Hallo Joachim,
erst ein mal vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich versuche mir bei der Formatierung von Texten immer Mühe zu geben, da ich selber noch Admin in einem Forum bin und weiß, wie sehr man sich freut, wenn Leute einigermaßen sauber und korrekt formatiert schreiben.
Zurück zum Thema:
Das Problem ist, das ich meine derzeitige Betreuerin bei der Arge bereits mehrfach angeschrieben habe, jedoch von Ihr in keinster Weise eine Antwort bekomme. (Ich mache alles nur noch schriftlich, da ich bei Telefonaten und mündlichen Absprachen schon böse Überraschungen erlebt habe.)
Telefonisch scheint besagte Dame auch nicht erreichbar zu sein. Ich frage mich, ob diese Person überhaupt noch für mich zuständig ist, da in diesen 2 1/2 Jahren mein Betreuer schon 7 Mal gewechselt hat. Man weiß nie so recht wo man dran ist.
Sollte Sie nicht mehr zuständig sein, weiß ich gar nicht, wo und wie ich erfahren kann, wer denn nun zuständig ist für mich. Unser Arbeitsamt hat mittlerweile 4 Securities am Eingang, die einen nur noch mit Termin einlassen. (Kein Scherz)
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Vielleicht kannst du mir noch ein Mal ein Stück weiterhelfen:
1. Welche Dokumente werden denn auf jeden Fall benötigt?
Der Mietvertrag denke ich auf jeden Fall. Soll/Muss ich das oben genannte "Zusatzblatt 1 zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung" und/oder "Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngelstelle" auch beifügen?
Ich denke man muss doch irgendwie klarstellen, worum es geht und was man möchte.
2. An wen muss ich diese Anträge richten?
Würde eigentlich denken, dass diese an meinen zuständigen Betreuer bei der ARGE gerichtet werden müssen. Fragt sich ob das noch besagte Dame ist. Ich habe auf meine letzten beiden Schreiben keinerlei Antwort erhalten und erreiche Sie wie gesagt telefonisch auch nicht.
Sollte ich meine Betreuerin nicht erreichen, kann ich die Dokumente auch relativ formlos "allgemein" an die ARGE schicken? Habe nur ein wenig Angst, das sie dann irgendwo "unter den Tisch" fallen, wenn sich niemand zuständig fühlt.
3. Angemessene Kosten
Also laut aktuellem Mietspiegel der Stadt und des Mieterschutzbundes, Wohnlage und Alter des Hauses, liege ich an der unteren Grenze der "normalen" Kosten. Niedriger geht es nicht mehr.
Denke das sollte dann keinerlei Schwierigkeiten machen.
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Würde mich sehr freuen, wenn du auf diese Fragen noch eine Antwort parrat hättest.
mit freundlichem Gruß & Dank für deine Bemühungen im Voraus
asci