Beiträge von Schnuffel

    Hallo! Ich habe seid 01.07.2008 einen neuen Job. Vorher habe ich keinerlei Leistungen bezogen, weil ich noch unter 25 bin usw.



    Nun hab ich eine befristeten Arbeitsvertrag bis 21.12. bekommen. Ich wollte nun in eine eigene Wohnung ziehen.


    Das Problem ist, dass im Arbeitsvertrag steht: "Die Befristung erfolgt auf eigenen Wunsch"



    Stellt sich das AMT nun quer, mir nach Ablauf der Befristung die 347 Grundsatz+Wohnung zu bezahlen?

    Hallo! Ich habe seid 01.07.2008 einen neuen Job. Vorher habe ich keinerlei Leistungen bezogen, weil ich noch unter 25 bin usw.



    Nun hab ich eine befristeten Arbeitsvertrag bis 21.12. bekommen. Ich wollte mir nun in eine eigene Wohnung ziehen.


    Das Problem ist, dass im Arbeitsvertrag steht: "Die Befristung erfolgt auf eigenen Wunsch"



    Stellt sich das AMT nun quer, mir nach Ablauf der Befristung die 347 Grundsatz+Wohnung zu bezahlen?



    Bitte Löschen, falsches Forum. Tschuldigung!

    Hallo! Vorab: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das hier das richtige Unterforum ist.


    Es geht um meine Freundin.


    Sie ist 26, wohnt bei Ihren Eltern, und bezieht H4, normal 351€



    Sie ist nun ab 23.06. wieder fest in Arbeit. Die Arbeitsstelle ist 200 KM entfernt, von Ihrem eigentlichen Wohnsitz. Nun möchte sie natürlich umziehen. Bis das soweit ist dauert es sicher noch 6 Wochen. Für diese Zeit wird sie sich wohl eine Unterkunft nehmen müssen.


    Was kann/muss sie alles beantragen?


    Mfg, Jonny