Hallo liebe Leidensgenossen/Innen
Ist ja schon einiges gepostet worden zum Thema Bietriebskosten- Guthaben oder auch Nachforderung und habe mich auch schon bisserl im Netz erkundigt.
Muss jetzt BK-Guthaben aus den Jahren 2004 und 2005 nachzahlen. So weit, so gut !!!
Wie ist es jetzt aber eigentlich mit dem Guthaben von 2004 ( zugeflossen 2005 ) ?
Dieses Guthaben ist mir noch vor der Gesetzesänderung zum 01.08.2006 zugeflossen und müsste ja eigentlich damit noch wie "normales Einkommen" behandelt werden. Das heisst dann aber auch das die Summe um die 30 Euro Versicherungspauschale bereinigt werden müßte.
Oder ???....
......fällt das ganze jetzt praktisch in die Gesetzeslage nach dem 01.08.2006 weil mir erst jetzt das Amt einen Erstattungsbescheid geschickt hat. ( Ich habe das Guthaben aus Unkenntnis nicht angegeben aber auch das Amt wollte erst jetzt meine BKA´s sehen )
danke für eventuelle meinungen
excelsis