, haben kein großes Einkommen und auch noch Schulden, welche abgetragen werden müssen.


    Aufgrund Ihrer finanziellen Probleme sahen sie sich also genötigt mir zum 01.09.2007 einen "Mietvertrag zur Untermiete" vorzulegen.


    Die Wohnung + Kosten sollten sich nach meinen Informationen mit den Vorgaben der ARGE und dem SGB vereinbaren lassen. Hier die Daten:


    Untervermietete Räume:


    2 Zimmer, Küche, Diele, Bad
    Größe: 45 m²
    Kaltmiete: 200,00 ?


    Nebenkosten:


    Heizung: 35,79 ?
    Wasser: 20,00 ?
    Betriebskosten: 22,20 ?
    Gemeinschaftsantenne: 1,28 ?


    Ich habe als ich mich damals arbeitslos gemeldet habe von der ARGE einen Bogen "Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngelstelle erhalten". Darüber hinaus habe ich auf den Webseiten der Arbeitsagentur noch das "Zusatzblatt 1 zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung" gefunden.



    Nun also meine Fragen:


    - Habe ich generell einen Anspruch auf Mietzuschuss?


    - Welche Formulare/Dokumente muss ich WO einreichen? (bekomme wie gesagt von meinem ARGE-Betreuer trotz 2-maligem schriftlichem Kontakt keinerlei Auskünfte)



    Würde mich über Antwort sehr freuen, da ich verzweifelt bin und nicht weiß, was ich nun wo machen muss. Ich kann von meinen kleinen Einkünften und dem ALG 2 diese Miete + Nebekosten so nicht tragen.


    Gruß


    asci